Diskussion:Karl August Friedrich Samwer

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Kriddl in Abschnitt Rechtswissenschaften?
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Dissertation[Quelltext bearbeiten]

Mit der Arbeit "Die vorläufige Vollstreckung" wurde Dr. jur. Karl Samwer (1888-1961) aus Altona, ein Sohn seines Bruders Ernst Samwer (1856-1937) an der "Hohen Juristischen Fakultät der Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen Gesamt=Universität Jena" 1914 promoviert. Die Verleihungsurkunde vom 9.1.1884 für die Doktorarbeit von Karl August Friedrich Samwer ist im Besitz der Familie. (nicht signierter Beitrag von Adolfnichte (Diskussion | Beiträge) 00:55, 24. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Gothaer Allgemeine[Quelltext bearbeiten]

Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG war von Anfang an eine Tochtergesellschaft der fortbestehenden Gothaer Lebensversicherungsbank a.G. Ihr Geschäft war die Sachversicherung. Da Lebensversicherer im allgemeinen keine anderen Versicherungszweige betreiben dürfen, kam nur die Gründung einer neuen Gesellschaft in Betracht. Beleg: Dr. jur. Hans Samwer, Rückblick und Ausblick. 50 Jahre Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Göttingen 1974. -- Adolfnichte 00:55, 24. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Abstammung[Quelltext bearbeiten]

In Abstammung ist genannt: Karl Friedrich Lucian Samwer (1819-1842). Das Sterbejahr 1842 ist sicherlich falsch. Unter Karl Friedrich Lucian Samwer ist sein Sterbedatum 8.12.1882 angegeben. R. H., Berlin (nicht signierter Beitrag von 82.119.30.68 (Diskussion) 04:58, 30. Okt. 2011 (CET)) Beantworten

Rechtswissenschaften?[Quelltext bearbeiten]

Wie soll jemand Rechtswissenschaften sein, der außer der Dissertation Laut Artikel nie rechtswissenschaftlich tätig war? Um was es in seiner Dissertation ging Steht nicht Mal im Artikel. Seine Schriften sind zur Geschichte der Versicherungswirtschaft und in einem Fall zu Fremdworten im Versicherungswesen. Rechtswissenschaft ist das nicht. Der Mann war Praktiker & als solches erfolgteich, nicht Wissenschaftler.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 05:43, 18. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Nun, die Kategoriedefinition verlangt rein die wissenschaftliche Publikation. Die Dissertation ist eine solche Publikation. Ansonsten ist das Versicherungswesen natürlich auch ein Teilgebiet der Rechtswissenschaft, also die Frage von Sprache im Versicherungswesen bleibt meines Erachtens eine Publikation im Bereich der Rechtswissenschaft.
Was man aber überprüfen müsste, wäre die Dissertation, denn die DNB nennt eine Publikation von 1914 mit ganz anderem Namen als Dissertation. --Ichigonokonoha (Diskussion) 08:01, 18. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Das Versicherungswesen 8st vor Allen ein Wirtschaftszweig. Mit der Diss wäre in der Generation jeder Jurist (oder fast jeder) ein Rechtswissenschaftler. Die Promotion ist wohl eher der Ausbildung zuzurechnen.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 22:23, 18. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Kann man so sehen, kann man (so wie ich) auch anders sehen.
Nun, das mag stimmen, darin sehe ich aber kein Problem. Die Dissertation, sofern publiziert,ist eine wissenschaftliche Publikation und damit für mich die Erfüllung der Kategoriedefinition. --Ichigonokonoha (Diskussion) 09:42, 19. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Wo ist sie denn publiziert? Oder ist es nur das Pflichtexemplar für die Uni-Bibliothek?--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 18:21, 19. Okt. 2023 (CEST)Beantworten