Diskussion:Kaufvertrag

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Letzter Kommentar: vor 5 Tagen von Stephan Klage in Abschnitt Definition
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Inhalt des Angebots:

ÜBERBLICK

-Art, Güte und Beschaffenheit der Ware -Preis und Menge der Ware -Verpackungsart -Lieferbedingung -Lieferzeit -Zahlungsbedingung -Erfüllungsort

Ein Kauf kommt nach dem deutschen Recht zustande durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen. (Käufer und Verkäufer)

Anfrage -> Angebot -> Bestellung -> Lieferung/Lieferschein -> Rechnung


Angebot ist stets unverbindlich und die gestaltung ist formfrei.

Falscher Link[Quelltext bearbeiten]

Der Link Verkäufer befasst sich mit den Fachkräften die die Tätigkeit des Verkäufers in Handelsbetrieben ausüben. Er passt mE nicht hierher.--Wachauer (Diskussion) 07:16, 15. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Definition[Quelltext bearbeiten]

Der Kaufvertrag (..) ist die häufigste Form des Umsatzes von Gütern.

Quelle?

die häufigste Form des Umsatzes von Gütern des täglichen Bedarfs ist "in ein Geschäft / einen Laden gehen, die Ware (oder mehrere Waren) aus dem Regal nehmen, zur Kasse gehen und bezahlen".

vermutlich verstehen Juristen unter "Umsatz von Gütern" etwas anderes als Nicht-Juristen. --Search'n'write (Diskussion) 05:52, 30. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Nö, überhaupt gar nicht. Der Artikel ist das Ergebnis des derzeitigen Huptautors, der von Jura gerade keine Ahnung hat und alles nur aus einer wirtschaftlichen Brille betrachtet. Ein Jurist würde so etwas nie schreiben. Ich habe an den gravierendsten fehlbearbeiteten Stellen bereits eingegriffen. Grundsätzlich aber müsste man den ganzen Artikel löschen und neu aufbauen. --Stephan Klage (Diskussion) 07:05, 30. Apr. 2024 (CEST)Beantworten