Diskussion:Keith Newton (Bischof)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 131.159.76.169 in Abschnitt Fragen
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

Da er nicht mehr Bischof ist, schlage ich Verschiebung nach K. N. (Prälat) oder K. N. (Personalordinarius) vor. --Rabanus Flavus 15:28, 16. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Lieber nicht. Er war Bischof. Dieser Titel ist höher als Prälat. Und da Wikipedia als Lexikon neutral sein sollte, ist es egal ob er bei den Katholiken, den Orthodoxen oder den Anglikanern Bischof war. Es gibt in Wikipedia viele Personen zB Fußballer, die im Lemma Fußballer haben, es aber zum Lebensende schon seit zig Jahren nicht mehr waren. Sie sind allerdings durch diese Tätigkeit bekannt geworden. Auch Newton ist durch die Tätigkeit des Bischofs bekannt geworden. Und letztendlich erlischt eine Bischofsweihe nicht. Das sieht die katholische Kirche bei den Anglikanern zwar anders, aber wie gesagt, Wikipedia sollte neutral sein und damit die Weihe anerkennen. --MAY 16:47, 16. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Sehe ich gennauso. Keith Newton (Bischof) ist zutreffend, auch wenn sich für Ihn die Welt ab 1.1.11 geändert hat. WP bleibt. --Manuel Aringarosa 17:06, 16. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Engl. u. frz. "Prälat", it. "presbitero" (Priester), poln. "Duchowny" (Geistlicher), das lese ich mit Genugtuung :) --Rabanus Flavus 17:26, 17. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Neutralität würde heißen, seinen eigenen Standpunkt zu übernehmen.--131.159.76.169 20:46, 2. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Anglikanischer Bischof (21. Jahrhundert)[Quelltext bearbeiten]

Nein, er wurde ja erst 2002 anglikanischer Bischof. Gruß, --Rabanus Flavus 08:15, 17. Jan. 2011 (CET)Beantworten
07:38 h ist nicht meine Zeit. Klar doch. --Manuel Aringarosa 09:35, 17. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Fragen[Quelltext bearbeiten]

  • Könnte Keith Newton theoretisch zum Kardinal kreiert werden?
  • Könnte Keith Newton als Witwer zum Bischof geweiht werden? Er wäre dann ja nicht mehr verheiratet und müsste eigentlich die Anforderungen für eine Bischofsweihe erfüllt haben.
  • Keith Newton und die anderen waren erst verheiratet und wurden dann zu katholischen Priestern geweiht. Geht das auch andersherum? Also: Können Männer zu Priestern für das Personalordinariat geweiht werden und danach noch heiraten?

Das sind ein paar Fragen, die mir im Zusammenhang zu dieser neuen Diözesestruktur im Kopf herumspuken. --MAY 19:58, 23. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Hallo MAY, die "Deadline" für römische Zölibatsdispense ist die Praxis der orthodoxen Kirchen. Dort können Verheiratete zu Priestern - nicht zu Bischöfen - geweiht werden, Geweihte jedoch nicht mehr heiraten. Wenn Newton Witwer würde, stünde ihm der Zugang zur Bischofsweihe offen - er dürfte aber, auch wenn er Priester bliebe, nicht erneut heiraten. Ob er, rein theoretisch, als Verheirateter Kardinal (ohne Bischofsweihe) werden könnte (wie der zölibatäre John Henry Newman), weiß ich nicht definitiv, halte es aber für extrem unwahrscheinlich. Gruß, --Rabanus Flavus 20:11, 23. Jan. 2011 (CET)Beantworten
+1; Zum Kardinal könnten auch Priester vom Papst erwählt werden; von der Vorschrift des can 351 CIC, daß dann vor der feierlichen Verleihung der Insignien die Bischofsweihe zu empfangen sei - was KN in "noch verheiratenem" Zustand nicht möglich wäre - kann dispensiert werden. Nicht zum Bischof geweiht wurden z.B. Leo Scheffczyk und Yves Congar; auch bei Hans Urs von Balthasar war nach meiner Erinnerung keine Bischofsweihe geplant. Aber eine Kardinalserhebung ist höchst, höchst unwahrscheinlich. --Bremond 20:13, 26. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Ergänzung: Sämtliche Bedingungen für Zölibatsdispense sind im Ordinariat nicht anders als in der gesamten Lateinischen Kirche; nur dass die ehemaligen anglik. Bischöfe im Ordinariat keinen anderen Bischof über sich haben, sondern direkt dem Papst unterstehen - und dass im Ordinariat die verheirateten (dispensierten) Priester natürlich die überwältigende Mehrheit bilden. --Rabanus Flavus 20:22, 23. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Danke für die Antworten. --MAY 06:59, 26. Jan. 2011 (CET)Beantworten
oder kurz: 1) ja (mit Dispens von der Bischofsweihe, die in dem Fall bloß eine Formalität wäre). Wird er es nicht, so liegt es nicht an seiner Heirat, sondern daran und ausschließlich daran, daß - sagen wir es so - die Zahl der Kardinäle begrenzt ist. ^^ 2) ja. 3) Kurz gesagt: nein. Lang gesagt: Nach katholischer Auffassung geht theoretisch mit päpstlicher Dispens sogar das (ebenso wie übrigens die Bischofsweihe eines Verheirateten); aber nochmal eine definitive Stufe drüber wäre es eben definitiv; und angesichts der Beziehungen zu den nichtkatholischen und der Sensibilitäten in den katholischen Ostkirchen wäre das zumindest kirchenpolitisch nicht denkbar.--131.159.76.169 20:51, 2. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Insignien[Quelltext bearbeiten]

Er hat die Erlaubnis erhalten, im Gottesdienst Mitra, Brustkreuz und Ring zu tragen sowie einen Bischofsstab in der gleichen Weise wie einige Äbte. – Was genau ist mit dem Zusatz am Ende gemeint?--Liuthar (Diskussion) 17:14, 1. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Er soll wohl zeigen, dass es dieses Recht "schon immer" auch für Würdenträger ohne Bischofsweihe gab (eben die Äbte). Ist aber m.E. überflüssig und eher verwirrend. --Rabanus Flavus (Diskussion) 17:45, 1. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Danke, hab's soeben entfernt.--Liuthar (Diskussion) 11:31, 12. Aug. 2014 (CEST)Beantworten