Diskussion:Klüsserath

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Im Abschnitt Geschichte, 18. Jahrhundert bis 1945, steht folgendes:

Nach der Französischen Revolution wurde 1794/95 das Linke Rheinufer und damit die hiesige Region an Frankreich abgetreten. Aufgrund eines Gesetzes vom 26. März 1798 hoben die Franzosen die Feudalrechte auf. Der Besitz des Adels, der Klöster und Kirchen wurde zum Nationaleigentum erklärt. Die hiesige Burg wurde 1803 versteigert.

1794/95 wurde in der Region überhaupt nichts an Frankreich „abgetreten“. Von einer völkerrechtlichen Abtretung bezogen auf das Linke Rheinufer kann man erst beim Frieden von Lunéville (1801) sprechen. Unklar, was es mit dem „Gesetz vom 26. März 1798“ (Feudalrechte) auf sich hat. nach diesem Buch wurden die Stifte und Klöster in den vier Departements auf der linken Rheinseite durch Konsular-Beschluß vom 9. Juni 1802 aufgehoben und deren Güter zum Nationaleigentum erklärt.

Ich werde beide Einträge herausnehmen bzw. durch andere Texte ersetzen. --Update (Diskussion) 22:24, 28. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Bildunterschrift[Quelltext bearbeiten]

"Die Mühle stammt beginnend im Jahr 1600."

Was soll das bitte bedeuten? --Niels Wrschowitz (Diskussion) 02:58, 3. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

es gab wohl 2 Mühlen: Untere Klüsserather Mühle und Herresmühle - Obere Klüsserather Mühle (Klüsserath, Gemeinde Klüsserath Mühlenweg 4), beide 1546 genannt; Sharp111 (Diskussion) 21:16, 3. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
OK, aber dadurch verstehe ich die Bildunterschrift immer noch nicht. Die Wortfolge "stammt beginnend" ergibt keinen Sinn. --Niels Wrschowitz (Diskussion) 23:30, 3. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
das versteht niemand; man müsste es einfach mal neu formulieren; Sharp111 (Diskussion) 08:17, 4. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
hab's mal neu formuliert; Sharp111 (Diskussion) 18:57, 4. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]