Diskussion:Kloster Weißenburg (Elsass)

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In diesem Abschnitt heißt es:

Der gefürstete Propst von Weißenburg hatte eine Virilstimme im Reichsfürstenrat des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation inne. Im Zuge der Französischen Revolution wurde das Stift 1789 aufgelöst.

Das scheint mir unpräzise, wenn nicht sogar inkorrekt - denn ab 1546 zu Beginn seiner "Fürstung" war Weißenburg Teil des Fürstbistums Speyer und dessen "Regenten" sogar Fürstbischöfe! Hatten etwa die Fürstbischöfe als Fürstpröpste eine zusätzliche Virilstimme? Wenn ja, sollte das eingeführt (und belegt) werden.

Ansonsten aber wäre der redirect Fürstpropstei Weißenburg m.E. falsch gesetzt, da Weißenburg dann eben "nur" Teil des Fürstbistums war und lediglich von daher auch unter fürstlicher Herrschaft stand und somit nicht mit der Fürstpropstei Berchtesgaden oder Fürstpropstei Ellwangen gleichzusetzen wäre. Oder habe ich da etwas übersehen? --HerrZog (Diskussion) 00:54, 31. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]

Hiernach hatte sowohl der Bischof von Speyer wie auch der Propst von Weißenburg einen Sitz im Reichsfürstenrat. Beide Ämter bzw. Sitze hatte offensichtlich der Bischof in Personalunion inne. --Update (Diskussion) 01:48, 31. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]
Danke - aber verstehe ich immer noch nicht: Laut der 2. Quelle ist von "Bischof" und "gefürstetem Propst" die Rede, heißt das womöglich, dass der "Fürst"-Anspruch allein durch den Fürstpropsttitel gegegen war?
Und wenn sowohl der Bischof von Speyer wie auch der Propst von Weißenburg einen Sitz im Reichsfürstenrat innehatten, ist der dann in Personalunion mit seinem Hintern zwischen den beiden Sitzen hin und her gehopst, oder was? --HerrZog (Diskussion) 13:25, 31. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]