Diskussion:Kostenbeamter

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von R2Dine in Abschnitt Heutiger Revert
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Heutiger Revert

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Zum besseren Verständnis bitte auch die Kostenverfügung beachten. --Bubo 15:48, 26. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Der Artikel mag unter Einbeziehung der Kostenverfügung ergänzungsfähig sein. Das macht aber das, was bisher dasteht, nicht falsch. R2Dine (Diskussion) 16:47, 26. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Doch. Mach Dich bitte erst einmal sachkundig, bevor Du mich des Vandalismus bezichtigst. --Bubo 16:56, 26. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Mach ich auch. Ist halt ärgerlich, wenn man viel Arbeit investiert und die wird mit einem Strich zunichte gemacht. R2Dine (Diskussion) 19:26, 26. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Den Ärger verstehe ich. Da der Kostenbeamte aber mit Gerichtskosten und nicht mit Kostenfestsetzung und Rechtsanwaltsvergütung befasst ist, in der Regel dem mittleren Dienst angehört und so wenig Rechtspfleger wie Richter ist, handelt es sich m. E. um eine Fehlinvestition. --Bubo 19:54, 26. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Hallo Bubo, das nehme ich ernst und werde den Artikel überarbeiten. Mit sachlicher Kritik habe ich kein persönliches Problem. Grüße, R2Dine (Diskussion) 10:30, 27. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Schön, danke. Bei der Gerichtskasse sind übrigens keine Kostenbeamten tätig. --Bubo 13:19, 27. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Offenbar kennst Du Dich zum Thema aus. Magst Du den Artikel nicht ergänzen? R2Dine (Diskussion) 19:29, 27. Nov. 2018 (CET)Beantworten