Diskussion:Kräuterzigarette

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2003:E1:E701:5562:7843:22AF:52F0:2735 in Abschnitt BMTG assoziierte Tabaksteuer
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Superbass (Diskussion) 00:55, 28. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Also ich finde, dass die Informationen ziemlich dürftig sind.
Daher:

Seit wann gibt es die Kräuterretten?
Gibt es unterschiedliche oder nur eine Sorte?
Die NTB, die angeben sind, wofür steht der Name. Sieht ja aus wie eine Abkürzung,oder?
Wie viele Stoffe sind nun drin?
Welche Stoffe sind drin? Welche Stoffe davon sind Krebs erregend?
Welche Verbrennungsgase entstehen beim Verbrennen?
Welche Krankheiten können beim Dauerkonsum entstehen?
Was sagen die Wissenschaftler zu den Nutzen Zweck Verhältnis?
Warum beziehungsweise weshalb wird die Tabaksteuer auf das Produkt erhoben?
Und es gibt sicherlich weitere Fragen die mal irgendjemand bitte recherchieren sollte, oder?

Irgendjemand muss sich doch auskennen. --AlexanderDerGrosse3 16:58, 30. Jul. 2010 (CEST)Beantworten


Na Wunderbar, warum bemühen Sie sich nicht selber? So ein klein bisschen vielleicht?
"Und es gibt sicherlich weitere Fragen die mal irgendjemand bitte recherchieren sollte, oder?" - ohne worte... 178.24.197.224 02:33, 8. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
AlexanderDerGrosse3 hat angefragt, ob jemand "der sich auskennt" etwas zu seinen Fragen schreiben kann. Er stellt viele (hilfreiche) Fragen, die den Artikel voranbringen können! Ich stimme dir zu, dass man im Zweifel selbst Hand an Artikel legen soll, aber in diesen Fall ist deine Reaktion (BTW ein Jahr später) einfach nur arschig! MfG 217.93.218.221 05:22, 17. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Andere Kräuterzigaretten[Quelltext bearbeiten]

Es gibt in Deutschland auch noch andere Kräuterzigaretten der Marke "Old Farmers", daher habe ich den Link nachgetragen (weil hier im Artikel auch explizit von "Kräuterzigaretten" gesprochen wird)

--Coladose (Diskussion) 10:27, 30. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

1 r oder 2 ?[Quelltext bearbeiten]

Kräuterette oder Kräuterrette? Kräuterrette scheint eine Handelsmarke der Firmen NTB oder Arkopharma zu sein, ist Kräuterette ebenfalls deren Handelsmarke oder handelt es sich hierbei um eine allgemeine Produktgattungsbezeichnung? Meiner Meinung nach müsste das Lemma Kräuterzigarette lauten. --Bullenwächter (Diskussion) 11:06, 28. Okt. 2013 (CET)Beantworten

Werbung![Quelltext bearbeiten]

--FK1954 (Diskussion) 15:37, 19. Mai 2014 (CEST)Beantworten

NTB Kräuterzigaretten von Arcopharm[Quelltext bearbeiten]

werden nicht mehr hergestellt. Somit dürfte es sich mit der Raucherentwöhnung durch Kräuterzigaretten erledigt haben. (nicht signierter Beitrag von 217.7.18.66 (Diskussion) 17:05, 9. Mär. 2016 (CET))Beantworten

Hallo Diskussion
Ist diese Aussage wirklich korrekt?--Wilske 13:40, 21. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Rechtliche Situation[Quelltext bearbeiten]

Die Interpretation der Kräuterzigarette als voll zu besteuernde Rauchware ist nicht tragbar, und wird durch Scharia-artige explizite Auslegung eines Wortlautrechtes nach altem Testament betrieben, was zur Gänze den Rechtskörper schädigt, ergo unwirksam machen müsste. (Verletzung des Allgemeingültigkeitsprinzipes)

Die Allgemeine Schadwirkung des Teerkondensates ist nicht belegt, die evolutorische Gewöhnung an offene Feuerstätten, Landbau und Savanne erlaubt der menschlichen Lunge enorme Quantitäten an Feinstäuben auszuscheiden. Erst das BTM Nikotin welches nur durch explizite Auslegung nicht implizit Teil des BTMG geworden ist, erschafft den Nichtabtransport und damit das Verteeren der Lunge.

Es handelt sich also um eine Maßnahme zur ausbeutenden Nießbrauchung einer Suchterkrankung durch staatliche Intervention als Drogenhandelsprotektor. (England China Opium: Jardine & Matheson)

Rein-Nikotin in seiner Toxizität ist nur durch Pharmakologen im Verkauf zugänglich und nur mit Erlaubnisschein. Über die Suchtwirkung ist das auch für Pflanzenbestandteile zutreffend.

Der Anbau hochgezüchteter Konsumpflanzen zum Eigenbedarf wäre in hermetisch versiegelte Zonen zulässig.

Zierpflanzungen nur als schwachgiftige Sorten zulässig. (nicht signierter Beitrag von 80.137.12.8 (Diskussion) 02:26, 16. Sep. 2016 (CEST))Beantworten

physische Abhängigkeit[Quelltext bearbeiten]

Ich habe eine Änderung durchgeführt, jedoch passt dann der gesamte Satz nicht mehr. Mir ist von einer physischen Abhängigkeit von Nikotin nichts bekannt, vielleicht von der Bewegung der Zigarette zum Mund an sich... Danke, Conny 10:32, 15. Dez. 2020 (CET).Beantworten

BMTG assoziierte Tabaksteuer[Quelltext bearbeiten]

Kräuterzigaretten unterfallen nur durch Genozidabsichten der Tabaklobbyisten der Steuer auf Nicotiana.

Der suchterregende Komplex der für Nicotiana und Derivate die Besteuerung durch das Bundesgesundheitsminsiterium und die GKV statthaft machen würde, verbietet die Besteuerung durch den Fiskus kategorisch, da dieser sich damit der Suchtdrogenhandelsbeihilfe schuldig machen würde, und auf die Profit durch Menschenschädigung schielte.

Niktoin ist eine schwere neuropathische Droge, die Angst-Psychosen führen muss und die zu den Mutagenen zu zählen ist, und ist somit logisch, nicht verkehrs- und nicht handelsfähig, wie die VX Reihe, Muskarin, Soman, Tabun, Novichok.

Eine gesonderte Auflistung ist durch die Nebenwirkungslist überflüssig.

Das Teerkondensat der Kräuterzigarette ist durch den fehlenden Betäubungsstoff Nikotin, durch die Lungenfibrillen auszuscheiden, die PAKs müssten aus medizinischer Sicht auf 1mg gesenkt werden. und sind ab da nicht als kritisch einzustufen bei mässigem Konsum. Entfalten allerdings eine allopathische Wirkung gegen bakterielle Lungeninfekte. was eine stärkere PAK Konzentration durch einen Pharmakologen rechtfertigt, insbesondere mit Terpenen und ätherschen Ölen der Salvia Arten, oder Campher, ist ein hypoallergische Wirksamkeit nachweisbar.

Somit sind Kräuterzigarette keine Konsummittel und unterliegen ohnehin keine Konsummittelsteuer. Sondern sind als Substitute für Schwerstdrogensüchtigen Krankenkassenleistungs-Medikamente, ebenso bei Asthmatikern. Im Wenigsten aber sind sie absatzfähig.

Jede Abweichung von dieser Auffassung unterliegt dem Straftatbestand versuchter Genozid mittels Nervengiftvertrieb. (nicht signierter Beitrag von 2003:E1:E701:5562:7843:22AF:52F0:2735 (Diskussion) 16:05, 28. Apr. 2021 (CEST))Beantworten