Diskussion:Ländereinführungsgesetz

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Im Artikel zu den Bezirken der DDR wird festgehalten dass die Länder nur faktisch, nicht aber rechtlich aufgelöst wurden und es zudem in der 1949er Verfassung eine Bestandsgarantie für die Länder gab, die wegen der Vereinigungsfrage auch nciht angetastet werden sollte. Was stimmt denn nun? --94.134.206.100 10:53, 11. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Welcher reputablen Sekundärliteratur entnimmst du das mit der Bestandsgarantie? Und ich bezweifle stark, dass es diese spätestens mit der revidierten Verfassung in der Fassung von 1974 noch gab. --Benatrevqre …?! 03:57, 12. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
Im Artikel Land (DDR) gibt es auch zwei Quellen, die Einzelnachweise 12 und 13, die davon sprechen, dass die Länder formaljuristisch nie aufgelöst wurden, was dann freilich die Frage nach sich zieht, wie sie 1990 „eingeführt“ werde konnten. -- Orthographicus (Diskussion) 22:01, 24. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]
Das ist eine Verständnisfrage: "einführen" heißt nicht unbedingt – jedenfalls nicht in diesem Fall – "(neu-)gründen". Benatrevqre …?! 00:41, 26. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]
Dort steht nur, dass die Länder formell nie aufgelöst wurden. Das heißt aber nicht unbedingt, dass sie formell weiterbestanden. Erstens steht in einer der beiden Quellen (Sven Leunig) auch, dass die Länder in der DDR-"Verfassung" (m.E. hat es nie eine DDR-Verfassung gegeben, da die nötigen Bedingungen für eine Verfassung nicht bestanden) von 1968 nicht mal mehr vorkamen, und zweitens können die Länder auch einfach untergegangen sein, wobei es dann keine formelle Auflösung mehr braucht. Vielmehr sprechen die angegebenen Quellen allesamt davon,
  • dass den Ländern kein langes Leben beschert war, es einen ersten Schritt zur Beseitigung(!) der Länder in Form eines Gesetzes von 1952 gab, die Länderstruktur/-selbstbestimmung 1958 endgültig aufgelöst/beendet wurde und wie gesagt in der DDR-"Verfassung" von 1968 keine Länder mehr Erwähnung fanden (Sven Leunig),
  • dass die DDR-"Verfassung" von 1968 und ihre Änderung von 1974 auch im Verfassungstext alle föderalistischen Elemente der Staatlichkeit der DDR eliminierten (Andreas Kost)
  • und sogar dass die Auflösung der Länder schon 1952 geschehen sei (Bundesrat kompakt). --95.223.230.100 13:33, 16. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]
Leunig trifft aber keine Aussage, wonach die Länder nicht formell weiterbestanden hätten. Dem widersprechen inhaltlich auch A. Kost und die Aussagen auf Bundesrat kompakt nicht. --Benatrevqre …?! 08:48, 18. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

Wieso wurde eigentlich Ost-Berlin kein 6. Neues Bundesland? West-Berlin war doch das 11. Bundesland der BRD. Frage! 217.250.176.178 19:47, 20. Jul. 2017 (CEST)[Beantworten]

Weil Ost-Berlin nach dem DDR-Ländereinführungsgesetz kein eigenständiges Land werden sollte (das Gesetz sprach lediglich noch von "Landesbefugnissen"). Entscheidend ist außerdem, dass die Stadt Berlin nach bundesdeutscher Auffassung nicht geteilt wurde. So nannte Artikel 23 des Grundgesetzes (alter Fassung, bis zum 2.10.1990) in seiner Aufzählung der Länder, in deren Gebiet das Grundgesetz zunächst gelte, auch Groß-Berlin.
Faktisch entsprach Groß-Berlin während der Zeit der deutschen Teilung von 1949 bis 1990, insbesondere nach dem Mauerbau, dem westlichen Teil Berlins, staatsrechtlich aber gehörte das Gebiet ganz Berlins dazu. Zwar erhoben die Vier Mächte Einspruch gegen die Zugehörigkeit Berlins zur Bundesrepublik. Während der dt. Teilung gab es dennoch ein Band zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin, d. h. starke Verbindungen wurden trotzdem aufrechterhalten und gewährt. Mit dem 3.10.1990 gab es keinen alliierten Vorbehalt mehr. Daher gehört seitdem Gesamt-Berlin zur Bundesrepublik und besondere Schranken, die es verhinderten, dass Berlin (West), so die gängige Bezeichnung West-Berlins in der Bundesrepublik, schon 1949 konstitutiver Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland werden konnte, gibt es seit 1990 nicht mehr. West-Berlin, das nach Ansicht der Bundesrepublik bereits 1949 dazuzählte, wurde lediglich um das Gebiet Ost-Berlins vergrößert, denn eine Hauptstadt der DDR gab es nicht mehr. Genau genommen gehört daher Berlin nach den Bestimmungen des Einigungsvertrags nicht zum Beitrittsgebiet (Art. 3). Benatrevqre …?! 10:15, 21. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: Hinsichtlich des Inkrafttretens des Grundgesetzes zur Vollendung der deutschen Einheit spricht demzufolge Art. 3 EV auch nur von dem Teil des Landes Berlin, in dem es [das GG] bisher nicht galt, damit ist Ost-Berlin gemeint. --Benatrevqre …?! 08:43, 17. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]
Berlin (Ost) gehört (genau genommen ;-)) sehr wohl zum Beitrittsgebiet, wie du es im Nachtrag ja selber indirekt bestätigst. Bloß ist aus Ostberlin kein neues Bundesland geworden, sondern wurde Berlin (West) angegliedert, das als Bundesland von da an wieder (nur) "Berlin" hieß. So wie auch Neuhaus später Niedersachsen angegliedert wurde und dennoch zum Beitrittsgebiet gehört. --95.223.230.100 13:47, 16. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

Genesis der Länderneuabgrenzung?[Quelltext bearbeiten]

Zur Frage des Zuschnitts der fünf „mitteldeutschen“ Länder finde ich leider nirgendwo etwas. Nur am Rande hört man von „Bürgerbefragungen“ z. B. im Kreis Jessen, im Kreis Weißwasser. Warum wurden z. B. die Kreise Bad Liebenwerda und Herzberg (ganz oder teilweise) nicht auch dem Land Sachsen-Anhalt zugeordnet - und wurde irgendwer gefragt, als die Kreise Altenburg und Schmölln vom Bezirk Leipzig heim nach Thüringen kamen? --Hvs50 (Diskussion) 15:17, 24. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]

Vielleicht magst du zur Beantwortung dieser Frage ja selbst Fachliteratur auftreiben? --Benatrevqre …?! 21:03, 29. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]

Die Kreise Altenburg und Schmölln wurden auf Beschluss ihrer Kreistage hin Thüringen angegliedert. Das war in bestimmten Kreisen deren Zugehörigkeit zu einem Land nicht eindeutig war so vorgesehen (im Ländereinführungsgesetz, oder im Vorfeld?). Bedauerlich war allerdings, dass die im Vorfeld ebenfalls vorgesehenen und durchgeführten Volksabstimmungen in diesen Kreisen keine bindende Wirkung hatten für die Kreistage. So kam es dazu, dass der Kreis Altenburg trotz der Entscheidung seiner Bevölkerung für Sachsen, durch Kreistagsbeschluss nach Thüringen kam. Der Kreis Schmölln hat dagegen in der Volksabstimmung für Thüringen gestimmt, da war das Votum des Schmöllner Kreistages für Thüringen gedeckt von Volk.

Bezüglich Altenburg gibt es Gerüchte, dass die verantwortliche Altenburger Kommunalpolitiker schon Personalabsprachen mit Thüringen getroffen hatten, die bei einer Angliederung an Sachsen hinfällig gewesen wären. Das gleiche Muster des Kreistages der gegen die Kreisbevölkerung stimmte, wiederholte sich im Kreis Liebenwerda oder Senftenberg (welcher von beiden es war, daran kann ich mich nicht mehr erinnern). --Thufir (Diskussion) 20:29, 29. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

Hierzu noch ein Link zu einem Artikel, der diese Fälle bei denen der Kreistag gegen die Bevölkerung stimmte, beschreibt: Mein Land - Dein Land: Streitfälle bei Ländergründung --Thufir (Diskussion) 21:22, 21. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

originaltexte[Quelltext bearbeiten]

gudn tach!
da leider haeufig internetseiten verschwinden, moechte ich hier weitere orte nennen, an denen man das gesetz in seiner originalfassung einsehen kann:

-- seth 13:43, 28. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Die private Seite gvoon.de ist unbrauchbar. --Benatrevqre …?! 12:08, 4. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]