Diskussion:LVR-Klinik Bonn

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Lemma (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Hatte bewusst bei der Artikelerstellung nicht das Lemma LVR-Klinik gewählt, weil für mich das Denkmal und nicht die Klinik selbst im Vordergrund stand. Das Gebäude aber wurde als Rheinische Kliniken mit ihrer dahinterstehenden Geschichte unter Schutz gestellt. Der Eintrag in der aktuellen (2012) Denkmalliste der Stadt erfolgt auch nicht unter LVR-Klinik, sondern unter ehemalige Rhein. Provinzial-Irrenanstalt /Landeskrankenhaus – was eben allgemein kurz als Rheinische Kliniken zusammengefasst wird. Meinungen?--Leit (Diskussion) 14:17, 29. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Hallo! Meiner Meinung nach sollte die offizielle Bezeichnung der Klinik verwendet werden, also LVR-Klinik Bonn. Rheinische Kliniken Bonn hat ja nun die entsprechende Weiterleitung. Ehemalige Namen zu nutzen halte ich für zu verwirrend. Andere Ansichten? --Zimmer1984 (Diskussion) 16:22, 6. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich weiß gar nicht wie das mit der Relevanz von Krankenhaus-Artikeln ist. Das heißt, nachdem ich jetzt unter WP:RK#Krankenhäuser nachgeschaut habe, im Prinzip schon. Das Krankenhaus ist m.E. hier als Baudenkmal von Bedeutung, oder fällt es noch unter eine andere bei den RK beschriebene Kategorie? Es widerstrebt mir schon, angesichts der häufigen Verwaltungs- und Organisationsreformen (die dann zu entsprechenden Namensänderungen führen) jeweils den aktuellen Namen zu verwenden. Der Name "Rheinische Kliniken" bezeichnet durchaus noch das Bauwerk, denn als solche wurde es erbaut und auch unter Denkmalschutz gestellt. Und dieser Name, der zumindest regional auch bekannt ist, wird auch weiterhin in Verbreitung bleiben.--Leit (Diskussion) 16:31, 6. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Das aktuelle Lemma halte ich mittlerweile für angemessen, nachdem mir bewusst wurde, dass Krankenhäuser dieser Größenordnung durchaus nicht nur als Bauwerk, sondern auch als Einrichtung selbst relevant sind.--Leit (Diskussion) 20:02, 1. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Am Kaiser-Karl-Ring in der Nähe des Chlodwigplatzes befanden sich (mit Stand 1997) zwei Botschaften: die von Angola und die von Brunei. Beide im selben Gebäudekomplex. Angola war unter der Adresse Kaiser-Karl-Ring 20c ansässig, heute als Haupteingang zu der LVR-Klinik angegeben und Brunei unter der Hausnummer 18. Nun, es müsste sich bei dem Gebäude eigentlich um eines der zwischen 1873 bis 1882 erbauten Rheinischen Kliniken handeln – ist wie die restlichen Klinikbauten ein Backsteingebäude. Der Gebäudekomplex mit den beiden Botschaften umfasst laut Liegenschaftskataster die Hausnummern 18 sowie 20, 20a, 20b, 20c und 20d. Unter Denkmalschutz steht aber merkwürdigerweise nur die Nummer 20 (bzw. 20–40), nicht die 18 (obwohl zum selben Komplex gehörend). Wie kann es sein, dass sich eine Botschaft in einer psychiatrischen Anstalt einrichtete? Auch noch stellt sich die Frage, ob die Botschaft(en) nur einen Teil der Räumlichkeiten belegten, quasi Untermieter der Klinik waren, oder jeweils das gesamte (Teil)Gebäude nutzte – und diese (zumindest das von Angola) dann nachher wieder an die Kliniken zurückgegeben wurden. Diese beiden Botschaften sind/wären zumindest wohl die einzigen in Bonn, die in einer vor-/damaligen/jetzigen Klinik untergebracht waren – daher durchaus erwähnenswert.--Leit (Diskussion) 15:55, 24. Dez. 2012 (CET) Dürfte jetzt geklärt sein. Laut [1] belegt die LVR-Klinik tatsächlich nur den südwestlichen Gebäudeteil (Kaiser-Karl-Ring 20c), dieser wird daher also auch erst nach dem Auszug der Botschaft bezogen worden sein können. Der Rest des Gebäudekomplexes gehörte demnach nie zur LVR-Klinik.--Leit (Diskussion) 22:37, 29. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Denkmalschutz[Quelltext bearbeiten]

In Jörg Schulze: Die Rheinische Landesklinik in Bonn. Umbau und Instandsetzung des ehemaligen Männerhauses (siehe Lit.) heißt es: Nach Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes von Nordrhein-Westfalen im Jahre 1980 wurde die Gesamtanlage als erstes rheinisches Denkmal unter Schutz gestellt (S. 121). Dem widerspricht nach meinem Eindruck aber die Denkmalnummer der Ehemalige Rhein. Provinzial-Irrenanstalt/ Landeskrankenhaus in der Denkmalliste der Stadt Bonn (A 973). Aus den bekannten Denkmalnummern anderer Objekte in Bonn geht hervor, dass das Denkmal mit dieser Nummer zwischen Dezember 1985 und April 1986 (wahrscheinlich Anfang 1986) in die Denkmalliste eingetragen wurde. Es müsste eigentlich die Nummer „A 1“ tragen, wenn es das erste Baudenkmal sein soll. Ohnehin wurde mit Inkrafttreten des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes zum 1. Juli 1980 gleich eine ganze Reihe baulicher Anlagen in Nordrhein-Westfalen unter Schutz gestellt, womit es gar kein „erstes Denkmal“ geben könnte.--Leit (Diskussion) 21:41, 30. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Gleichzeitig mit der Umbenennung der Kirche wurde sie von der Priesterbruderschaft St. Pius X. übernommen. --131.220.75.85 15:25, 23. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]