Diskussion:Lachout-Dokument

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Die Assage Da Österreich bis 1955 keine eigenen Streitkräfte unterhielt, kann 1948 auch kein „Wachbataillon Wien” bestanden haben ist so nicht ganz richtig. Es gab vor 1955 unter dem Namen B-Gendarmerie sehr wohl eine militärische Organisation, die später in das österreichische Bundesheer überging. (nicht signierter Beitrag von 188.22.100.161 (Diskussion) 22:59, 9. Mai 2011 (CEST)) [Beantworten]

Ein schwieriges Thema:[Quelltext bearbeiten]

Wenn auf einer revisionistischen Seite die Chronologie des Herrn Lachout präsentiert wird, liest sich das ja vorerst ziemlich beeindruckend. - Ich nehme an, das auch Du Deine Informationen von so einer Seite hast: http://www. v h o.org/VffG/2003/3/Heyne422-435.html

Es gibt nur ein paar Probleme: Die Aktenzahlen der angeblichen LG und OLG-Freisprüche und "es ist keine Fälschung"-Bestätigungen führen ins Leere.

Auf der oben erwähnten Webseite wird im Absatz "Sieg" behauptet, dass "Am 15. Dezember 1997 wird die österreichische Justiz in letzter Instanz von der Europäischen Menschenrechtskommission zum Schadensersatz verurteilt." und dies sei der Beweis, dass alle österreichischen Urteile Unrecht waren und Lachout rehabilitiert ist.

Falsch.

Lachout beschwerte sich über die lange Verfahrensdauer und bekam recht. Man kann das Urteil selbst abfragen: http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/search.asp?skin=hudoc-en

Dann links alles anwählen (HUDOC Collection). Respondent State ist Austria, Application Number ist 23019.

Mittlerweile gilt das Lachout-Dokument auch unter -wie sie sich selbst nennen - "freien Geschichtsforschern" als unhaltbare Fälschung: http://www.v h o.org/VffG/2004/2/Schwensen166-178.html

Siehe auch hier: http://v h o.org/VffG/2004/4/Gegendarstellung484-487.html (nicht signierter Beitrag von 2003:65:EB62:D301:D5F1:D150:9D24:236A (Diskussion | Beiträge) 18:31, 21. Feb. 2017 (CET))[Beantworten]

Da werden, letzten Endes sicher auf Kosten des Steuerzahlers, endlose Gerichtsverfahren durchgeführt, deren Ergebnisse für den normalen Staatsbürger nicht nachvollziehbar sind und ein Ende dieser fast schon griechisch anmutenden Tragödie ist anscheinend noch immer nicht in Sichtweite. Dabei kann es doch, auch nach so langer Zeit, zumindest für das KZ Mauthausen, kein wirkliches Problem sein, den Wahrheitsgehalt des Dokumentes durch ein forensisches Gutachten zu überprüfen. Wurde jemals und wenn ja, von wem, eine solche Untersuchung durchgeführt und kann man das irgendwo nachlesen? -- 178.190.94.219 02:36, 11. Mai 2011 (CEST) --81.5.192.2 21:04, 24. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Zum Thema Lachout: Bis 1992 konnten Anklagen nur über den sehr allgemein definierten § 3g des österr. "Verfassungsgesetz über das Verbot der NSDAP" vor einem Geschworenengericht angeklagt werden. "1992 erfolgte nach längeren, von skandalösen Freisprüchen von Holocaust-Leugnern ausgelösten Debatten" eine NOvellierung... (siehe Brigitte Bailer: Holocaust-Leugnung in Österreich, S. 364 In: ISBN 978-3-940938-99-2) - Die Berufung auf alte Urteile vor 1992 dürfte sich damit erledigen. --Holgerjan 18:35, 30. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Irgendwie kann ich den Sinn Deiner Zeilen nicht verstehen. Abgesehen davon, dass man eine Anklage nicht anklagen, sondern nur erheben oder einbringen kann, ist der Satz "1992 erfolgte..." auch nicht gerade gute deutsche Sprache. Soll wohl heißen "... wegen skandalöser Freisprüche" und "durch, von Holocaustleugnern ausgelösten Debatten" Meine eigentliche Frage stelle ich aber dazu:
Warum sollte sich die Berufung auf alte Urteile vor 1992 damit erledigen? Soll das bedeuten, dass sie nach der Gesetzesnovellierung keine Gültigkeit mehr haben? Wobei diese ganze Diskussion hier über irgendwelche Urteils-Aktenzahlen ohnehin sinnlos ist, da, wie weiter oben schon darauf hingewiesen wurde, die dazugehörenden Links in's Leere führen. Der genaue Wortlaut könnte nur von einem Bezugsberechtigten des "Amtsblattes der Stadt Wien" (kostenpflichtig) überprüft werden.-- 80.123.63.157 15:45, 9. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Kategorie:Antisemitisches Werk[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird nicht dargestellt, warum es sich um ein "Antisemitisches Werk" handelt. Es wird auch nur der erste aus zwei Punkten dargestellt. Was besagt der zweite? Ich kann nur vermuten, die für die Kategorisierung verantwortlichen Texte.

Die Literatur steht mir nicht zur Verfügung, auch nicht die neonazistische Zeitung „Halt”. Vielleicht kann einer der Autoren Aufschluss geben. Schon jetzt Danke! --Slartibartfass (Diskussion) 21:58, 29. Okt. 2014 (CET)[Beantworten]

Holocaustleugnung gilt als neue Form antisemitischer Artikulation, insofern dabei lang tradierte antisemitische Vorurteile und Stereotype als Argumentationshilfen benutzt werden. Vgl. Brigitte Bailer-Galanda: "Revisionismus" als zentrales Element der internationalen Vernetzung des Rechtsextremismus (1997) Link DÖW u. Dies.: Die sogenannte "Auschwitz-Lüge" - neue Ausdrucksform für althergebrachten Antisemitismus, in: Die Macht der Bilder. Antisemitische Vorurteile und Mythen, hrsg. v. Jüdischem Museum der Stadt Wien, Wien 1995, S. 360-365.--Assayer (Diskussion) 00:03, 30. Okt. 2014 (CET)[Beantworten]
Hallo, Assayer, schon Mal Danke für die erste Antwort. Aber für mich ist "die „Feststellung” ..., dass es in den aufgeführten Konzentrationslagern keine Ermordungen durch Giftgas gegeben hätte, wohl eindeutig Holocaustleugnung, allerdings fehlt die Argumentationshilfe durch Vorurteile und Stereotype. Und Emil Lachout ist anerkannt querulatorisch-paranoid, eine Zugehörigkeit zum Rechtsextremismus hätte aber sicher die Einstellung des Strafverfahrens erschwert. Schade dass der zweite Punkt im Dunkeln bleibt. --Slartibartfass (Diskussion) 20:46, 30. Okt. 2014 (CET)[Beantworten]

Wann hat Emil Lachout diese Fälschung verfasst?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es Anhaltspunkte wann und unter welchen Umständen er für wen dieses Dokument verfasst hat? Was ist eigentlich aus Emil Lachout geworden? Untergetaucht? (nicht signierter Beitrag von 2A02:8388:540:6B80:E9F3:C1E0:7DFB:EAA5 (Diskussion | Beiträge) 15:45, 23. Aug. 2016 (CEST))[Beantworten]