Diskussion:Landesverfassung (Deutschland)

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1.Warum gibt es sie? 2.Welche Aufgabe haben diese? 3.Wie lange gibt es sie schon in Baden_würtemberg? 4. Warum reicht das Grundgesetz nicht aus?

Steht doch im Artikel bzw. in den in ihm verlinkten Artikeln. Zu 1 und 2: siehe Verfassung (die Gliedstaaten haben in der Bundesrepublik selbst Staatsqualität). Zu 3: siehe den externen Link zur Verf BaWü. Zu 4: siehe Artikel: "Der föderale Aufbau der Bundesrepublik Deutschland führt dazu, ...". Gruß --C.Löser Diskussion 09:32, 7. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Hallo Chef, Du schreibst da von einer Verfassung des Bundes kannst Du mir die mal zeigen ? Also die Verfassung, nicht das Grundgesetz. --anonyme IP

Du unterstellst abwegig und unbegründet, dass das Grundgesetz nicht die Verfassung des Bundes wäre; da bist du aber falsch gewickelt, denn das ist in und für Deutschland wohlwissentlich dasselbe. --Benatrevqre …?! 14:31, 26. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Hallo Benatrevqre, ich kann dir nicht verhehlen, dass es mir sehr unangenehm war, deinen Kommentar zu lesen: "bitte ändere künftig keine Linkbezeichnungen, auch diese Wörter sind absichtlich mit verlinkt!" Wie soll man das verstehen? Dass der von dir so Angesprochene, Benutzer:Sokonbud, nicht das Recht hat, Linkbezeichnungen zu ändern? In diesem Artikel, überall? Wer gibt dir das Recht, solche Rechte zu verteilen?

Im vorliegenden Fall finde ich die Änderung zudem sinnvoll. Der Link bezieht sich auf einen Artikel, und Sokonbud hat genau diesen Artikel mit dem dazugehörigen Namen verlinkt. Ob der Zusatz "verfassungsmäßig garantierten" blau da steht oder nicht, ist unerheblich; man kann sich sogar fragen, ob der Zusatz überhaupt nötig ist. Dass die Grundrechte verfassungsmäßig garantiert sind, ergibt sich aus dem Kontext, und der verlinkte Artikel behandelt auch nur diese. Jedenfalls wundere ich mich, warum diese Lappalie bei dir eine solch scharfe Reaktion hervorruft... Ziko (Diskussion) 13:55, 24. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]

Bewusst verlinkte Wörter und Begrifflichkeiten sollen so belassen bleiben, wenn der Verfasser sich dabei etwas gedacht hat, es also einen bestimmen Grund gibt (im Zweifelsfalle ist bei demjenigen nachzufragen). Daher ist das ist nicht unerheblich, weil die Grundrechte, um die es hier geht, absichtlich im Grundgesetz fixiert sind und sich somit von den allgemeinen – kurz zuvor weiter oben im Artikel verlinkten – Grundrechten nicht nur wesentlich und hinsichtlich ihres Bedeutungsumfangs, sondern vor allem auch im Artikeltext verlinkungstechnisch unterscheiden. Dies soll durch die beiden mitverlinkten Wörter ausgedrückt werden. Und schließlich sieht es auch optisch schöner aus, wenn nicht zweimal hintereinander das Wort Grundrechte verlinkt ist. Unnötige Verlinkungsfummeleien sind enervierend, wenn dadurch der dahinter stehende Sinn verloren geht. Der User geistert letzte Zeit durch eine vielfache Anzahl an Artikel und hat nicht in wenigen sinnvolle Verlinkungen durch unnötige Verlinkungsänderungen zerstört – ob unabsichtlich oder nicht, sei mal dahingestellt. Dennoch ist es störend, wenn sinnvolle Links (vgl. Nr. 1.1 iVm 1.4 Satz 2 Hs. 2 WP:Verlinken) durch Bearbeitungen von Leuten, die den Artikel nicht erstellt haben, verloren gehen. Benatrevqre …?! 17:05, 24. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]
Hokus pokus Simsalabim Dreimal schwarzer Kater, Landesverfassung (Deutschland)--Sokonbud (Diskussion) 13:34, 25. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]
Bitte sprachliche Feinheiten und akademischen Schreibstil nicht konterkarieren. Die bestehenden Formulierungen sind ausgewogen und die Wortwahl aufeinander abgestimmt. Benatrevqre …?! 16:04, 25. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]