Diskussion:Landkommissariat Neustadt

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Sankt Lambrecht[Quelltext bearbeiten]

Sankt Lambrecht wird in der Quelle nicht erwähnt. Aber sollte es deshalb gleich ganz unerwähnt bleiben? Der Ort ist ja auch nicht aus dem Nichts entstanden.
Muss denn die Quelle 1:1 und ohne Zusatzbemerkungen wiedergegeben werden? Es heißt beispielsweise Deidesheim mit Niederkirchen, welches allerdings schon 1819 zur eigenständigen Gemeinde wurde und somit nahezu den kompletten Zeitraum des Bestehens des Landkommisariats unabhängig war. Fränsmer (Diskussion) 22:27, 1. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]

stimmt, Sankt Lambrecht wird im Amtsblatt der Königl. baierischen Regierung des Rheinkreises nicht erwähnt, zu der Zeit hieß die Gemeinde amtlich einfach nur Lambrecht, ohne Sankt (eine Seite weiterblättern, Kanton Neustadt lfd. Nr. 13). Zusatzbemerkungen zu den einzelnen Gemeinden? Wenn man das zu jeder Gemeinde macht, dann wird der Artikel bzw. die Tabelle schnell unübersichtlich und bringt für den Artikelgegenstand "Landkommissariat" nicht unbedingt einen Mehrwert. Der Sachverhalt mit der Fusion 1838/1839 und der Stadterhebung 1887 ist ja im Artikel Lambrecht (Pfalz) ausführlich beschrieben. --Update (Diskussion) 23:03, 1. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]