Diskussion:Lasthebemagnet

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Schrauber5 in Abschnitt Frage an den Fachmann
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Frage an den Fachmann

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Ich habe bei einem Hersteller gelesen, Ausnahmen von der Absperrpflicht seien das ...

„...Heben von Lasten unter einem Flächenschwerpunkt der Pole von 1,8 m oder die Masse der Last ist kleiner als 20 kg.“

Wer kann mir das mit den 1,8 m erklären?--Ulf 20:56, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Ich verstehe das geometrisch nicht. 1.8m zwischen welchen Punkten?
Das mit der Last scheint mir auch nicht sinnvoll, ich kann ja auch mit einem Riesenmagneten ganz leichte Dinge als Last haben. War das die Maximallast? --Schrauber5 (Diskussion) 21:52, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Auskommentiert

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Ich habe soeben:

„...recht einfach überprüfen. Wird unterhalb des Bleches noch eine merkliche Anziehungskraft, z. B. auf einen Schraubendreher, ausgeübt, so ist der oben beschriebene Effekt die Ursache und es ist von einer Reduktion der Haftkraft auszugehen.“

auskommentiert. Es scheint mir der Sicherheit zuwiderzulaufen, denn man darf ja nicht unter die Last bzw. sogar überhaupt nicht da hin. Es ist schlichtweg leichtsinnig. Zudem weiss man dadurch eh nicht quantitativ, wieviel des erforderlichen Feldes denn dann in der Last ist. --Ulf 21:00, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten