Diskussion:Laufhaus

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Aurica Hauke in Abschnitt bei geöffneter Tür auf Freier warten
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kleinezeitung.at[Quelltext bearbeiten]

"Ein Laufhaus ist laut Internetlexikon Wikipedia ..." [1] -- 172.173.111.6 22:33, 23. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Wortwahl[Quelltext bearbeiten]

"Arbeitszeiten und Preise unabhängig gestalten" Wäre "selber" oder "eigenverantwortlich" nicht besser? Was heist unabhändig (wird gleich im nächten Satz wieder relativiert...). Gruss --Grey Geezer 10:06, 26. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

bei geöffneter Tür auf Freier warten[Quelltext bearbeiten]

Das sollte anders formuliert werden, da es auch viele Laufhäuser gibt, wo die Tür geschlossen ist, und ein Foto und ein Schild "Besetzt" oder "Frei" an der Tür hängt. Ist zumindest in Österreich so. (nicht signierter Beitrag von 109.73.146.221 (Diskussion) 02:11, 13. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Ja genau bei uns in wien ist es so,mann sollte es so sehen das laufhaus ist nichts anderes als eine anbahnung die inntor passiert nicht mehr auf der Straße, die hygene ist auch besser (Duschen,WC)das was auf der Straße nicht möglich war (im Auto) Aurica Hauke (Diskussion) 05:40, 18. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Kontrakt - Vertrag - Prostitutionsvertrag[Quelltext bearbeiten]

Hallo!

  • Kontrakt ist Kanzleisprache, also eine unlebendige Sprache. Viele der durchschnittlichen, juristisch nicht vorgebildeten Leser werden diesen Begriff "nachschlagen" müssen, durch Verfolgung des Links also aus dem Lesefluss gerissen, ohne schließlich unter Kontrakt gut bzw. zumindest nicht themenbezogen informiert zu werden.
  • Vertrag ist sowohl juristische Fachsprache als auch Gemeinsprache, jedoch sehr allgemein. Die Verlinkung zu Vertrag ist leider wenig zielführend, zumindest nicht themenbezogen.
  • Prostitutionsvertrag ist ebenfalls sowohl juristische Fachsprache als auch Gemeinsprache, steht unverwechselbar für den Dienstvertrag zwischen Kunden und Prostituierten bzw. Prostituierten und Bordellbetreibern. Der Artikel Prostitutionsvertrag verdeutlicht und vertieft den Begriff themenbezogen, geht u.a. auf die Sittenwidrigkeit ein.

Daher ist m.E. der Bezeichnung Prostitutionsvertrag im hiesigen Artikel der Vorzug zu geben. Gruß --GUMPi 09:55, 28. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Kontrakt oder Vertrag, meinetwegen Dienstvertrag. Prostitutionsvertrag ist TF. Gruß vom Dummbeutel 10:30, 28. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Prostitutionsvertrag ist keine TF, der Begriff ist in der juritischen Fachsprache verbreitet! Habe bereits das Literaturverzeichnis um eine entsprechende "Fundstelle" ergänzt, kann gerne noch einige weitere Fachbücher etc. dazu beibringen, in denen dieser Begriff nicht nur erwähnt sondern behandelt wird. Wie wäre es denn bitte mit konkreten Einlassungen Deinerseits, hier wie auch in Deinen QS-Anträgen (erst "Sex", nun Recht), statt mit wenig aussagekräftigen und noch weniger belegten Aussagen daher zu kommen? Dank & Gruß --GUMPi 10:42, 28. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Du hast es doch in der QS-Sex selbst geschrieben: Trivialname, also kein enzyklopädischer Name. Wirf' mir nicht vor, dass ich DEINEN Vorschlag (QS-Recht) umgesetzt habe. Aber bitte: Schaust Du mal Prostitutionsvertrag an (Witzig übrigens, dass in dem Beitrag ZWEIMAL! auf die WP verlibkt wird) und folgst dann dem angegebenen Link auf das BGH-Urteil http://hrr-strafrecht.de/hrr/1/03/1-482-03.php3 Und dann suchst Du mal nach der Buchstabenfolge PROSTITUTIONSVERTRAG. Gruß vom Dummbeutel 10:59, 28. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Hallo Dummbeutel ;) Wo habe ich Dir bitte vorgeworfen, dass Du den QS-Antrag aufgrund meines Vorschlags nun in QS-Recht eingestellt hast? Ein Hinweis ist noch lange kein Vorwurf! Vorgeworfen habe ich Dir wenn schon denn schon, dass Du es an Sachlichkeit und Konkretheit missen lässt. Wenn Trivialnamen keine enzyklopädischen Namen sein sollen, weshalb ist dann z.B. Heroin das Lemma? Hier geht es wohl deutlich um die Allgemeinverständlichkeit und -gebräuchlichkeit, ganz im Sinne einer Enzyklopädie! Evtl. ist die Bezeichung als Trivialname meinerseits nicht wirklich treffend bzw. glücklich, doch eine treffendere Bezeichung kam mir nicht in den Sinn. Der Prostitutionsvertrag ist eben kein x-beliebiger Dienstvertrag. Sicherlich kann man überlegen, ob man statt eines eigenen Lemma einen entsprechenden Abschnitt im Artikel Dienstvertrag wählt, doch geht Deine Argumentation ja andere Wege. M.E. ist es u.a. aufgrund der rechtlichen Besonderheiten durchaus angebracht den Prostitutionsvertrag als eigenes Lemma beizubehalten, aber das hier nur am Rande. Was beweist bitte eine einzelne Webquelle? Scheuklappen runter und andersweitig schauen, z.B.: beck-online. In der juristischen Literatur ist der Begriff Prostitutionsvertrag etabliert und das Thema wird dort wörtlich unter dem Namen Prostitutionsvertrag behandelt, so u.a. hier:
* Kerstin Trede: Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG) auf das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, S. 34-62
* Götz Schulze: Die Naturalobligation, S. 548–551
* Haimo Schack: BGB-allgemeiner Teil, S. 89
* Marita Kieler in Jurawelt Band 52: Tatbestandsprobleme der sexuellen Nötigung, Vergewaltigung sowie des sexuellen Mißbrauchs widerstandsunfähiger Personen S. 124
u.v.m.
Vor allem im erstgenannten Buch wird der Prostitutionsvertrag sehr ausführlich thematisiert. Lass uns das Thema bitte nun in der QS-Disk weiter behandeln, statt zweigleisig zu fahren, danke. Gruß --GUMPi 11:51, 28. Feb. 2012 (CET)Beantworten

MEgalaufhaus Spittelberg[Quelltext bearbeiten]

Schade, dass die Änderung nicht angenommen wurde. Das Mega-Laufhaus Spittelberg (MLS) wird das größte Laufhaus Europas werden. Ein früher Eintrag in der WP wäre eine Art Scoop gewesen. (nicht signierter Beitrag von 62.178.165.12 (Diskussion) 14:21, 7. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Werbung[Quelltext bearbeiten]

(Na ja wirklich toll die 2012er Juristendiskussison!

Aber was ist eigentlich in Punkto Werbung? Also die Verlinkung zu Prostitutionsbetrieben find ich schwierig und bräuchte ich nicht im Artikel. Schöne Grüsse --Bullvolkar (Diskussion) 18:19, 13. Jul. 2014 (CEST) Okay, die Verlinkung geht erst über einen Artikel. Ein Schelm wer Böses denkt Beste Grüsse --Bullvolkar (Diskussion) 22:18, 15. Jul. 2014 (CEST)Beantworten