Diskussion:Lichtenau (Baden)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 84.61.228.181
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Ist Lichtenau nun eine Stadt oder eine Gemeinde. Im Artikel steht Gemeinde und an anderen Stellen (Web-Seite von lichtenau) steht Stadt. Müßte der Erste Satz dann nicht lauten "Lichtenau ist eine Stadt im Landkreis Rastatt". Und vielleicht weiss auch jemand wann Lichtenau zur Stadt? wurde- Markus

Die Antwort ergibt sich aus § 5 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (Wikipedia-Abruf 29.3.2015): "§ 5 Abs. 2: Name und Bezeichnung: Die Bezeichnung »Stadt« führen die Gemeinden, denen diese Bezeichnung nach bisherigem Recht zusteht. Die Landesregierung kann auf Antrag die Bezeichnung »Stadt« an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und ihren kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen. Wird eine Gemeinde mit der Bezeichnung »Stadt« in eine andere Gemeinde eingegliedert oder mit anderen Gemeinden zu einer neuen Gemeinde vereinigt, kann die aufnehmende oder neugebildete Gemeinde diese Bezeichnung als eigene Bezeichnung weiterführen." Also: Das Wort "Stadt" ist nach den heutigen konsolidierten kommunalverfassungsrechtlichen Verhältnissen, nicht im Jahre 1300 wie im Falle Lichtenau, lediglich eine besondere Bezeichnung für eine Gemeinde, ohne daß dies eine eigene Funktion hätte. Ich empfehle die Ausführungen der GemO zum Thema Gemeinde zu lesen. Auch die Einordnung als Große Kreisstadt oder als Stadtkreis (kreisfreie Stadt) lässt diese Gemeinde Gemeinde sein. --84.61.228.181 16:56, 29. Mär. 2015 (CEST)Beantworten