Diskussion:Liste der Übertretungen im deutschen Strafrecht bis 1975

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Gesetzesfreak in Abschnitt Was soll der Hinweis auf Geldstrafen in DM,
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Was soll der Hinweis auf Geldstrafen in DM,[Quelltext bearbeiten]

wenn die Norm 1914 oder 1943 abgeschafft wurde? --Malabon (Diskussion) 22:10, 2. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Ich dachte, man müsste dann eben den entsprechenden Betrag in Goldmark oder Reichsmark angeben und wollte einen Hinweis einfügen. Am Beispiel des § 360 StGB sieht man aber, dass es fast immer 150 Mark waren, duch alle Zeiten hindurch. Klick dich mal durch die Versionen des § 360: [1] Nur ganz am Anfang waren es 50 Thaler, ab 1876 immer 150 Mark. Wobei aber 150 Goldmark des Jahres 1900 die Menschen sicher mehr belastet haben als 150 DM des Jahres 1969. Man hat (möglicherweise absichtlich) die Inflation nicht ausgeglichen und damit die Strafen faktisch immer geringer werden lassen. --Echtner (Diskussion) 08:56, 7. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
„Wobei aber 150 Goldmark des Jahres 1900 die Menschen sicher mehr belastet haben als 150 DM des Jahres 1969.“ Das ist richtig und führt mich zur Skepsis, dass ein DM-Betrag genannt wird. 150 x ist hier ≠ 150 y. --Malabon (Diskussion) 22:44, 12. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Durch Artikel 1 und 7 des 2. Straßenverkehrssicherungsgesetzes wurde 1964 die Höchststrafe für alle Übertretungen (auch außerhalb des Verkehrs) von 150 DM auf 500 DM erhöht, um die Inflation auszugleichen (BGBl I 1964 S. 921).--Gesetzesfreak (Diskussion) 21:50, 14. Dez. 2021 (CET)Beantworten