Diskussion:Liste der Kulturdenkmale in Laudenbach (Bergstraße)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Tragopogon in Abschnitt Spalte Beschreibung
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Spalte Beschreibung

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Dort steht aktuell überall dasselbe: "Geschützt nach § 2 DSchG". Das ist doch keine Beschreibung und könnte aus der Tabelle ausgelagert werden. --Jobu0101 (Diskussion) 14:06, 3. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Die Beschreibungen fehlen noch. Der §, nach dem die Objekte geschützt sind, taucht immer in dieser Zelle unterhalb der Beschreibung auf, das ist in der Formatvorlage zu den Kulturdenkmal-Listen in BW so vorgegeben und wird in allen Denkmallisten einheitlich so gehandhabt.--Tragopogon (Diskussion) 16:22, 3. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Ist das sinnvoll, dass immer bei der Beschreibung dabei zu haben? Ist die Beschreibung etwas offizielles oder können wir hier einfach selbst beschreiben? Ich finde es noch erwähnenswert, dass die ehemalige Schule aktuell als Rathaus genutzt wird. Weißt du, seit wann? --Jobu0101 (Diskussion) 17:43, 3. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Das wurde von der Community halt so beschlossen - wenn du das infrage stellen willst, sollte das auf der Ebene der Formatvorlage diskutiert werden.
Die Beschreibung kann sich an der Beschreibung aus der Denkmalliste orientieren, natürlich kannst du mit den entsprechenden Belegen aber auch eine eigene, gerne auch ausführlichere Beschreibung vornehmen. Eine selbst formulierte und recherchierte Beschreibung ist stilisitsch und inhaltlich in der Regel zu bevorzugen. Wenn sie sehr umfangreich wird, sollte für das Denkmal ein eigener Artikel angelegt werden.
Ich kenne nur die Angaben aus der Denkmalliste, nähere Infos habe ich zu Laudenbach leider nicht.--Tragopogon (Diskussion) 09:39, 4. Nov. 2022 (CET)Beantworten