Diskussion:Liste der Schiffe der Bundeswehr/Archiv/2019

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weitere Schiffe

Es heißt "Liste der...", was nach deutschem Sprachgebrauch ein "vollständige" Liste darstellt (sonst hieße es ja "Liste von...“). Das soll aber nicht das Thema sein sondern: was machen wir mit weiteren Schiffen, die die Marine besitzt, wie etwa verschiedene Tenderboot-Baureihen oder einfach das Segelboot der Marineschule, das immer bei der Kieler Woche startet? Damit die Liste der... vollständiger wird... --Mef.ellingen (Diskussion) 01:39, 7. Jul. 2019 (CEST)

Zu diesem Aspekt ist bereits 2015 kein Konsens gefunden worden, siehe im Archiv. --Ein Dahmer (Diskussion) 06:30, 7. Jul. 2019 (CEST)
Was verstehst Du unter Tenderboot-Baureihen und dem Segelboot, das immer zur Kieler Woche kommt? Gruß, --KuK (Diskussion) 08:29, 7. Jul. 2019 (CEST)
Mit den Tenderbooten habe ich mich eventuell falsch ausgedrückt, ich meine die verschiedenen Barkassen-Baureihen, die in Eckernförde oder in Kiel herumfahren und mit dem Segelboot meine ich das, das bei der Aalregatta in Eckernförde dabei war und das mit dem Hoheitszeichen der Marine versehen ist und das von Seglern in Uniform gefahren wird. Das (oder die) gehört (gehören) nach Mürwik -> http://www.s227643201.online.de/html/marine_hanseaten.html – Ich will hier nicht irgendwo Arbeit reinstecken und dann ist das am Ende in der "Liste der..." gar nicht gewollt. Auch wenn die damalige Disk. kein Ergebnis brachte - Schiff ist Schiff im Sinne von Schiff, da nützt imho das Konstrukt "schwimmendes Gerät" oder so nichts, weil die kleineren Schiff wie das genannte Segelboot oder die Barkassen nicht unter die Definition eine schwimmende Konstruktion mit mechanischen Einrichtungen, die dazu bestimmt ist, auf Wasserstraßen oder in Häfen zur Arbeit eingesetzt zu werden, wie z. B. Bagger, Elevator, Hebebock, Kran“ fallen (darunter würde dagegen der im Artikel gelistete Schwimmkran fallen) – solange eben das Lemma mit dem Oberbegriff "Schiff" dies nicht einschränkt. Bei der Annahme des damaligen Vorschlages wäre eine Diskussion darüber nun müßig. --Mef.ellingen (Diskussion) 16:10, 7. Jul. 2019 (CEST)
@Mef.ellingen: Danke für das erneute Aufgreifen des Themas. Gemäß Schiffsnummernverzeichnis wären dann zusätzlich 26 Dienstsegelboote der Klasse 910, 8 der Klasse 911, 11 der Klasse 912, 12 der Klasse 913, 26 der Klasse 914, 17 der Klasse 915, 4 ehemalige Barkassen der NVA, 32 Barkassen der Klasse 930, 8 der Klasse 931, 15 Verkehrsboote der Klasse 932, 20 der Klasse 934, 16 Hafenbarkassen der Klasse 945 und 5 Schleppbarkassen der Klasse 946 einzuarbeiten. Die Kutter und Pinassen als Beiboote natürlich nicht. Solange das Lemma auf „Bundeswehr“ endet, gehören selbstverständlich auch die Wasserfahrzeuge des Heeres dazu, z. B. die Flussfähre Mannheim 59. --Ein Dahmer (Diskussion) 17:43, 7. Jul. 2019 (CEST)
Danke, das heißt also, wenn man eine derartige Klasse aufgreift, ist es zumindest nicht ungewollt – zumindest dem Lemma nach nicht. Wenn man diese Schiffe nach dem alten Verzeichnis listet: gibt es Möglichkeiten, die inzwischen nicht mehr vorhandenen Schiffe festzustellen? --Mef.ellingen (Diskussion) 17:52, 7. Jul. 2019 (CEST)
Ja, das wäre kein Problem. Aber vorerst sollten wir die Reaktionen auf eine Lemmaverschiebung abwarten. Gruß --Ein Dahmer (Diskussion) 18:18, 7. Jul. 2019 (CEST)
Welches Lemma würde dir vorschweben? Gerade der Punkt, dass auch die Gefährte des Heeres mit erfasst werden könnten/müssten, würde mich zum Gedanken bringen, die Liste auf das Lemma Liste der Schiffe der Deutschen Marine zu verschieben, um etwas konkreter zu werden. --Ambross (Disk) 18:33, 7. Jul. 2019 (CEST)
Siehe im Archiv. Kriegs- und Hilfsschiffe sind eindeutig definiert und der ganze „Kleinkram“ könnte wegfallen, ohne den Anspruch der Vollständigkeit zu verlieren. --Ein Dahmer (Diskussion) 18:47, 7. Jul. 2019 (CEST)

Vielen Dank für die vielen Beiträge! Ich komme noch einmal auf das Thema schwimmendes Gerät zurück. Für die Marine geht es bei diesem Begriff nicht um die technisch-funktionale Definition, sondern um eine rechtliche. Art 29 des Seerechtsübereinkommens bestimmt: Im Sinne dieses Übereinkommens bedeutet «Kriegsschiff» ein zu den Streitkräften eines Staates gehörendes Schiff, das die äusseren Kennzeichen eines solchen Schiffes seiner Staatszugehörigkeit trägt; es muss unter dem Befehl eines Offiziers stehen, der sich im Dienst des jeweiligen Staates befindet und dessen Name in der entsprechenden Rangliste der Streitkräfte oder in einer gleichwertigen Liste enthalten ist; die Besatzung muss den Regeln der militärischen Disziplin unterliegen.

Das bedeutet, dass alle Kriegsschiffe, und analog die zivilen Hilfsschiffe als Staatsschiffe, unter Nennung des Schiffsführers gelistet sein müssen. Insofern betrachtet die Marine nach meiner Erinnerung alles als schwimmendes Gerät, was keine feste Besatzung hat, wie etwa Barkassen, Taucherflöße usw. Das ist m. E. Ein gutes Kriterium für diese Liste. Feste Besatzung bedeutet Eintrag, und in dieser Hinsicht sollte die Liste vollständig sein und folglich weiterhin „Liste der Schiffe der Bundeswehr“ heißen. Gruß, --KuK (Diskussion) 23:01, 7. Jul. 2019 (CEST)

@KuK: Wie verhält es sich dann mit Mehrbesatzungsmodell und "fester Besatzung"? :-D --Schusterjunge 2 (Diskussion) 23:52, 7. Jul. 2019 (CEST)

Das bedeutet, dass alle Kriegsschiffe, und analog die zivilen Hilfsschiffe als Staatsschiffe, unter Nennung des Schiffsführers gelistet sein müssen. Insofern betrachtet die Marine nach meiner Erinnerung alles als schwimmendes Gerät, was keine feste Besatzung hat, wie etwa Barkassen, Taucherflöße usw. Das ist m. E. Ein gutes Kriterium für diese Liste. Feste Besatzung bedeutet Eintrag, und in dieser Hinsicht sollte die Liste vollständig sein und folglich weiterhin „Liste der Schiffe der Bundeswehr“ heißen. Gruß, --KuK (Diskussion) 23:01, 7. Jul. 2019 (CEST)

Das ist alles ganz nett so gesagt - Klarheit würde das bringen, wenn alle diese Definitionen im Eingang des Artikels mit den entsprechenden Quellen stehen würden. Dort kann ich das heute nicht erkennen, es heißt Liste der Schiffe der Bundeswehr. Nochmals: im Sprachgebrauch ist ein Schiff ein Schiff und wenn das Militär andere hier in der WP nicht nachlesbare Definitionen hat, dann bitte in der Einleitung so konkret darstellen, dass nicht wieder jemand wie ich auf Grund von hier nachlesbaren Definitionen (wie schwimmendes Gerät), auf die Idee komme, dass ein Schiff eben kein Schiff ist. Oder umgekehrt wie bei dem im Artikel aufgeführten Schwimmkran, der nach lesbarer Definition kein Schiff ist, aber dennoch nach hier nicht lesbarer Definition scheinbar ein Schiff im Sinne der Bundeswehr ist. Dieser Hintergrund geht aus der Einleitung nicht hervor und ist im entsprechenden Abschnitt nicht erklärt. Es sollte erläutert werden, warum dieses "schwimmende Gerät" bei der Bundeswehr ein Schiff ist. Ein letzter Punkt sind noch die Abschnitte "Erprobungsboote" und "Forschungsschiffe" – diese Schiffe gehören zur Wehrtechnischen Dienststelle in Eckernförde und sind mit zivilem Personal besetzt (mehrfache Auskunft über Jahre bei den Tagen der offenen Tür). Dass hier (Zitat von oben) es muss unter dem Befehl eines Offiziers stehen, der sich im Dienst des jeweiligen Staates befindet und dessen Name in der entsprechenden Rangliste der Streitkräfte oder in einer gleichwertigen Liste enthalten ist; die Besatzung muss den Regeln der militärischen Disziplin unterliegen. in Gänze zutrifft, glaube ich nicht. Mein Nachbar war jahrelang auf einem solchen Schiff eingesetzt, sehr wohl als Angestellter im öffentlichen Dienst, aber niemals den Regeln der militärischen Disziplin unterlegen. Auch diese Punkte sollten dann klargezogen, begründet und nachgewiesen werden. Es soll ja Leser wie die Oma geben, die so etwas trotz unterschiedlicher Definitionen interessiert. --Mef.ellingen (Diskussion) 23:57, 7. Jul. 2019 (CEST)
@Mef.ellingen: Es hat keinen Sinn zu versuchen, hier eine Diskussion auf die Schnelle zu erzwingen. Wir alle haben noch anderes zu tun, als täglich in der WP zu arbeiten. Wir melden uns schon, wenn wir soweit sind. --KuK (Diskussion) 22:23, 9. Jul. 2019 (CEST)