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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Donna Gedenk in Abschnitt Formatrichtlinien
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Formatrichtlinien[Quelltext bearbeiten]

sind bekannt, 4-spaltig. damit lesbarer. verlegedaten stehen ganz unten (interessieren eh die wenigsten). die meisten der bw-listen sind bereits im richtlinienformat, auch hier im regierungsbezirk freiburg. -- Donna Gedenk 18:25, 12. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Dieses sogenannte Richtlinienformat gilt nur für die am damaligen Schiedsgerichtentscheid Beteiligten. Dies hat Kurator71 erst jüngst dargestellt. Und für alle anderen nicht. --GeorgDerReisende (Diskussion) 22:53, 12. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
was es dann ziemlich sinnfrei machen würde. aber wie auch immer, 6 spalten sind völliger unsinn, die sortierung nach straßen primär ist völliger unsinn, dabei dann den mann immer voran zu stellen ist einfach absolut unzeitgemäß, bei alphabetischer sortierung der namen hat man da kein geschmäckle mehr. es sollte ja wirklich sehr deutlich sein, dass im zeitalter der kleineren bildschirme man effektiver aufteilen muss, das schafft man sicher nicht durch eine unnötige namensspalte, die dann nicht befüllt ist. auch sollte die transkription der inschriften den inschriften in der form entsprechen, hier wurde dann sogar wieder fehlerhaftes eingebaut.-- Donna Gedenk 00:41, 13. Aug. 2023 (CEST) 1 jahr arbeit, damit sich nur noch ich daran halte, also das kann nun wirklich nicht der sinn des zeitaufwandes sein, an dem sich user beteiligt haben, die ausführlich damit zu tun haben, alle zeit investiert, damit bewußt immer wieder ein deutlich schlechteres format verwendet wird.-- Donna Gedenk 00:45, 13. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Kannst du das jetzt bitte noch so formulieren, dass ein durchschnittlicher Mensch das auch verstehen kann? --GeorgDerReisende (Diskussion) 13:18, 13. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

gut, gerne auch mal in gross/kleinschreibung, damit verständlicher vielleicht:

  • Es waren Fehler bei Deinen Inschriften, die Du wieder eingesetzt hast.
  • Ich halte es für nützlich, Richtlinien zu haben und sich daran zu halten. Ich halte mich an die Richtlinien.
  • EINHEITLICHKEIT DER LISTEN. Ich denke, alle Listen sollten im selben Format veröffentlicht werden. Einfacher für die Ersteller und Ergänzer, einfacher für die Nutzer.
  • NAMENSSPALTE. Ist überflüssig, weil der Name ohnehin am Beginn der Biografie steht und dort sortierbar ist.
  • VIER SPALTEN. Es gibt immer kleinere Laptops, iPads und Smartphones, auf denen das 4-spaltige Format gerade noch lesbar ist. Rufe bitte einmal eine Deiner Listen auf einem Smartphone ab und Du wirst die Liste nicht verwenden können.
  • VERLEGEDATEN. Sind in meinen Augen für die meisten Benutzer unnötig/überflüssig. Sie können auch sehr gut unterhalb der Tabelle stehen.
  • SORTIERUNG. Ich halte die Erstsortierung nach Verlegedaten oder Adressen für falsch, insbesondere wenn sie dazu führt, dass Männer vor den Frauen genannt werden. Ich bin für alphabetische Ordnung nach Familiennamen, dann nach Vornamen. So wird auch Geschlechtergerechtigkeit hergestellt. Die wichtigsten deutschen Listen und alle außerhalb Deutschlands verwenden die Sortierung nach Familien- und Vornamen.
  • TRANSKRIPTION. Jede/r wissenschaftlich Ausgebildete wird ein Versal-X als Versal-X transkribieren. Die Abschrift der Inschriften mit Groß/Kleinschreibung ist einfach falsch und sie führt zu unterschiedlichen Transkriptionen von Liste zu Liste, auch zu Fehlern.
  • GÜLTIGKEIT DER RICHTLINIEN. Ich stimme nicht zu, dass Kurator71 behauptet habe, die Richtlinien würden NUR für die am damaligen Schiedsgerichtentscheid Beteiligten Gültigkeit haben. Er meint, dass es jedem frei stehe, sich an diese Richtlinien zu halten. Richtlinien sind halt Richtlinien. Die Arbeitsgruppe hat ein Jahr lang daran gearbeitet, sicherlich nicht nur für mich (denn die anderen Beteiligten am SG-Verfahren können bzw. wollen keine Listen erstellen).
  • MEHRHEIT DER BADEN-WÜRTTEMBERGISCHEN LISTEN. Die Mehrheit der BW-Listen nutzt das Richtlinienformat, auch im Regierungsbezirk Freiburg.

Selbst wenn ich Deiner Argumentation folgen würde, dass die Richtlinien für mich, aber nicht für Dich gelten: Es wäre trotzdem meine Version zu verwenden, denn ich bin Hauptautorin mit 68,1%.

Zur Klarstellung: Die Richtlinien gelten in meinen Augen für alle Mitarbeiter und für alle Listen. Wenn Änderungen erwünscht sind, muss man das im Projekt diskutieren, nicht aber mittels EW in einer Liste.-- Donna Gedenk 15:22, 13. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

wir können aber auch gerne mal telefonieren oder uns persönlich treffen, weil lieber würde ich mit dir ZUSAMMENarbeiten als konflikt/eskalation etc.-- Donna Gedenk 23:03, 14. Aug. 2023 (CEST)Beantworten