Diskussion:Liste der geschützten Landschaftsteile im Bezirk Salzburg-Umgebung

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Eweht in Abschnitt Wolfgangseeblick
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Wolfgangseeblick[Quelltext bearbeiten]

Mal eine grundsätzliche Frage zur Formulierung des geschützten Landschaftsteils "Wolfgangseeblick": Kann man überhaupt einen "Blick" als Geschützten Landschaftsteil ausweisen? M.E. ist das nicht möglich, denn der Blick selbst ist nichtstofflich, kann also nicht unter Schutz gestellt sein. Was ist dann tatsächlich geschützt: a.) Das was man von der bestimmten Stelle aus erblickt? Dann müsste es das gesamte einsehbare Gebiet um den Wolfgangsee sein, da wäre Landschafts"teil" wohl unrichtig und müsste wohl "Landschaftsschutzgebiet" sein. Oder b) genau die Stelle, von der man aus den Blick hat? Dann zeigt das Bild in der Liste aber das falsche Objekt! Fragt sich der heute wörtlich nehmende --Eweht (Diskussion) 06:57, 2. Jun. 2014 (CEST)Beantworten