Diskussion:Liste von Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Exilsaarländer in Abschnitt Haftung?
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Die Tabelle ist hässlich und seitwärtsscrollen sollte möglichst vermieden werden. --Carlos-X 01:57, 30. Jun 2006 (CEST)

Ich habe mal diese Aussage hierher verschoben um nicht auf der Artikelseite zu diskuttieren. Ich würde es nicht hässlich nennen, aber zustimmen, das noch einige Formatierungen gemacht werden könnten, ich kenne mich mit den Formatierungen von Tabellen noch nicht so gut aus und habe erstmal eine einfache Form gewählt, vielleicht kann jemand da helfen?
Ich weiß nicht wie man seitwärtsscrollen vermeiden kann, außer mit einem Totalverzicht von großen Tabellen bei Wikipedia? Ich denke das wäre ein Mangel. Die Auslagerung von großen Tabellen auf eine eigene Seite wie hier wäre denke ich ein Kompromiss.namor 15:19, 30. Jun 2006 (CEST)
ich hab jetzt schon ein bisschen mit 2 Formatierungen begonnen namor
Ja die Formatierung von Carlos-X ist in Ordnung. Ist jetzt noch eine weitere Bearbeitung notwendig oder kann der Überarbeitungsbaustein erstmal weg?namor

Sollte das nicht eher unter dem Lemma Rechtsformen von Unternehmen vollständig erstellt werden? IMO sind die Rechtsformen von Unternehmen in der Schweiz oder in Österreich mindestens genauso interessant. --Lychee 02:05, 30. Jun 2006 (CEST)

Es gibt schon das Lemma Rechtsform. Ich habe das mal unter "siehe auch" hinzugefügt und ein Redirekt von Rechtsformen von Unternehmen auf Rechtsform gesetzt. Die Tabelle dient lediglich als kleine Übersicht und Ergänzung, passt aber nicht direkt mit ins Lemma.namor 15:19, 30. Jun 2006 (CEST)

Genossenschaften[Quelltext bearbeiten]

Die Tabellenspalte Genossenschaften ist an das neue GenG anzupassen

Tabelle[Quelltext bearbeiten]

Die Tabelle ist übrigens immer noch hässlich und man muss immer noch seitwärts scrollen. Eine strukturierte Liste der Form

XXX
  • A:
  • B:
  • C:
YYY
  • A:
  • B:
  • C:

würde sich vielleicht besser machen. Was meint ihr? --Thogo (Disk./Bew.) 16:54, 7. Jan. 2007 (CET)Beantworten

UG[Quelltext bearbeiten]

Was ist mit der Unternehmergesellschaft, die eine Unterform der GmbH ist? die wird in der tabelle nicht erwähnt.. schöne grüße,

Felix (nicht signierter Beitrag von 141.23.39.98 (Diskussion) 13:28, 28. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

EWIV und SE[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel sollte um die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und Europäische Aktiengesellschaft (SE) als europäische Formen, da sie in deutschem Recht zulässig und verankert sind, ergänzt werden. Und wenn man es genau nehmen möchte auch die Europäische Genossenschaft (SCE).

AMV (nicht signierter Beitrag von 95.117.223.19 (Diskussion) 23:42, 12. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Aufgespaltene Tabellen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die große Tabelle in zwei Teile aufgespalten: Personegesellschaften und Kapitalgesellschaften. Inhatlich exestiert in Deutschland eine Abgrenzung. Wenn eine Mehrheit das neue Layout besser findet kann man den folden Code auf die Artikel-Seite kopieren. (nicht signierter Beitrag von Tilly-Fan (Diskussion | Beiträge) 07:26, 1. Mai 2013 (CEST))Beantworten


Ich vermisse die seit ca. 2008 neu eingeführte Rechtsform "UG (vgl. "limited" in GB)" [[1]] [[2]] [[3]] --Flohzelle 12:22, 28. Aug. 2013 (CEST)

Personengesellschaften[Quelltext bearbeiten]

Könnte es sein, dass Einzelunternehmen nicht als Personengesellschaften geführt werden? Einzelunternehmen sollten imho nicht in diese Tabelle! --Flohzelle 12:14, 28. Aug. 2013 (CEST)

So ist es. Ein Einzelunternehmen ist keine Gesellschaft, wie ich auch schon vor einem Monat schrieb. Leider kenne ich mich mit Tabellenformattierungen nicht aus, sonst hätte ich es schon längst geändert. Kleinalrik (Diskussion) 22:14, 8. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Es würde schon helfen, wenn die Überschrift abgeändert würde. "Natürliche Personen und Personengesellschaften" als Beispiel. Kleinalrik (Diskussion) 22:18, 8. Sep. 2013 (CEST)Beantworten


Einzelunternehmen Stille Gesellschaft OHG KG GbR (BGB- Gesellschaft)
Gründung
Mindestanzahl der Gründer 1 2 2 2 2
Form - nicht vorgeschrieben nicht vorgeschrieben (schriftlich üblich) nicht vorgeschrieben (schriftlich üblich) nicht vorgeschrieben (schriftlich üblich)
Beginn der Gesellschaft sofort sofort sofort sofort sofort
Firma Vor- und Zuname des Inhaber (Personenfirma) ohne Kennzeichen Namen aller Gesellschafter oder Name eines Gesellschafters mit Zusatz (Personenfirma) Namen der Vollhafter oder Name eines Vollhafters mit Zusatz -
Anmeldung zum Register ja (Handelsregister Abteilung A, wenn eingetragener Kaufmann) nein ja (Handelsregister Abteilung A) ja (Handelsregister Abteilung A) nein
Beteiligung am Kapital allein aus Privatvermögen Selbstfinanzierung begrenzte Kreditbasis stiller Gesellschafter mit Kapitaleinlage gesamthänderisch jeweiliger Stand der Kapitalkonten aus Privatvermögen der Gesellschafter Selbstfinanzierung breite Kreditbasis gesamthänderisch; Vollhafter jeweiliger Stand der Kapitalkonten; Teilhafter: Einlage gesamthänderisch; jeweiliger Stand der Anteile
Finanzielle Beteiligung
Gewinnbeteiligung allein angemessener Anteil 4 % des Kapitals, Rest nach Köpfen oder Vertrag 4 % des Kapitals, Rest: angemessenes Verhältnis nach Köpfen
Verlustbeteiligung allein nach Vertrag nach Köpfen oder Gesellschaftsvertrag angemessenes Verhältnis oder Gesellschaftsvertrag nach Köpfen
Leitung der Unternehmen
Geschäftsführung allein Inhaber jeder Gesellschafter einzeln nur Vollhafter (einzeln) gemeinsam
Vertretung allein Inhaber jeder Gesellschafter einzeln nur Vollhafter (einzeln) gemeinsam
Überwachendes Organ - - - - -
Beschließendes Organ - - - - -
Gesellschafterwechsel und Liqidation
Kündigung eines Gesellschafters - nach Vertrag oder zum Schluss eines Geschäftsjahrs mit sechsmonatiger Frist zum Schluss eines Geschäftsjahrs mit sechsmonatiger Frist wie OHG jederzeit (nicht zur „Unzeit“)
Auflösungsgrund Liquidation, Insolvenz, Tod des Inhabers Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, Liquidation (Ausnahme: bei Tod eines Teilhafters geht dessen Anteil auf Erben über) Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, Liquidation Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, Liquidation (Ausnahme: bei Tod eines Teilhafters geht dessen Anteil auf Erben über) Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrages, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, Liquidation
Beteiligung am Auflösungserlös allein Rückzahlung der Kapitaleinlage (bei Insolvenz: Insolvenzforderung) nach Geschäftsanteilen nach Geschäftsanteilen nach Anteilen
Gesetzliche Regelung HGB §§ 1-104 HGB §§ 230-237 HGB §§105-160 HGB §§161-177 BGB §§ 705-740

Kapitalgesellschaften[Quelltext bearbeiten]

AG KGaA GmbH eG
Gründung
Mindestanzahl der Gründer 1 5 1 3
Form gerichtlich oder notariell beurkundeter Vertrag gerichtlich oder notariell beurkundeter Vertrag gerichtlich oder notariell beurkundeter Vertrag Aufstellung eines Statuts (Satzung) und Unterzeichnung durch die Gründer
Beginn der Gesellschaft mit der Eintragung mit der Eintragung mit der Eintragung mit der Eintragung
Firma Sachfirma mit Zusatz AG Sachfirma (oder Personenfirma) mit Zusatz KGaA Sach- oder Personenfirma mit Zusatz GmbH Sachfirma mit Zusatz eG
Anmeldung zum Register ja (Handelsregister Abteilung B) ja (Handelsregister Abteilung B) ja (Handelsregister Abteilung B) ja (Genossenschaftsregister)
Beteiligung am Kapital Aktien, Mindestnennwert 1,00 Euro Mindestkapital (Grundkap.) 50 000 Euro Kap. aus Vermögen der Aktionäre, Eigenfinanz, über Kapitalmarkt, große Kreditwürdigkeit wegen Gläubigerschutz, Börsenzulassung Vollhafter: gesamthänderisch, jeweiliger Stand der Konten, Teilhaber: Aktien Geschäftsanteil mind. 1,- Euro am Stammkapital mind. 25 000,- Euro aus Vermögen der Anteilseigner, Selbstfinanzg. durch Aufnahme weiterer Gesellschafter Geschäftsguthaben (eingezahlter Teil des Geschäftsanteils) aus Einlage der Genossen, Finanzg. mögl., wegen Stimmrechtsbegrenzung und Mitgliederwechsel beschränkt
Gewinnbeteiligung Dividende Vollhafter: 4 % des Kapitals, Rest angemessenes Verhältnis, Teilhafter: Dividende entsprechend dem Geschäftsanteil entsprechend dem Geschäftsguthaben
Verlustbeteiligung keine Beteiligung Ausnahme: Insolvenz, Kapitalherabsetzung Vollhafter: angemessenes Verhältnis, Teilhafter keine Beteiligung außer Insolvenz beschränkte Haftpflicht mit Geschäftsanteil; Nachschusspflicht Abzug vom Geschäftsguthaben oder lt. Statut
Leitung der Unternehmen
Geschäftsführung Vorstand Vollhafter (Vorstand) Geschäftsführer Vorstand (Genossen)
Vertretung Vorstand Vollhafter (Vorstand) Geschäftsführer Vorstand (Genossen)
Überwachendes Organ Aufsichtsrat Aufsichtsrat bei mehr als 500 Beschäftigten: Aufsichtsrat Aufsichtsrat
Beschließendes Organ Hauptversammlung Hauptversammlung Gesellschafterversammlung Generalversammlung
Gesellschafterwechsel und Liqidation
Kündigung eines Gesellschafters keine Kündigung möglich, aber Verkauf der Aktien - keine Kündigung möglich, aber Verkauf des Geschäftsanteils zum Schluss des Geschäftsjahrs mit dreimonatiger Frist
Auflösungsgrund Zeitablauf Beschluss d. HV Insolvenz wie KG (Vollhafter), wie AG (Teilhafter) Zeitablauf, Beschluss der Gesellschafter, Insolvenz Zeitablauf, Beschluss der Generalversammlung, Insolvenz
Beteiligung am Auflösungserlös nach Aktien wie KG u. AG nach Geschäftsanteilen nach Geschäftsguthaben
Gesetzliche Regelung Aktiengesetz (AktG) AktG §§ 278-290 GmbH Gesetz Genossenschaftsgesetz

--Tilly-Fan (Diskussion) 07:26, 1. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Verbesserungsvorschlag[Quelltext bearbeiten]

Bei Einzelunternehmen, ist der Register Eintrag kein Pflicht, sobald der Gründer keine Kaufmann ist. Dies soll besser zu verstehen sein. (nicht signierter Beitrag von 37.201.78.231 (Diskussion) 17:28, 4. Aug. 2013 (CEST))Beantworten

Einzelunternehmung[Quelltext bearbeiten]

Ein Einzelunternehmen ist keine Personengesellschaft. Kleinalrik (Diskussion) 15:56, 6. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Haftung?[Quelltext bearbeiten]

Es wäre hilfreich, wenn in der Tabelle eine Zeile "Haftung" aufgenommen würde, s. B. hier. --Exilsaarländer (Diskussion) 11:27, 21. Okt. 2021 (CEST)Beantworten