Diskussion:Louis Begley

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Zum Stichwort "Leben" eines 1933 geborenen Autoren wären gerade die "Erlebnisse als Jude in Polen" wichtig zu erwähnen - gibt es dazu nicht nähere Informationen?

Bücher-Angaben[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht sollte man den Abschnitt Bücher doch noch mal bearbeiten: Engl. oder Deutscher Titel führend? Ich fände die Angabe des Orig.titels gut, aber erst nach der dt. Vs., weil wir hier im dt. Lexikon sind und dort möglicherweise zuerst nach dem dt. Titel geschaut wird. Ausserdem schaden isbn und ander bibliogr. Angaben in diesem Absatz nicht. IMHO, Grüße --Asdfj 11:28, 12. Mär. 2007 (CET)

Werkabschnitt[Quelltext bearbeiten]

Der bisherige Werkabschnitt, der in seinen wesentlichen Aussagen 2004 durch eine IP eingefügt wurde, ist sicher nicht falsch, aber leider unbelegt. Deswegen werde ich ihn durch belegte Aussagen (insbesondere aus der Biografie von Christa Krüger) ersetzen. Gruß --Magiers (Diskussion) 18:39, 2. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

„Begley ist Mitglied der Anwaltskammer (Bar Association) seiner Heimatstadt New York, Mitglied des Council on Foreign Relations sowie Mitglied des Vorstandes des amerikanischen PEN-Zentrums.“
Der Satz gehört so nicht in den Werkabschnitt. Ich weiß nicht, was davon noch an andere Stellen zu übernehmen wäre. Zu seiner Zulassung als Anwalt in New York steht ja schon was im Text, ebenso zu seiner Zeit als Vorsitzender des PEN. Aktuell scheint er jedenfalls nicht mehr Mitglied des Vorstands zu sein. Und das Council on Foreign Relations hat laut Artikel 4500 Mitglieder. Also vielleicht nicht so wichtig, oder lässt sich das irgendwo unabhängig belegen? --Magiers (Diskussion) 22:23, 2. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]