Diskussion:Louis Ferdinand von Preußen (1907–1994)/Archiv

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Titel

ich bin ja durchaus monarchiefreundlich gesonnen, aber: steht der Titel S.K.K.H. einem Thronprädenten zu, wenn weit und breit kein Ende der Republik zu sehen ist. Ich hab doch so meine Zweifel. Haben die Hohenzollern nicht schon in Weimar alle diese Titel per Gesetzt verloren? WilhelmRosendahl

Das sind keine Titel, das sind Umgangsformen. Die Handbücher des Bundestages sehen diese Anrede für die Chefs des Hauses Hohenzollern-Brandenburg-Preußen vor, ich glaube sogar für alle Mitglieder der Familie.

Merthel 18:13, 9. Aug 2005 (CEST)

interessant WilhelmRosendahl 12:30, 10. Aug 2005 (CEST)

Die Frage Titel oder nicht ist keine rein deutsche Frage - in anderen Ländern gelten nach wie vor die Regeln des Protokolls, und die sehen für Mitglieder regierender und vormals regierender Häuser bestimmte Anreden vor. Es ist m.E. nicht falsch, in einem Internet-Lexikon die den Personen nach Protokoll zustehenden Anredeformeln anzuführen - vgl. die Seiten der englischsprachigen Wikipedia. Nach den Gesetzen der Weimarer Republik (WRV vom 11.8.1919, Art.109, Abs.2), die die Titel vormals regierender Häuser in Nachnamen umwandeln, müßte ja tatsächlich die vollständige Titulatur zum Namen werden - bei Wilhelm II umfaßte dies locker mehrere Seiten (vgl. Hausgesetz von 1920: von Gottes Gnaden vormals regierender Deutscher Kaiser und König von Preußen, Markgraf zu Brandenburg, Burggraf zu Nürnberg, Graf zu Hohenzollern, souveräner und oberster Herzog von Schlesien wie auch der Grafschaft Glatz, Großherzog von Niederrhein und Posen, Herzog zu Sachsen, Westfalen und Engern, zu Pommern und Lüneburg, Holstein und Schleswig, zu Magdeburg, Bremen, Geldern, Cleve, Jülich und Berg, sowie auch der Wenden und Kassuben, zu Krossen, lauenburg, Mecklenburg, Landgraf zu Hessen und Thüringen, Markgraf der Ober- und Niederlausitz, Prinz von Oranien, Fürst zu Rügen, zu Ostfriesland, zu Paderborn und Pyrmont, zu Halberstadt, Münster, Minden, Osnabrück, Hildesheim, zu Verden, Kammin, Fulda, Nassau und Mörs, gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf der Mark und zu Ravensberg, zu Hohenstein, Tecklenburg und Lingen, zu Mansfeld, Sigmaringen und Veringen, Herr zu Frankfurt), und die kurzen Anredeformeln (Prädikate) wie z.B. "Majestät" haben allein das Ansprechen der Personen sehr vereinfacht - Wer möchte schon allein 5 Minuten die Titel anführen, nur um Hallo, wie geht's zu sagen.... Und natürlich hat jedes Mitglied der Familie den Anspruch auf diesen vollständigen Nachnamen. - Im Freistaat Preußen galt davon abweichend während seiner staatlichen Existenz (1919-1933 bzw.1947) das von der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung erlassene Gesetz über die Aufhebung der Standesvorteile vom 23.6.1920 (Preuß.Gesetzsammlung von 1920, S.367 ff.) und die Verordnung über die Namen der vormals landesherrlichen Familie vom 27.11.1923 (Preuß.Gesetzsammlung von 1920, S.548), das "den Mitgliedern der vormals landesherrlichen Familie" (also auch den weiblichen Mitgliedern *grins*) den Namen "Prinz von Preußen"zuteilt. Aber Artikel 13 der WRV sagt ja deutlich "Reichsrecht bricht Landrecht", es ist also fraglich bzw. eine Entscheidung des (leider nicht mehr existenten) obersten Gerichtshofes des Reiches wert, ob Kurzform oder Langform der gesetzlich vorgeschriebene Nachname ist bzw. während der Gültigkeit der WRV war. Im Zweifelsfall gilt vielleicht (Grundgesetz Art.123 Abs.1) das Recht der WRV Art.109 Abs.2 fort, auch wenn es in Art.140 des GG nicht ausdrücklich genannt wird.Eigentum und Erbrecht (und damit auch der Anspruch auf den Nachnamen als Erbteil) werden zumindest im Grundrechtskatalog genannt (Art.14 Abs 1 GG). -- YourLairdship 03:24, 22. Aug. 2009 (CEST)

Angebliches Thronrecht

Irgendein Benutzer, der sich nicht angemeldet hat, versucht hier ständig Sätze einzubauen, die mindestens Unsinn, wahrscheinlich aber strafrechtliche Relevanz haben. Es ist in Deutschland per Gesetz der gesamte Adel und damit alle Privilegien verboten worden. Das ist keine Meinung, sondern ein wichtiger Baustein unsere Staates. Daher sollte es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass man keine Sätze wie "hat nicht auf sein Thronrecht verzichtet" hier einsetzt. Ein Thronrecht hat niemand. So weit zu den Fakten.

Es ist eigentlich unerhört, dass sich Nachkommen eines der größten Versager als Staatslenker erdreisten, zu behaupten, in der Erbfolge auf das Staatsoberhaupt zu stehen. Wenn sich das deutsche Volk wieder für eine Monarchie entscheidet, was theoretisch möglich, aber extrem unwahrscheinlich ist, dann wird es ganz sicher nicht auf diese Familie zurückgreifen. Es gibt ja immerhin noch die Habsburger und die Hannoveraner. Aber selbst die sind (meines Erachtens) nicht geeignet, König zu sein. Das könnte Hans Wurst aus Duisburg-Ruhrort sicher besser. Dieser Beitrag würde von Mvb erstellt am 14. August 2005 um 18:04 Uhr. Nachtragen von --LaWa 23:40, 3. Jul 2006 (CEST)

Tut mir gar nicht leid, aber die FAKTEN sehen anders aus, da helfen auch keine unbewiesenen Schmähungen, die überdies eine Unkenntnis der verfassungsmäßigen Struktur des Deutschen Reiches zeigen. Die Verfassung des "ewigen Bundes" mit dem Namen "Deutsches Reich" vom 16.April 1871 bestimmt im Artikel 11 das Präsidium ("König von Preußen") und gibt dem verfassungsgemäßen Präsidenten den neuen Namen "Deutscher Kaiser". Diese Verfassung hätte (Art.78) nur auf dem Weg der Gesetzgebung geändert werden können. Faktisch hat sich dagegen eine zweite, jüngere juristiche Linie gebildet und eine Verfassung am 11.8.1919 gegeben, die den staatlichen Aufbau neu regelt. (Wie weit dies juristisch und verafssungsrechtlich legitim ist, werden wohl die Historiker künftig beurteilen.) Der Amtsträger "König von Preußen" (so seit 1786) legitimiert sich durch Hausvertrag der fränkischen Linie von 1341, der Verfügung Friedrichs V von 1372, der constitutio Achillea von 1473, den Haus- und Suczessionsvertrag 1599, den Vertrag von Gera 1603 den Hausvertrag von 1692, die Fideikomißverfügung von 1710, die Familienverträge von 1752, das königliche Edikt vom Dezember 1808 und die revidierte Verfassung für den preußischen Staat vom 31.1.1850 wie auch zuletzt durch das Hausgesetz vom 21.6.1920 in männlicher Primogenitur. Wilhelm II verzichtete am 28.11.1918 auf die Stellung als König von Preußen (und die damit verbundenen Rechte als Präsident des Deutschen Bundes "Deutsches Reich" mit dem Titel Deutscher Kaiser"), womit de jure automatisch sein lebender erstgeborener Sohn -bislang Kronprinz Wilhelm, nunmehr (Titular-)König Wilhelm (III)- nachfolgte. Wilhelm (III) verzichtete am 1.12.1918 auf seine Rechte, worauf de jure automatisch dessen lebender erstgeborener Sohn -bislang Prinz Wilhelm, nunmehr (Titular-)König Wilhelm (IV)- als de fakto nicht regierender Thronprätendent nachfolgte. Mit seiner Hochzeit 1933 verstieß Wilhelm (IV)gegen die Hausgesetze und da er noch keine legitimen männlichen nachkommen hatte, folgte sein nächster jüngerer Bruder Louis Ferdinand de jure als nicht regierender Thronprätendent in allen Rechten nach. Die obgenannten Habsburger, Hannoveraner und die Mitglieder des Hauses Wurst aus Duisburg-Ruhrort haben nach der Reichsverfassung keinerlei Anrechte auf das Präsidium des Bundes. Eine legitime Änderung dieses Bundes müßte auf dem in der Verfassung vorgesehen Wege durch den Bundesrat (Bevollmächtigte der Bundesfürsten von 1871) und den Reichstag (mit Tod des letzten Mitglieds des Reichstags von 1913-1918 vakant) erfolgen. -- YourLairdship 02:34, 22. Aug. 2009 (CEST)

Seit 1933 deutscher und preußischer Thronprätendent

Kann mir jemand erklären warum dieser Satz dasteht? Zu diesen Zeitpunkt war der letzte Kaiser noch am Leben. --LaWa 23:47, 3. Jul 2006 (CEST)

ja aber der hatte dem Throne entsagt! WilhelmRosendahl 19:45, 6. Jul 2006 (CEST) (was natürlich nicht erklärt, warum dann sein Enkel und nicht sein Sohn Prätendent gewesen sein soll)
schon gut, der hatte auch verzichtet. Lesen bildet doch :-) WilhelmRosendahl 19:46, 6. Jul 2006 (CEST)

Laufender Rechtsstreit

Warum muss das rausgenommen werden. Man kann doch über den Stand der Dinge schreiben --Westiandi 15:47, 19. Jan. 2007 (CET)

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-- DuesenBot 07:23, 21. Mär. 2007 (CET)

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Korrekter Vorname

Mir liegt ein Dokument vor (direkt vom zuständigen Gouverneur der Prinzen), demzufolge er Louis-Ferdinand (mit Bindestrich) geheissen haben soll. Vielleicht hat ja jemand ein höherwertiges Dokument, um das mal zu prüfen? Hier ist "mein" Dokument: http://www.my-roots.org/img/entschuldigung1920.jpg P.S.: Der angesprochene Professor Gebhardt (mein Urgroßvater) war Königlicher Musikdirektor in Potsdam und Hauslehrer des Prinzen.Kwally 14:13, 12. Aug. 2007 (CEST)

Nachtrag: In dem Berliner Adressbuch von 1915 ("Königliches Haus", Eintrag Nr. 3) wird er als "Louis=Ferdinand" (mit Doppelstrich) geführt. http://adressbuch.zlb.de/viewAdressbuch.php?CatalogName=zlb_sk1&ImageNumber=186054&intImgCount=3&CatalogCategory=adress&Counter=73610&CatalogLayer=3 Kwally 13:47, 13. Aug. 2007 (CEST)

Bin gerade aus Versehen auf return gekommen, sodass nicht der vollständige edit-comment gespeichert wurde: {Er war >>Prinz<< nur bis 1920, also ist "Prinz Louis Ferdinand von Preußen" für die längste Zeit seines Lebens falsch, außerdem werden bei der Namensnennung üblicherweise alle Vornamen angegeben und die Rufnamen unterstrichen (z.B. Reisepass etc.). Gruß Axpde 22:42, 13. Aug. 2008 (CEST)

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Als Bundespräsident

Dem Artikel über die Bundesversammlung ist zu entnehmen dass Louis von Preußen 1954 bei der Wahl zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland als Kandidat antrat. Wer weiß mehr? (nicht signierter Beitrag von 79.221.239.138 (Diskussion) )

Meines Wissens ist er nicht von sich aus angetreten, sondern wurde von einem Mitglied der Bundesversammlung ohne konkreten Vorschlag gewählt. Da es ja keine Aussprache und damit auch eigentlich keine offiziellen Kandidaten gibt, kann jedes Mitglied theoretisch jeden wahlberechtigten Bürger der Bundesrepublik wählen. So war es wohl auch hier. (nicht signierter Beitrag von Bockey (Diskussion | Beiträge) )

Was mir in diesem Bericht fehlt ist eine Auseinandersetzung mit dem "privaten" Louis Ferdinand. Während seiner Zeit in den USA lernte er die amerikanische Schauspielerin Lily Damita kennen und wollte für sie zunächst auf alle Titel etc. verzichten. Man überzeugte ihn schließlich dies nicht zu tun, stattdessen heiratete er dann standesgemäß die russische Großfürstin Kira. Seinen beiden ältesten Söhnen verbot Louis Ferdinand später denn auch ebenso Ehen mit bürgerlichen Frauen. Gruß! GS63 22:42, 30. Okt. 2008 (CET)

Bezeichnung des Artikels

Warum sind die Lebensdaten hier angeführt (1907–1994)? --House1630 01:56, 29. Dez. 2009 (CET)

Schau mal auf Louis Ferdinand, da findest du die Antwort. -- Jossi 02:04, 29. Dez. 2009 (CET)

Ich habe gerade erfahren, dass die erste Frau von Louis Ferdinands Sohn Friedrich Wilhelm verstorben ist. Wegen ihr hat LF seinen Sohn enterbt ("unstandesgemäße Heirat"). (nicht signierter Beitrag von Ritter68 (Diskussion | Beiträge) 20:38, 3. Feb. 2010 (CET))

Im Artikel korrekt.--188.194.39.192 14:37, 12. Jul. 2015 (CEST)
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Mit Billigung der Familie

Textstelle im Artikel: „Louis Ferdinand unterhielt mit Billigung seines Großvaters Wilhelm (im Exil in Doorn, Niederlande) bereits seit Ende der 1930er Jahre Verbindung zum Widerstand und war auch im Gespräch, nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches zu werden.“ Die Familie billigte die Aktivitäten nicht.--188.194.39.192 12:37, 12. Jul. 2015 (CEST)

Prinz Louis Ferdinand von Preußen äußerte in einem Fernsehinterview der Reihe „Zeugen des Jahrhunderts“, der ehemalige Kronprinz Wilhelm hätte ihm von einer Mitwirkung abgeraten. Die Textstelle müsste vielleicht die verschiedenen Haltungen der Familienmitglieder bezogen auf bestimmte Zeitpunkte darstellen. Der ehemalige Kronprinz war zur relevanten Zeit der Chef des Hauses. Die vorherige missverständliche Textstelle wurde mittlerweilen geändert. Mit freundlichen Grüßen--Michael Dallwitz-Wegner jun. (Diskussion) 00:12, 14. Jul. 2015 (CEST)
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