Diskussion:Ludwig Landerer

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 195.234.12.221 in Abschnitt Neuer Abschnitt /* Sperre nur bei SGE? */
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Neuer Abschnitt /* Sperre nur bei SGE? */

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Gemäß Artikel aus der SZ vom 29. Juli 1960 unter dem Titel „Landerer will Amateur werden“ hat Landerer seinen Spielververtrag beim FC Bayern München gekündigt und – nachdem er die Kündigung nicht zurückziehen wollte und auf seiner Reamateurisierung beharrte – hat der Klub angekündigt, auch in der Reservemannschaft auf seine Dienste zukünftig verzichten zu wollen („Die Türen knallen“ in der SZ am 6. August. Am 23. August vermeldet dann die Nordwest-Zeitung, dass er sich der TSG Ulm 1846 als Amateur anschließen möchte (eine dpa-Meldung, dass Landerer gesagt habe, er wolle nicht als Knecht in München spielen, wurde von der TSG Ulm 1846 dementiert, vgl. SZ am 26. August unter „Kurz berichtet – aber wichtig“) und am 4. April 1961, dass er dort fortan – allerdings nur für die Reservemannschaft – spielberechtigt sei. Dies widerspricht mE zumindest teilweise der aktuellen Darstellung im Artikel, „infolge andauernder Verletzungen [..] in der Saison 1960/61 kein Verbandsspiel für Ulm“ bestritten zu haben. Dann heißt es, die Ulmer [verweigerten] die Freigabe und Landerer wurde somit für ein Jahr gesperrt. Tatsächlich führt das Eintracht-Archiv für ihn in besagter Spielzeit keinen Einsatz. (Der Wechsel nach Frankfurt hatte neben sportlichen wohl auch berufliche Gründe, da er bei einem Luftfrachtunternehmen angestellt war (SZ: „Brüsseler Spitzen“, 4. Mai 1961 auf Seite 26)

Zumindest taucht er am 6. Oktober 1961 bei der Nordwest-Zeitung auf, beim 3:2-Erfolg der SGE gegen Europapokal-Sieger Benfica Lissabon wird er als „[b]sesonders zu erwähnen“ hervorgehoben („Eintracht internationale Klassemannschaft“ (Seite 8)). Eine Nominierung durch den hessischen Verband trotz Sperre für den Länderpokal zerschlug sich, im Sommer 1961 wurden nämlich die Regelungen verschärft, so dass auch vormalige Vertragsspieler ausgeschlossen wurden (FAZ: „Dreißig Amateure in Grünberg“ vom 22. September 1961, S. 36)

Lässt sich hier zur Ulmer Zeit und dem Einspruch der TSG noch genaueres spezifizieren – oder war diese Sperre ein Automatismus (in der zeitgenössischen Presse wird bei der Verpflichtung im Mai 1961 nämlich nur lapidar darauf verwiesen, dass die Frankfurter ihn „erst von Mai 1962 an als Amateur in der ersten Mannschaft in Punktspielen einsetzen können“ (FAZ vom 10. Mai 1961, Seite 8 bzw. wortgleich SZ am gleichen Datum, S. 36)? Danke im voraus! @Eastfrisian als Ersteller oder Hans50 als Kenner des historischen Fußballs, könnt ihr ggf. helfen? --195.234.12.221 17:04, 19. Apr. 2022 (CEST)Beantworten