Diskussion:Luftsportgerät

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von 185.146.205.92 in Abschnitt Luftsportgeräte gelten in Deutschland als Luftfahrzeuge
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§§ - sammlung ?[Quelltext bearbeiten]

hallo

ich finde es bedenklich wenn man hier was aufmacht was grösstenteils eine §§-sammlung darstellt! Um doch noch erkennbar zu machen was jetzt Luftsportgeräte denn konkret sind war die Formatierung sehr hilfreich. findest du diesen revert wirklich gut?

--Bugert 22:44, 17. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Guten Abend,

Na, sonst hätt' ich ihn wohl nicht ausgeführt :-) Ich sehe keinerlei Fortschritt durch Deine Änderungen - im Gegenteil: die Lesbarkeit leidet. Du kannst Deine Vorstellunen ja aber gerne [hier] auf der Diskussionsseite des Artikels einer größeren Leserschaft unterbreiten.

mfg Weißwange 23:21, 17. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Im offiziellen Sprachgebrauch der Luftfahrt unterschiedet Luftfahrzeuge wie folgt: 1. Flugzeuge, 2. Drehflügler, 3. Luftschiffe, 4. Segelflugzeuge, 5. Motorsegler, 6. Frei- und Fesselballone, 7. Drachen, 8. Rettungsfallschirme, 9. Flugmodelle, 10. Luftsportgeräte und 11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können. Mit diesen Begrifflichkeiten sollte gearbeitet werden, wenn es um Fliegerei geht. Quelle: Luftverkehrsgesetz §1 Freiheit des Luftraums; Begriff des Luftfahrzeugs.

(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Euhepi (DiskussionBeiträge) 12:13, 11. Dez. 2007)

Soweit zur Situation in Deutschland. In CH und AT ist die Sitaution vermutlich nicht gleich (ich weiss es leider nicht). In anderen Ländern kann es wiederum anders sein. Eine Ausrichtung der Struktur nach einem Land halte ich daher nicht zielführend. --flyout (talk +/-) 20:34, 19. Dez. 2007 (CET)Beantworten
@ Euhepi - Und was willst Du damit sagen? Schon mal unter Deutschland den Link Luftfahrzeugklassen angeklickt? "Offizieller Sprachgebrauch der Luftfahrt" ist's aber dadurch dennoch nicht. Weißwange 13:48, 20. Dez. 2007 (CET)Beantworten


Bild Luftsportgerät[Quelltext bearbeiten]

Bevor hier etwas anbrennt: Warum liebe IP soll ein Bild eines Fallschirms nicht aussagekräftig sein? Fallschirme sind Luftsportgeräte. Und zwar eindeutig und auch aussagekräftig. Auch wird der Fallschirm im Text angesprochen und behandelt. Bitte auch Wikipedia:Wie_schreibe_ich_gute_Artikel#Illustrationen lesen. Gruß --Srvban 12:45, 3. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Passt schon. Um die Bandbreite der Luftsportgeräte zu verdeutlichen sollte man dann aber imho auch noch ein Bild eines modernen Ultraleichtflugzeuges einbauen. Irgendwas schnittiges, nicht so 'nen fliegenden Gartenstuhl (;-)) damit die Heterogenität dieser Gruppe von Luftfahrtgeräten gut rauskommt. --El Grafo 16:17, 3. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Genau das ist aber ein Problem, welches die mangelnde Aussagekraft diese Bildes aufzeigt. Alleine die Ultaleichtflugzeuge als Unterteil der Luftsportgeräte sind äußerst inhomogen (und da bewegen wir uns ohnehin schon nur "deutschlandlastig"). Wie sollte da ein Fallschirm mehr an "Beipiel" sein, als eben nur ein beliebiges, einseitiges oder gar irreleitendes, auf das man dann besser verzichtet? Man muß sich doch auch nicht die Probleme anderer Themen jeweils importieren. Jeweils ein Klick führt zu den entsprechenden Kategorien und damit auch zu den (i.d.R. aktuelen) Bildern und deren Vielfalt am jeweils richten Ort.
Dem nun bspw. gegensteuern zu wollen, indem möglicht viele Bilder möglichst unterschiedlicher Luftsportgeräte auch hier untergebracht werden, hielte ich für falsch. Abgesehen davon ist ein solches Vorgehen und solche manigfaltige Doppelung unökonomisch, da es auch Bedarf zu entsprechender Aktualisierung in vielen parallelen Themen erzeugt. Weißwange 11:35, 4. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
In dem Punkt gebe ich dir Recht: "Jeweils ein Klick führt zu den entsprechenden Kategorien und damit auch zu den (i.d.R. aktuelen) Bildern und deren Vielfalt am jeweils richten Ort." Über die anderen Punkte könnten wir jedoch steiten. ;-) Daher hab ich es wieder raus genommen. Gruß --Srvban 14:21, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Prinzipiell fände ich es nicht falsch, hier 2-3 Bilder aus den unterschiedlichen Sparten einzufügen, um die großen Unterschiede zu verdeutlichen. Das könnte aber in der Tat dazu verleiten, den Artikel mit Bildern zuzumüllen, frei nach dem Motto "Wenn die Fallschirmspringer hier ein Bild einfügen dürfen, dürfen wir Hängegleiterpiloten das auch". Spontane Idee: auf Commons eine Seite/Galerie "Luftsportgeräte" einrichten und unter den Weblinks verlinken. Wobei - gibt es den Begriff "Luftsportgerät" im rechtlichen Sinne eigentlich auch außerhalb Deutschlands? Dann könnte es natürlich auch da Definitionsprobleme geben. (Nur mal so in den Raum geworfen...) --El Grafo 15:04, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Kites?[Quelltext bearbeiten]

Was ist mit Kites zum Wasserkiten oder Landkiten? Grundsätzlich zwar bodengebunden, aber so fliegen diese Drachen doch an Leinen mit üblicherweise 21m Länge über dem Boden. Sind Kites nun Luftsportgeräte oder vielleicht Schleppgeräte oder einfach nur Sportgeräte am Boden?

Luftsportgeräte sind eine spezielle Art von Luftfahrzeugen (siehe Artikel "Luftfahrzeugklasse" und "Luftfahrzeug"). Zitat aus letzterem Artikel: "Andererseits sind Geräte, die 30 Meter über Grund oder Wasser nicht überschreiten können ..., keine Luftfahrzeuge.". Demnach sind Kites (jedenfalls im rechtlichem Sinne) keine Luftfahrzeuge und damit auch keine Luftsportgeräte. --Joerg 130 (Diskussion) 15:40, 26. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Luftsportgeräte gelten in Deutschland als Luftfahrzeuge[Quelltext bearbeiten]

... und unterliegen damit dem Luftfahrtrecht.

https://www.dhv.de/dhv-pruefstelle/luftrecht/luftrecht-deutschland/luftverkehrsgesetz/

In Deutschland gibt es dazu v.a. :

--185.146.205.92 11:52, 25. Jul. 2023 (CEST)Beantworten