Diskussion:Manhunt/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 88.71.23.219 in Abschnitt Thematik
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Inhalt

Man könnte ja auch etwas über den inhalt des Spiels schreiben, anstatt auf dem Gewaltaspekt herumzureiten, denn es sit ja nunmal ein Spiel, und nur weil es vielleicht Politisch unkorrekt ist, oder so, hat es lange nicht verdient, !"unter den Teppich gekehrt" zu werden. (acuh, wenn das Spiel nicht gerade zu den besten gehört, aber das liegt nicht an der gewaltsache)

Der einzige Grund, warum dieses Spiel hier Erwähnung findet, ist wohl jene Betrachtung abseits dessen, was du als „Inhalt“ bezeichnest. --Polarlys 18:44, 19. Sep 2006 (CEST)
Wie will man über denn inhalt eines Spiels schreiben wenn keiner in Deutschland es besitzen darf.Ich kann leider keine guten Artikel schreiben ,aber ich weiß alles über den Inhalt des Spiels.(Da bin ich wohl auch der einzige). Wardog
„aber ich weiß alles über den Inhalt des Spiels.(Da bin ich wohl auch der einzige).“ – Oh, da muß wohl mal jemand ganz schnell die Staatsanwaltschaft zu Dir nach Haus schicken?
Im Ernst: Nein, Du überschätzt Dein ach so exklusives Wissen gewaltig, denn Deutschland ist erstens nicht das einzige Land, in dem Deutsch gesprochen wird, wohl aber das einzige, welches eine solche „Beschlagnahme“-Praxis bei gegen Gesetze verstoßenden Medien hat und zweitens verbietet auch die Beschlagnahme eines Mediums nur dessen Verbreitung und Erwerb, nicht dessen Besitz, Du bist also wahrlich nicht der einzige Minderjährige, welcher eine Raubkopie des Spiels besitzt.
Wie man allerdings gute Artikel schreibt, kann man hier lernen.
– viciarg 09:11, 22. Okt. 2006 (CEST)
...der Besitz dieses SPiels ist nicht verboten, wenn man es einmal hat, dann ndarf man das auch. in etwa wie bei Hitlers "Mein Kampf" Und ich finde das SPiel ehrlich gesagt nicht so schlimm, da man nicht amok läuft, sondern es eine art handlung gibt-. nichts gegen Amoklaufsimulationen. Außerdem bietet das spiele einige Innovationen, wie die scönen waffenwechselanimationen. Und dewegen verdient es nicht, unter den Tisch gekehrt zu werden. ABer ich bin dafür auch nicht zuständig. Wenn es irgendeinem Richter nicht gefällt, muss es gleich dem ganzen Land verboten werden-so ist das nunmal. --Somian 11:28, 9. Dez. 2006 (CET)
Sorry, aber selbst ich, der Spiele wie Postal und Soldier of Fortune spielte, bin dafür, das dieses Spiel verboten ist und bleibt. Mag der Besitz erlaubt sein (der in Deutschland wohl nur über Raubkopien und österreichische Importe möglich ist), die Verbreitung ist mit gutem Grund verboten. Ich habe mal 2 Minuten angespielt, und Leute mit Glasscherben erstechen oder mit Tüten erwürgen ist nun wirklich kein passender Inhalt für ein Game (Und das ist erst der Anfang!). Und Story hat es schlicht keine. Der Quatsch mit der Fernsehsendung a la "Running Man" ist von ebenda geklaut und dient nur als billige Tünche eines Metzelspiels, welches an die primitivsten Instinkte der Menschen appeliert. Selbst Postal hatte wenigstens noch schrägen Humor vorzuweisen (wenn auch sehr grenzwertig), aber dieses Spiel ist einfach nur sinnlos.--Gruß, Benny der 1. Rede mit mir... 14:12, 22. Jun. 2007 (CEST)


Kann meinem Vorredner nur Recht geben, nachdem ich den 2. Teil im Ausland gespielt habe muss ich doch bestätigen, dass dieses Spiel zurecht nie den Weg in unsere Wohnzimmer finden sollte. Das Spiel lebt EINZIG von der Gewalt. Es ist ein Mix aus Hostel und Saw und DAS spielbar...Ich und ein Freund sind Horror-Fans und haben JEDES !!! Horror-Spiel für die PS2 durchgespielt, aber Manhunt/2 sind Spiele die ausser der bestialischen Gewalt keinen wirklichen Sinn ergeben. Ich bin gegen ein Verbot von Videospielen und auch die Diskussion um "Killerspiele" geht mir auf den Keks, aber dieses Spiel zu programmieren war verschwendete Zeit, weswegen das Fehlen des (schwachen) Inhalts des Spieles im Artikel sicherlich nicht schlimm. Und JA das Glasscherben und Plastiktüten-gemetzel am Anfang IST harmlos gegen Kneifzange, Handkreissäge und co...Geschmacklos.Und das von Leuten, die schon super Games wie Max Payne programmiert haben. Aber sollte die Gewaltdarstellung im Artikel selbst datailiert beschrieben werden (denn das Spiel hat seine "Berühmtheit" ja eigentlich nur durch das Verbot erlangt) oder sollte man so was aus dem Artikel raus halten, um nicht 16jährige zum "downloaden" dieses Spiels zu animieren, denn für die jüngeren unter uns ist der Reiz des Verbotenen sicher da. Vielleicht sollte der Artikel da nicht ZU ausführlich sein..

(nicht signierter Beitrag von 80.131.232.87 (Diskussion) 18:00, 30. Nov. 2007 (CET))

  1. Es ist mehr als unschön, seine Signatur zu fälschen.
  2. Dies ist kein Diskussionsforum für das Spiel, sondern eine Diskussionsseite zum Artikel über das Spiel.
  3. Wikipedia ist eine Enzyklopädie. Jugendschutz ist keine Aufgabe der Wikipedia.
– viciarg 18:00, 30. Nov. 2007 (CET)

Ratings

Das das Spiel von der USK geprüft wurde stimmt gar nicht, denn das Spiel ist ja nie offiziell in Deutschland erschienen.Das Pegi Rating für das Spiel ist 18+.

Manhunt ist nur deshalb [offiziell] nie in D erschienen, weil es keine Alterseinstufung erhalten hat – und die hat nun mal die USK dem Spiel vorenthalten. Es wurde also sehr wohl geprüft. –jello ¿? 19:05, 22. Okt. 2006 (CEST)
"keine alterseinstufung" ist nich das gleuche, wie "keine Jugendfreigabe" - ersteres heißt so viel wie "uns ist das zu pervers, und da das sowieso nur mit unserem siegel erscheinen darf, ist es hiermit indiziert", das andere aber eher "das SPiel darf nur an über-18-jährige verkauft werden."

--Somian 11:32, 9. Dez. 2006 (CET)

blödsinn. die usk kann nicht indizieren. und indizierte spiele dürfen auch ab 18 verkauft werden. nur die werbung fällt für sie flach. --217.84.32.107 23:16, 15. Jan. 2007 (CET)
Die USK kennzeichnet jediglich nur das Produkt nach Eignung des Alters. Indizierungen oder Beschlagnahmungen führt der Staat alleine durch. Die Kennzeichnungen des USKs dienen zur Selbstkontrolle für den Verbraucher, bzw. den Käufer. So entscheidet dieser selbst, ob das Produkt seines Alters entspricht oder nicht. --Yokel ¿ 23:25, 15. Jan. 2007 (CET)
Hier muss wohl mal einiges richtig gestellt werden: Die USK hat dem Spiel keine Wertung gegeben (hat zur Folge, dass es nicht im laden stehen darf) und die BPjM durfte es indizieren (weil es eben KEINE USK-Bewertung hatte). Dann kam die Staatsanwaltschaft und hat's beschlagnahmt. Allerdings stimmt es NICHT, dass AO-Spiele in den USA nur an Erwachsene verkauft werden dürfen, die Einstufungen da sind nämlich (noch) nicht verbindlich.--M4ddin 22:49, 4. Jul. 2007 (CEST)


Die USK hat die Einstufung verweigert, was automatisch zur Folge hat, dass die BPjM das Spiel indizieren darf. Hier hat aber sogar ein deutsches Gericht entschieden den Titel zu verbieten, was nochmal etwas anderes ist als das Spiel zu indizieren. Wie das läuft könnt ihr hier nachlesen:

www.killer-spiele.info

Jack Thompson? Und warum findet das weder in en:Jack Thompson (attorney noch in en:Manhunt (video game Erwähnung?

Auszug aus dem Artikel:

In Großbritannien wurde das Spiel vom Anwalt Jack Thompson für den Mord des 17-jährigen Warren Leblanc am 14-jährigen Stefan Pakeerah verantwortlich gemacht. Die Polizei fand das Spiel jedoch beim Opfer, nicht beim Täter, der durch den Raubmord seine Drogensucht finanzieren wollte. Dies brachte Thompson jedoch nicht von seiner Meinung ab, das Spiel weiterhin für den Mord verantwortlich zu machen.

en:Manhunt (video game) ist gegenüber der Quelle der Beschuldigung anderer Meinung (was ein US-Anwalt überhaupt in einem britischen Kriminalfall zu suchen hätte, ist sowieso schwer vorstellbar):

In the UK, the game was linked to the murder of Stefan Pakeerah, 14, by his friend Warren Leblanc, 17. Giselle Pakeerah, the victim's mother, claimed that Leblanc had been 'obsessed' with the game after the former pleaded guilty in court. During the subsequent media circus, the game was removed from sale by some vendors, such as the UK and international branches of GAME and Dixons, leading to "significantly increased" demand both from retailers and on Internet auction sites. The police denied any such link between the game and the murder, citing drug-related robbery as the motive. The presiding judge also placed sole responsibility with Leblanc in his summing up after sentencing him to life.

Jack Thompsons Name kommt erst gar nicht vor, und auch der als Quelle aufgelistete BBC-Artikel erwähnt den berühmt-berüchtigten Anwalt und Videospielegegner mit keinem Wort. Zudem erwähnt der sehr ausführliche Artikel en:Jack Thompson (attorney) überhaupt nur den zweiten, nicht aber den ersten Teil der Manhunt-Serie, und das in einem vollkommen anderen Zusammenhang.

Bis mir jemand das Gegenteil beweist, passe ich also die Quelle des Zitats den mir verfügbaren Fakten an. 82.111.241.126 23:59, 27. Okt. 2007 (CEST)

Verkaufsverbot in der Schweiz

Gibt es dafür irgend eine Quelle? Mir wäre nämlich keine schweizerische Instanz bekannt die das Recht/die Möglichkeit hat, so etwas durchzusetzen. Ausserdem haben zahlreiche Schweizer Online-Shops das Spiel zur Vorbestellung im Angebot. 89.217.8.12 22:55, 2. Nov. 2007 (CET)

In Europa nicht erhältlich?

Der Artikel behauptet (anders als der englische), das Spiel sei in Europa größtenteils aus dem Handel gezogen worden. Gibt es dafür Quellen? Es ist in einigen wenigen Ländern verboten oder indiziert worden, aber von "Europa" kann da keine Rede sein -- genau so wenig, wie man sagen kann, es sei in der ganzen Welt verboten, nur weil z.B. auch Australien das Spiel verboten hat. Zum Beispiel: das Spiel ist (aus zweiter Hand) sogar über Amazon (UK) erhältlich. Nach dem Ton des Artikels würde man erwarten, es sei nicht mehr zu erwerben. -- 62.143.158.48 15:53, 7. Feb. 2008 (CET)

Manhunt 2 NICHT für die PS2 ??

Ich lese grade voller Erstaunen, dass Manhunt 2 nicht für die PS2 herauskommen soll ? Interessant, dass ich es am Wochenende gesehen habe ?! Sollte der Artikel vielleicht mal aktualisiert werden ? (nicht signierter Beitrag von 80.131.232.87 (Diskussion) 15:59, 29. Nov. 2007 (CET))

Manhunt 2

Manhunt 2 zu verbieten ist unter den Argumenten wohl kaum zu realisieren, wenn ich Microsoft Flugsimulator spiele und in New York abstürze gelte ich dann als Terrorist? Oder wenn ich ein Auto kaufen (Audi) und Amokfahre wird dann Audi verboten? Nein! (nicht signierter Beitrag von 93.233.40.203 (Diskussion | Beiträge) 17:31, 17. Feb. 2010 (CET))

Persönliche Betrachtungen zum Artikelthema gehören nicht hierher., steht ganz oben auf dieser Seite. – vıכıaяפ‎  20:33, 17. Feb. 2010 (CET)

Ergänzung

Zum Spiel selbst sollte im Artikel noch ausgeführt werden, dass es sich um einen 3. Prerson Shooter handelt. Dies ist nur in den Tags eigearbeitet, aber nicht im Artikel selbst. Wer sich rasch über Mangunt informieren möchte, sollte diese Information im Beitrag auch leicht finden können. Bitte um Ergänzung. sers--77.3.18.218 12:41, 14. Mär. 2010 (CET).


Thematik

Unter Thematik bzw. Genre sollte noch Stealth-Computerspiel hinzugefügt werden, weil man zum großen Teil im Dunkeln verharrt und sich von hinten an seine Gegner anschleicht und bis auf 3 Schusswaffen Level, den offen Kampf meidet.-- 88.71.23.219 22:19, 29. Aug. 2010 (CEST)