Diskussion:Mark Binz

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Marinebanker in Abschnitt Neugliederung, Korrekturen und Ergänzungen
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War Löschkandidat[Quelltext bearbeiten]

Wikipedia:Löschkandidaten/15._August_2010#Mark_Binz_.28bleibt.29 --Logo 00:55, 24. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Rechtswissenschaftler[Quelltext bearbeiten]

Dafür finde ich im Artikel keinen Beleg, wurde auch in der LD nicht vertreten. ? --Logo 00:55, 24. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Wer mit Erfolg Jura studiert hat, ist mE als Rechtswissenschaftler ausgebildet. Wer dazu noch Fachbücher verfasst, mE erst recht. -- Marinebanker 22:16, 24. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Förderverein[Quelltext bearbeiten]

Ich wäre gerne für eine Erläuterung dankbar, warum der Vorsitz in einem Förderverein von Relevanz sein soll. Herr Binz steht hier als Sachbuchautor. Im Gegensatz zu den sonst unter "Leben" aufgeführten Sachverhalten steht der Vereinsvorsitz in keinem Zusammenhang mit dem, was ihn hier relevant macht. Er ist auch keine Person des öffentlichen Lebens, so dass Aspekte seines Privatlebens hier nicht hingehören. Auch kann ich nicht erkennen, dass der Förderverein an sich eine besondere Bedeutung hat. -- Marinebanker 18:59, 8. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Solche hinweise gibt es aber massenweise in anderen biographischen Artikeln. Ist doch auch interessant, wo Personen alles mitarbeiten.-- Lutheraner 19:54, 8. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Aus anderen Artikeln kann man mE nichts ableiten. Einerseits kommt es auf die konkrete Person und die Art des Hinweises an, andererseits enthalten viele WP-Artikel Dinge, die nicht reingehören. Das Argument "... auch interessant, wo ..." passt nicht zu den Zielen der Wikipedia. Interessant ist vieles. Und diese Art von Mitarbeit ist Hobby, also Privatbereich der Person. Mit dem Argument könnte man auch etwas zur etwaigen Mitgliedschaft im Sportverein, Hobbys oder zur Haltung des Herrn zu Stuttgart 21 schreiben (um mal ein paar willkürliche Beispiele zu nennen). Das passt in einen Zeitschriftenartikel über die Person, nicht aber in einen Enzyklopädieartikel.
Hinzu kommt, dass hier offensichtlich jemand versucht, möglichst positive Dinge über Herrn Binz zu schreiben. Bei der Reichweite, die WP hat, reagiere ich da sensibel. -- Marinebanker 12:54, 9. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Entsprechend der Argumentation und nach Rückfrage bei Lutheraner gelöscht. -- Marinebanker 14:05, 23. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Voith[Quelltext bearbeiten]

Die Realteilung des Familienkonzerns Voith gehört bis heute zu einer größten Unternehmensaufspaltungen in der Geschichte der Bundesrepublik. Als geistige Väter der erfolgreichen Teilung zählen der damalige Vorsitzende des Gesellschafterausschusses Marcus Bierich und Mark K. Binz als rechtlicher Vertreter des Familienstammes Hermann Voith. Zeitlich ist der Fall Voith noch vor den Klagen gegen die Lufthansa und Mannesmann einzuordnen (vgl. Einzelnachweise). Er begründet unter anderem die rechtswissenschaftliche Reputation von Mark K. Binz als Anwalt, Dozent und Sachbuchautor im Bereich der Familienunternehmen. Die enzyklopädische Relevanz zur Nennung des Falls Voith im Bereich Tätigkeit ist somit durchaus gegeben. -- Kathryn Merteuil 16:10, 15. März 2011 (CET)

"Eine der größten" - na und? Übrigens Stand 1992. Da es große und kleine Fälle gibt, müssen sich zwangsläufig auch Rechstanwälte mit den größeren beschäftigen. Daran ist nichts besonderes.
"Geistige Väter" - das soll wohl mit einem Satz naus einem kurzen Artikel einer Regionalzeitung belegt werden. Kein belastbarer Beleg. Ein Rechtsanwalt, der seine Arbeit macht, ist in diesem Sinne übrigens immer mit ein "geistiger Vater". Seine Arbeit zu machen begründet aber keine enzyklopädische Relevanz. Eine herausragende Leistung wird im Artikel nicht belegt.
"Zeitlich ist ... " - na und? Weil ein Ereignis früher liegt als andere genannte, muss dieses früher liegende auch aufgeführt werden?
"Begründete die Reputation" - unbelegte Behauptung. Dazu: Von welcher besonderen, relvanzbegründenden Reputation reden wir hier?
Die Argumentation zur Relevanz stützt sich also auf unbelegte Behauptungen und die Tatsache, dass ein Werkzeug in einem Rechtsstreit (ein Anwalt) seiner Aufgabe gerecht wurde. Also nicht relevant. -- Marinebanker 19:24, 15. Mär. 2011 (CET)Beantworten


Person[Quelltext bearbeiten]

Mark Binz ist sehr wohl eine Person des öffentlichen Lebens - eine einfache Suche bei google fördert eine Vielzahl an Artikeln aus tageszeitungen, Wirtschaftszeitungen, Nachrichtenmagazinen etc. zutage und auch auf der Homepage der Kanzlei sind entsprechend eine Vielzahl an Artikeln, in denen er zu Wort kommt oder die ihn gar porträtieren, zu finden. Die Behauptung, er sei keine Person des öffentlichen Lebens ist schlichtweg falsch, zumindest nach dem Dt. Presserecht, da er sich selbst und bewusst in den Medien äußert.

Wenn ich mir die Versionsgeschichte ansehe, wird vor allem dann schnell gelöscht, wenn es um seine Mandate geht, bei denen es um viel Geld ging, Unternehmen zerschlagen wurden usw. Er ist und war Aufsichtsratsmitglied in einer Vielzahl an Unternehmen, die er zum Teil selber vorher verklagt hat. Alles das ist legal, allenthalben anrüchig nach moralischen Maßstäben. Aber das alles hier immer gelöscht wird, was sich mit den Mandaten von Herrn Binz beschäftigt, macht mindestens stutzig. Ich bin NICHT für eine Löschung sondern für eine grundlegende Überarbeitung seines Artikels mit Nennung der Klagen, die er geführt hat und Nennung der Aufsichtsratsmandate und für nennung der Firmen, die nach seinen Klageführungen zerschlagen wurden oder Konkurs gegangen sind. Weisswaschen mit Wikipedia ist das allerletzte, und genau das passiert hier ständig! Ich rede dabei davon, von A bis Z sachlich zu berichten und darzustellen, nicht zu schönen aber schon gar nicht durch Streichung oder Auslasung ein völlig falsches Bild zu zeichnen! --79.245.10.235 15:04, 12. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Ich sehe das genauso. Mein eingefügter Beitrag, der sogleich abgelehnt wurde, unterscheidet sich kaum von anderen Fakten der Tätigkeit des Herrn Binz. Auch mir fiel auf, dass einige wichtige Mandate meiner Meinung nach hier aufgeführt werden sollten- Beispiel Haribo. Es ist sehr ärgerlich, dass man sich sein Profil hier selbst zurechtschustern kann. Da verliert man die Lust, Neuigkeiten einzubringen.--Lolmator (Diskussion) 18:15, 12. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Da hast Du womöglich was in den falschen Hals gekriegt.
Ich habe im Laufe der Zeit zahlreiche Details gelöscht, weil ich deren Relevanz nicht sehe. Mein Eindruck war, dass bisher zwei andere Accounts versucht haben, alles mögliche an Tätigkeiten in den Artikel zu schreiben, um Herrn Binz wichtig erscheinen zu lassen.
Herr Binz steht hier primär als Fachbuchautor (vgl. Löschdiskussion). Ansonsten finde ich schon, das sich die hier erwähnten Dinge stark von Deiner Einfügung unterscheiden. Mannesmann war ein sehr wichtiger Prozess mit großer Außenwirkung. Die Lufthansaklagen fand ich als Musterklagen im Zusammenhang mit dem stark in der öffentlichen Diskussion sthenden Nichtraucherthema erwähnenswert. Deine Einfügung betraf etwas, was ich als ganz normale Arbeit von Herrn Binz betrachten würde. --Marinebanker (Diskussion) 20:10, 12. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Ich habe mir gerade die Versionsgeschichte durchgesehen. Immer dann wurden Verweise auf das berufliche Engagement von Herrn Binz wieder gelöscht, wenn es um Mandate ging, die man als moralisch fragwürdig bezeichnen könnte (ich sage bewusst könnte), weil Unternehmen nach seinem Handeln zerbrachen oder zerschlagen wurden. Ich wage mal zu behaupten, hier wird eher zu seinen Gunsten manipuliert. Die Fälle, die er begleitet, sind zum Teil von hohem medialen Interesse, zum Teil initiiert er die Medienaufmerksamkeit unter Umständen mit oder sogar selbst. Entsprechende Berichte über die Zusammenarbeit mit Kommunikationsagenturen sind problemlos zu finden (Wirtschaftswoche). Ihn als reinen Fachbuchautoren hier stehen zu lassen, halte ich ebenfalls für manipulativ und verfremdend und erneut ablenkend von seinem Tun und Handeln. Auch als Anwalt übernimmt er Verantwortung für sich und für das, was er tut (und er könnte ja auch Mandate ablehnen, aber nein, Stuttgarter Nachrichten und Manager-magazin berichten ja sogar darüber, dass er von sich aus ungefragt gegen vermeintliches Unrecht vorgeht. Nur eben nicht bei Lieschen Müller sondern bei Konzernen wie Porsche, Mannesmann, Kabel Deutschland usw.). Ich habe eben einmal gegoogelt und finde auf Anhieb mehr Namensnennungen in Artikeln in Wirtschafts- und Nachrichtenmagazinen als Fachbücher unter seinem Namen. Besonders mistrauisch bin ich aber geworden, weil heute ein Eintrag zu einem aktuellen Mandat (Robert Tönnies gegen Schalke-AR-Chef Clemens Tönnies) hier direkt wieder gelöscht wurde und eben dieser Robert Tönnies, den er vertritt, wohl hat auch seinen Wikipedia-Eintrag manipulieren lassen (Lippische Zeitung). Ich finde das zum Kotzen. Es ist zumindest im höchsten Maße unglaubwürdig, wenn ich vor allem sehe, wie lange es zum Teil dauert, bis Änderungen an anderen Artikeln geprüft und bearbeitet/freigegeben sind und wie schnell es ausgerechnet bei dem Dr. Mark Binz geht. Wie heisst es so schön im Manager-magazin: "Aufrechter Streiter für die Aktionäre oder raffinierte PR-Strategen? Auch wenn Mark Binz und seine Partner sich selbst im ersten Bereich verorten, die Advokatenbranche spricht von gelungener Öffentlichkeitsarbeit. An den Stuttgarter Anwälten werden sich die Geister wohl auch in Zukunft scheiden." - aber garantiert nicht bei Wikipedia, solange einseitig zu Gunsten eines Images des untadeligen Saubermanns gelöscht und geschoben wird. --80.143.26.45 22:24, 14. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Deine Verschwörungstheorien bzgl. der Wikipedia interessieren nicht wirklich. Dir fremden Personen nach Deinem persönlichen Augenschein Manipulation und letztendlich Lügen vorzuwerfen, stellt sowohl Deinem Urteilsvermögen als auch Deiner persönlichen Reife ein schlechtes Zeugnis aus.
Wie Du Binz' Mandate einstufst interessiert erst recht nicht. Welche Aufsichtsratmandate jemand im Einzelnen hat ist nicht von enzyklopädischer Relevanz. Wenn Du Deine Vorwürfe sauber belegen kannst (vgl. WP:Q) ... Wobei es nicht reicht, irgendwelche Spekulationen aus der Presse abzuschreiben, vgl. auch WP:BIO --Marinebanker (Diskussion) 23:58, 22. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Tätigkeit[Quelltext bearbeiten]

Hallo Marinebanker, hallo Kathryn Merteuil, ich habe gesehen, dass ihr meine Änderungen im Bereich Tätigkeit in zwei Schritten rückgängig gemacht habt. Euren Begründungen muss ich leider widersprechen.

Zunächst zu Kathryn: Du schreibst, die kontroversen Ausführungen zur Tätigkeit von Mark Binz seien „enzyklopädisch nicht relevant“. Ich sehe das anders, da Wikipedia „in Umfang und Themen nicht den Beschränkungen klassischer Enzyklopädien“ unterliegt (Vgl. Wikipedia:Artikel). Zudem ist „Wikipedia […] nicht wie eine gedruckte Enzyklopädie vom Gesamtumfang her begrenzt und braucht sich daher nicht darauf zu beschränken, nur Fakten zu beschreiben. Stattdessen sollen auch Gründe und Zusammenhänge erklärt werden.“ (Vgl. ebd.)

Nach der Konkretisierung der Tätigkeit von Mark Binz, nämlich um seinen Schwerpunktbereich der Streitfälle in Familienunternehmen, ist es daher auch relevant, die Zusammenhänge näher zu beleuchten und mögliche Kritik herauszustellen. Du nennst diese Ausführungen „nicht belastbare Vermutungen ohne konkrete Nachweise“. Das sehe ich ebenfalls anders: Meine Darstellungen beziehen sich auf eindeutig getätigte Aussagen von Prozessbeteiligten, Eingeweihten oder der Presse. Dass diese Kritik so geäußert wurde, habe ich durch meine Quellenangaben hinreichend belegt. Die geäußerte Kritik steht in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit von Mark Binz.

„Wikipedia ist keine Gerüchteküche [...] Artikel sollen einen neutralen Standpunkt einnehmen. Kontroverse Behauptungen sollen als solche klar dokumentiert werden.“ (Vgl. Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist) Die von mir aufgenommene Kritik ist als solche klar gekennzeichnet und ich habe bei jedem Punkt deutlich gemacht, wer diese Kritik geäußert hat. Ich denke, wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem, zu belegen, dass die Kritik geäußert wurde und dass die Kritiker in einem direkten, relevanten Zusammenhang zur Tätigkeit von Mark Binz stehen. Da Kritik immer auch einen subjektiven Charakter hat, ist ihr finaler inhaltlicher Beweis meist schwer. Nichtsdestotrotz bin ich ganz klar der Ansicht, dass auch derart Kontroverses zur Tätigkeit von Mark Binz im Artikel auftauchen sollte. Ich bin selber erst über die Presse auf den Mann und seine Arbeit aufmerksam geworden und habe intensiv für meine Änderungen recherchiert. Ich denke, andere Nutzer würden davon profitieren, wenn diese Informationen in gebündelter Form für sie vorlägen.

Nun zu Marinebanker: Auch deiner Begründung muss ich widersprechen. Zudem bin ich etwas verwundert, da du meine Änderungen ja zuvor selbst angenommen hast. Du schreibst: „Spezialisierung redundant; Relevanz des Restes nicht ersichtlich (offensichtlich nur normale Ausübung seines Berufs)“

Wenn man dieser Argumentation folgt, kann man die Rubrik Tätigkeit quasi ganz um alle Punkte bereinigen, die etwas mit einer Anwaltstätigkeit zu tun haben, da ja bereits zuvor beschrieben wurde, dass Mark Binz Rechtsanwalt ist. Bei Wikipedia geht es m. E. aber auch darum, Zusammenhänge und Hintergründe näher zu beleuchten. Da Mark Binz vor allem im Bereich der Streitigkeiten in Familienunternehmen arbeitet, habe ich hierfür einige namhafte und aktuelle Beispiele angeführt. Das halte ich für durchaus relevant und wie die Diskussion hier (s.u.o.) zeigt, tun dies auch andere Nutzer. Ich finde zudem, dass man diese Ausführungen im Zusammenhang mit dem nachfolgenden Absatz sehen muss, in welchem die Kritik an der Tätigkeit von Mark Binz aufgegriffen wird.

Ich habe meine ursprünglichen Ausführungen noch einmal überarbeitet und habe an Stellen, die etwas schwammig waren, verdeutlicht, wer was gesagt hat. Diese Änderungen habe ich gerade in den Artikel eingestellt. Entsprechend könnt ihr diese auch gegenlesen. Ich habe mir damit viel Arbeit gemacht und bin der Ansicht, dass meine Ausführungen sowohl relevant als auch stichhaltig sind. Ich möchte euch daher bitten, diese auch im Artikel stehen zu lassen.

Viele Grüße --PNJansen 11:08, 31. Mai 2016 (CEST)

Hallo Kathryn Merteuil, ich würde dich bitten, zunächst zu den ausführlich dargestellten Argumenten hier Stellung zu nehmen, bevor du Änderungen an diesem Artikel (wie du es in der Vergangenheit bereits des öfteren getan hast) einfach löschst. Ich frage mich so langsam wirklich, ob das hier alles noch mit rechten Dingen zugeht. Ich habe mir die Versionsgeschichte angeschaut und unmittelbar den Eindruck bekommen, dass hier ganz offenkundig Schönfärberei betrieben wird. --PNJansen 14:52, 1. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Ich bin durchaus der Ansicht, dass die Ergänzungen Benutzer:Sören Dutt und Benutzer:PNJansen grundsätzlich ihre Berechtigung haben. Zwar ist nicht alles, was in einer Tageszeitung steht und somit belegt ist, dadurch auch relevant. Wenn in Zeitschriften wie manager magazin und Capital aber eigene Artikel zum Gegenstand des WP-Artikels stehen, spricht das doch deutlich für die Relevanz. Die wiederholte Begründung von Benutzer:Kathryn Merteuil geht deshalb an der Sache vorbei. Ich verweise auch auf WP:Q (Hervorhebung durch mich): "Sind wissenschaftliche Publikationen nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden, etwa bei Themen mit aktuellem Bezug, kann auch auf nicht-wissenschaftliche Quellen zurückgegriffen werden, sofern diese als solide recherchiert gelten können."
Ob in der gegebenen Ausführlichkeit oder ein wenig kürzer halte ich für eine berechtigte Frage, ich hoffe, ich komme am Wochenende zum Gegenlesen.
Noch kurz zu meiner Löschung: Ich war (und bin) der Ansicht, das die Nennung der einzelnen Mandaten durch die Löschung der Kontroverse Ihren Sinn verloren hatte, da ja bereits gesagt wurde dass Mark Binz auf Familienunternehmen spezialisierter Anwalt ist (nicht nur, dass er Anwalt ist). Ohne Einordnung war die Liste für mich nur eine weitre Aufzählung von Details aus der Vita des Artikelsubjektes, ähnlich wie die früher im Artikel enthaltenen Aufsichtsratsmandate. --Marinebanker (Diskussion) 20:09, 1. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Danke für das Feedback. Ich sehe einige der oben genannten Punkte anderes, werde diesbezüglich aber gerne bei künftigen Anpassungen etwas ausführlicher Stellung nehmen. Viele Grüße --Kathryn Merteuil 13:41, 3. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Ich habe gerade einige Änderungen vorgenommen, die ich gerne begründen würde:
  • Aussage zu Mandanten und "Erfolgsquote": Eigene Aussagen zu Leistungen und Erfolgen sind nicht verlässlich, weil der Betreffende nicht neutral ist. Die Wiedergabe im Stern ändert daran nichts, weil der Stern sich die Aussage von Herrn Binz nicht zu eigen macht.
  • Vorwurf von Clemens Tönnies: Dass ein Beklagter dem Anwalt der Klägerseite Vorwürfe macht ist nicht erstaunlich, sagt aber nichts über den betreffenden Anwalt aus. Dazu ist der Beklagte zu sehr Partei.
  • "sich rühmen". Das ist farbige Journalistenschreibe, die nach meinem Empfinden nicht für eine Enzyklopädie taugt (unabhängig davon, das Herr Bettermann sich gewiss so geäußert hat). Die Grundaussage steht bereits im Halbsatz zuvor.
Außerdem habe ich noch eine Quellenfrage zum Satz "Nach Angaben des Stern und des Wirtschaftsmagazins Capital äußerten auch Insider im Fall Haribo...". Hier wäre eine Quellenangabe auch zu Capital gut. Hanedelt es sich um diesen diesen Artikel http://www.capital.de/dasmagazin/toennies-gegen-toennies.html ? Dann würde ich Benutzer:PNJansen (denn Du müsstest es wissen) bitten, diese Quelle zu ergänzen.
Ich hoffe, die Bearbeitungen und die Erläuterungen helfen. --Marinebanker (Diskussion) 13:20, 5. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen. Ist für mich nachzuvollziehen. Die Capital-Quelle habe ich noch ergänzt. --PNJansen 09:06, 9. Jun. 2016 (CEST)
Die Formulierung "Experte für Streitigkeiten" ist deutlich zu eng gefasst. Die Reputation Binz' beruht nicht nur allein auf den von Benutzer:PNJansen in die Diskussion eingebrachten und im medialen Fokus stehenden prominenten Fällen, sondern insbesondere auch auf seiner Tätigkeit als Autor rechtwissenschaftlicher Fachveröffentlichungen, als Dozent, als Aufsichtsrat in Familienunternehmen sowie der nicht im Rampenlicht stehenden ganz normalen außergerichtlichen Beratungstätigkeit in Familienunternehmen (vgl. Einzelnachweise). --Kathryn Merteuil 19:10, 17. Jun. 2016 (CEST)Beantworten


Die von Benutzer:PNJansen eingebrachte Quelle als Basis für ein Beispiel der Unterstellung unlauterer Eigenwerbung hält einer Überprüfung nicht stand und genügt den in der Wikipedia an Belege gestellten Anforderungen nicht.
Als Quelle wird ein online veröffentlichter Beitrag des Manager Magazins vom 12. August 2002 genannt in dem wiederum nur seinerseits ein nicht weiter benanntes "Anwaltsmagazin" als Basis für die einschlägige Aussage herangezogen wird.
Die Anforderungen an in Wikipedia eingebrachte Quellen sind hoch. Sämtliche in einem Artikel veröffentlichte Informationen sollen sich nicht nur auf glaubwürdige und zuverlässige Publikationen stützen, ihr Wahrheitsgehalt soll insbesondere auch durch verschiedene und voneinander unabhängige Quellen überprüft werden können.
Die Unterstellung, "aufsehenerregende Fälle" lediglich aus Gründen des Eigenmarketings zu initiieren, wiegt schwer. Um so höher müssen die Anforderungen an die Nachprüfbarkeit eines solch gewichtigen Vorwurfs und dessen Begründung sein. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein offensichtlich bis heute unbewiesener Vorwurf als zentrales Beispiel für eine wie von Benutzer:PNJansen dargestellt öffentliche Diskussion eingebracht wird.
Wahrheitsgehalt und Ausrichtung der Originalaussagen des nicht näher bezeichneten und mangels weiterer Details nicht identifizierbaren sogenannten "Anwaltsmagazins" lassen sich anhand der eingebrachten Quelle nicht überprüfen. Dass die Aussagen über ein bekanntes Wirtschaftsmagazin transportiert werden, heilt diesen Mangel nicht. Die entsprechende Textstelle wurde daher mangels eindeutiger Nennung einer belastbaren Quelle gelöscht. --Kathryn Merteuil 22:40, 30. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Du versuchst mit aller Gewalt Deine (nach bisherigem Diskussionserlauf) Einzelmeinung durchzustzen, nicht wahr?
Wie bereits oben aufgeführt, ist das manager-magazin durchaus eine seriöse Quelle nach WP:Q. Die Frag nach dem Anwaltsmagazin stellt sich daher nicht, allenfalls kann man sagen, dass es in diesem Fall eine entsprechende Rezeption erfahren hat.
Ob die Vermutung, das Binz diese Fälle aus Eigenmarketing betriebt, ein "schwerwiegender" Vorwurf ist, ist Frage des persönlichen Wertung. Auf jedem Fall wurde die Vermutung in öffentlich ein einer einschlägigen Quelle, und dort in einem ausführlichen Artikel genannt. SIe steht mit der Tätigkeit des Artikelgegenstandes in engem Zusamenhang, was als Grund reicht, es hier zu nennen. Die Standpunktzuweisung ist übrigens auch dabei.
Auf Grund Deiner bisherigen Edit-Geschichte weise ich Dich prophylaktisch auf WP:IK hin. --Marinebanker (Diskussion) 16:54, 2. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Korrektur der Formulierung wegen falscher Wiedergabe der Sekundärquelle. Das sogenannte "Anwaltsmagazin" bezieht sich lediglich auf den Fall Mannesmann/Vodafone und spricht nicht von weiteren "aufsehenerregenden Fällen". Diese Formulierung wurde in tendenziöser Form von Benutzer:PNJansen hinzugedichtet. Sorry, aber mit enzyklopädischer Relevanz hat dies nichts zu tun. Und nur prophylaktisch: Danke für den Hinweis in Sachen WP:IK. Trifft nicht zu. Im Gegensatz zu anderen lese ich offensichtlich die eingebrachten Quellen nur etwas genauer ... --Kathryn Merteuil (Diskussion) 23:37, 12. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Zur Verifizierung der bis dato offensichtlich unbekannten Quelle "Anwaltsmagazin" habe ich recherchiert. Hier das Ergebnis:
Bei dem vom Manager Magazin am 12. August 2002 "zitierten" Bericht des sogenannten "Anwaltsmagazin" handelt es sich um einen persönlichen Kommentar des Karlsruher Rechtsanwalts Dieter Barth in der ZAP, Zeitschrift für die Anwaltspraxis, Ausgabe Nummer 7 vom 12. April 2000. In der Rubrik "Anwaltsmagazin" schreibt Barth bezugnehmend auf den Mannesmann-Prozess unter dem Titel "Anwaltsmarketing - Strafanzeigen":
"Das muss man den Stuttgarter Rechtsanwälten Mark Binz und Martin Sorg neidlos lassen: Vom Marketing verstehen sie eine ganze Menge. Gäbe es den "Oskar" für Anwaltsmarketing, die beiden hätten ihn wirklich verdient. Wie könnte sich ein Anwalt geschickter in die Schlagzeilen der Printmedien bringen, als gegen den Mannesmann-Chef Esser Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu erstatten. Wie ideenlos und plump nimmt sich gegenüber den Stuttgarter Kollegen das Marketing der übrigen Anwaltschaft aus."
Zwei Jahre später klingt das dann im Manager Magazin ohne Angabe der wahren Quelle so: "Kritische Töne aus der eigenen Zunft. Schon kurz nachdem Binz und Sorg das Verfahren im Fall Mannesmann/Vodafone initiiert hatten, nominierte das "Anwaltsmagazin" hämisch beide für den Oscar des Anwaltsmarketings. Demnach würden sie die Klage weniger aus "staatsbürgerlicher Pflicht" als vielmehr aus Eigenwerbung einreichen."
Dass das Manager Magazin grundsätzlich eine wie von Marinebanker oben ausgeführt seriöse Quelle ist, möchte ich keineswegs in Abrede stellen. Dennoch wurde in diesem Fall die ZAP vom Autor des Manager Magazins tendenziös verfälschend wiedergegeben, insbesondere ein in dieser Form nicht existierendes "Anwaltsmagazin" zitiert, die wahre Quelle verschwiegen und eine Unterstellung schlichtweg hinzugedichtet. Denn der Kommentar in der ZAP beschäftigt sich lediglich mit dem - noch dazu positiv und keineswegs "hämisch" beurteilten - Marketingeffekt der im Rampenlicht des öffentlichen Interesses gegen Esser stehenden Strafanzeige. Die Frage, inwieweit diese Strafanzeige - wie von Binz gegenüber dem Manager Magazin erklärt - ausschließlich aus staatsbürgerlicher Pflicht und Zivilcourage oder auch aus Eigenwerbung erstattet wurde, ist gar nicht Gegenstand des Beitrags. Zudem gibt der Kommentar nur eine persönliche Einzelmeinung wieder, er spricht also weder redaktionell für die ZAP noch für den den anwaltlichen Kollegenkreis.
Der Artikel wurde entsprechend korrigiert. --Kathryn Merteuil (Diskussion) 23:15, 26. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Wieder eingefügt.
Das Ergebnis Deiner persönlichen Recherchen ist irrelevant, weil nicht belegt und nicht nachprüfbar (typischer Fall von WP:OR). Dass sich das Managermagazin auf den genannten Artikel im ZAP bezieht ist übrigens reine Vermutung. Anders läge der Fall, wenn eine reputable Quelle zu dem Ergebnis gekommen wäre, dass das Manager hier schlampig gearbeitet oder gar böswillig verfälschend berichtet hätte.
Wie Du selbst schreibst, ist das Managermagazing grundsätzlich eine seriöse Quelle. Den, Beleg, dass es das in diesem Fall nicht sein soll (ich nehme an, Du verwendest "grundsätzlich" juristisch und nicht allgemeinsprachlich) kannst Du nur gemäß der Regeln von WP:Q führen bist Du bisher schuldig geblieben. --Marinebanker (Diskussion) 16:55, 7. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Bei dem vom Manager Magazin am 12. August 2002 "zitierten" Bericht des sogenannten "Anwaltsmagazin" handelt es sich nachweislich um den Kommentar des Karlsruher Rechtsanwalts Dieter Barth in der ZAP, Zeitschrift für die Anwaltspraxis, Ausgabe Nummer 7 vom 12. April 2000, veröffentlicht in der Rubrik "Anwaltsmagazin" auf den Seiten 450/451. Zeitlicher Rahmen, Formulierungen und Kontext können zweifelsfrei zugeordnet werden. Die ZAP ist als Quelle gemäß den Anforderungen der Wikipedia verlässlich, nachprüfbar und enzyklopädisch belastbar. Die genannte Quellenangabe belegt nachvollziehbar, dass in diesem Fall die von der ZAP publizierten Inhalte vom Autor des Manager Magazins tatsächlich falsch wiedergegeben wurden. Der Artikel wurde daher entsprechend korrigiert. --Kathryn Merteuil (Diskussion) 00:46, 11. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Hier steht die Recherchearbeit eines reputablen Magazins, dem einer Wikipedianutzerin gegenüber. Da bleibt nun mal die des Magazins belegt im Artikel und das OR kann bestenfalls als Basis dienen einen besseren Beleg für oder gegen die belegte Aussage im Artikel zu finden. Keineswegs führt jedoch OR zur Entfernung belegter Inhalte. Ich setzte den Abschnitt daher wieder ein, auch wenn ich die Mühen zu schätzen weiß. Letztlich führen sie aber bisher (noch) zu nichts neuem, da die damalige Sichtweise/Darstellung des MM damit nicht _belegt_ widerlegt wurde. --mirer (Diskussion) 16:34, 11. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Neugliederung, Korrekturen und Ergänzungen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe einige Änderungen vorgenommen, die ich gerne begründe: Neugliederung der unterschiedlichen Themenkomplexe zur übersichtlicheren Darstellung sowie inhaltliche Konzentration und Entfernung von Redundanzen; Zusammenfassung der über den gesamten Artikel verteilten Fälle in einem Block; Korrektur Verbandsname: Die "Familienunternehmer - ASU" heißen nur noch "Die Familienunternehmer" (vgl. Impressum auf Website des Verbands); Ergänzung Kuratoriumssitz im Club of Rome; Zuordnung "Honorarkonsul" dem Bereich "Leben"; Löschung "erfolglos" bei Lufthansa, da die Musterprozesse im Ergebnis erfolgreich waren (vgl. Quelle: kausale Verbindung zwischen Prozessen und Einführung des Rauchverbots); Korrektur und Ergänzung Aufsichtsratsvorsitze (Sick ist unverändert Aufsichtsratssitz, jedoch nicht Vorsitz; Vorsitze bei Kirchhoff, Moksel und Steffen ergänzt); Ergänzung neuere Einschätzung des Anwaltsmagazins auf Anregung und nach Rücksprache mit Mirer; Ergänzung der in Capital dargestellten Gegenmeinung; Löschung der Quelle "Stern", da keine eigenständige Quelle sondern Kopie des Capital-Beitrags (die Quelle Capital ist am Ende des Stern-Beitrags vermerkt) --Kathryn Merteuil (Diskussion) 01:02, 5. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Die Gliederung ist in der Tat deutlich besser als vorher.
Folgende Korrekturen
  • Wenn man einen Prozess verliert, war die Prozesführung erfolglos. Focus verwendet hierfür übrigens genau dieses Attribut. Als Grund für das Rauchverbot gibt der Artikel an: "1995 sind die Freunde der Zigarette zur vernachlässigbaren Größe geworden; ihre angeblich seltenen Protestbriefe werden zu den Akten gelegt. ... Die Konkurrenzlinien Deutsche BA (British Airways) und Eurowings setzen ebenfalls voll auf die Reine-Luft-Kabine." usw. Den propagierten Kausalzuammenhang zu den Klagen kann ich nicht erkennen. Sollte ich einen entsprechenden Satz überlesen haben, bitte ich um Hinweise, dann korrigiere ich mich gerne selbst.
  • Zwei prominente Fälle sind nicht "zahlreich".
  • Unter Benutzer_Diskussion:Mirer#Bewertung_Quellen:_Anwaltsmagazin_vs._Manager_Magazin hast Du dankenswerterweise den von Dir verwendeten Artikeltext auszugsweise zitiert. Da äußern sich die (ungenannten?) Autoren anerkennend, von Fachkreisen kann keine Rede sein. Außerdem wird keine Meinung revidiert - ein Magazin hat ohnehin keine Meinung, sondern Autoren.
--Marinebanker (Diskussion) 20:27, 5. Okt. 2016 (CEST)Beantworten