Diskussion:Marktgemeinde

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 32X in Abschnitt Dörfer?
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Titel ohne Recht

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Ein Titel ohne Recht soll sagen, dass es heute keinerlei praktische Bedeutung mehr habe, ob eine Gemeinde sich als Marktgemeinde bezeichnet oder nicht, wenn sei Markt, Wochenmarkt, Jahrmarkt oder eine Weltausstellung veranstalten möchte gelten andere Kriterien, als der Titel, ob neu erworben oder noch aus der Obrigkeitszeit geerbt. Das ist heute wirklich nur noch Beiwerk, Dekoration und PR. :-) Alles Unklar? -- Ilja 21:35, 30. Jun. 2003 (CEST)Beantworten

Sonderform einer Gemeinde

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Soweit ich weiß, bezieht sich der Name "Marktgemeinde" nicht auf eine normale Gemeinde, sondern stellt unter den Gemeinden eine Sonderform dar. Bei eine "Marktgemeinde" gehört zum administrativen Kommunalgebiet nur das Gebiet des Ortes an sich - also ohne umgebende kleinere Ortschaften und Weiler. Somit hat die Marktgemeinde eine Sonderstellung unter den Gemeinden, da es sich um eine Selbstverwaltung handelt - sprich also alle Mitglieder der Gemeinderates aus dem Ort selbst stammen müssen. Der Titel "Marktgemeinde" bleibt auch erhalten, wenn zu einem späteren Zeitpunkt andere Ortschaften in das Kommunalgebiet eingegliedert wurden. Eine Löschung dieses Artikels oder eine Veränderung, wie sie durch den Benutzer "Ilja Lorek" geschehen ist ist somit meines Erachtens nicht sinnvoll. Ich beantrage eine Rückgängigmachung. (nicht signierter Beitrag von Alondro666 (Diskussion | Beiträge) 20:52, 6. Mai 2008 (CEST))Beantworten

In welchem europäischen Staat soll das gelten? --178.4.86.120 16:10, 20. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Sudetenland?

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Es existiert eine Liste der Marktgemeinden im Sudetenland. Es müsste ein fachlicher Bezug in diesem Artikel hier gemacht werden, um zu klären, wie das Lemma dort verstanden wird; das Sudetenland gehörte ja nicht zu Bayern, Österreich oder Südtirol, zumal nicht im heutigen Sinne dieser Begriffe.--Xeno06 11:57, 26. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Siehe hierzu: Liste der Městys in Tschechien#Geschichte --Moebius0014 (Diskussion) 14:21, 12. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Kommunalrechtliche Auswirkungen?

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In der Einleitung wird das Kommunalrecht erwähnt und verlinkt. Frage: Welche kommunalrechtlichen Auswirkungen ergeben sich aus dem Marktstatus? Ist es nicht so, dass das Marktrecht nur historische Bedeutung hat und heute nur noch als symbolischer "Schmuck" benutzt wird? --TETRIS L 12:58, 17. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Fehlerhafte Angaben

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In der Liste für Markt in OÖ wird für Pucking Linz Land 2.023 (1.1.2016) angegeben, in auf Seite der Geminiden selbst mit 3.865, auch Schwarzautal/Steiermark stimmt nicht 4.901/2.299 Einwohner.

Gleiches Problem könnte es geben für:
G40510, Sankt Marienkirchen an der Polsenz - Oberösterreich
G40719, Scharnstein - Oberösterreich
G40720, Vorchdorf - Oberösterreich
G61056, Sankt Veit in der Südsteiermark - Steiermark
G31351, Weißenkirchen in der Wachau - Niederösterreich
(Zumindest gäbe es für diese Gemeinden mehr wahlberechtigte als Einwohner, erfolgt der Abgleich über Datenbanken????)

Zu der Diskussion der Listen, sie ist wichtig, immerhin hat der Markt Lustenau mehr Einwohner als die kleinste Landeshauptstadt und mehr Einwohner als so manche Bezirkshauptstadt. Derartige Gemeinden würden ansonsten überhaupt in keiner globalen Übersichtstabelle mehr aufscheinen die in keiner globalen Übersichtliche mehr aufscheint.

Dazu kommt noch das die Landesregierungen das Marktrecht nicht leichtfertig vergeben, auch wenn es keine rechtliche Bedeutung hat.

Wobei das auch noch eher problematisch ist, immerhin hat das größte Dorf (Gemeinde) Österreichs, Wals-Siezenheim, 13.243 Einwohner, detto mehr als so einige Bezirkshauptstädte., ähnlich Problematisch mit Großgemeinden wie Ohlsdorf - Oberösterreich, Lochau - Vorarlberg, Elsbethen - Salzburg, Bad Gleichenberg - Steiermark, Kirchbichl - Tirol, Wernberg - Kärnten, Alkoven - Oberösterreich, Axams - Tirol,Altach - Vorarlberg, Pasching - Oberösterreich, Absam - Tirol, Höchst - Vorarlberg, Fohnsdorf - Steiermark, Engerwitzdorf - Oberösterreich, Seiersberg-Pirka - Steiermark, Wals-Siezenheim - Salzburg .

Die Listen für die Bundesländer sollte Einheitlich sein, Gemeindekennzahl, Name der Gemeinde, Fläche, Einwohner, Gegründet, Anmerkung, EW/km2 kann sich jeder selbst ausrechnen, in dem Fall würde es zum Ausdruck bringen wie Dicht der Ortsteil ist, Lustenau mit 998 Einw. pro km² und Loretto (Burgenland) mit 196 Einw. pro km² sagt durchaus einiges über die Gemeindestruktur aus.zum Vergleich Wien - Margareten, 26.390 Einw. pro km², Wien - Hietzing, 1.348 Einw. pro km², Wals-Siezenheim 498 Einw. pro km²

Außerdem gehört in der Übersicht und im Kategorie-Bereich auch die Wiener Katastralgemeinden angeführt (die ohnedies vorhanden ist), und zumindest Teilweise noch immer so etwas wie einen eigene Ortskern besitzen, schließlich besteht Österreich aus 9 und nicht aus 8 Burgenländer, auch wenn dort die Einwohnerzahlen fehlen, aber immerhin gibt es ein Fläche als Angabe.

Wahrscheinlich macht es überhaupt mehr Sinn ein Tabelle für jedes Bundesland zu führen, mit Gebietskennzahl (GKZ), Type (Bundesland, Wahlkreis, Bezirk, Statutenstadt, Stadt, Markt, Gemeinde), Gebietsname, Wappen, Fläche, Einwohner, Ew/km2, Höhe (sofern bekannt), Bemerkungen, wie Marktrecht verlieren, etc... sofern die Basisdaten zur Verfügung stehen, das würde gleichzeitig die Stadttabellen, Bezirkstabellen und Markttabellen sowie die Gemeinde Liste ersetzten, das wären 9 Tabellen mit jeweils etwa 250 Einträge und würde sich stark an die vom BM.I verwendete Wahltabelle anlehnen, in der jede weitere Basisinformation leider fehlt und gleichzeitig auch das Problem lösen das einige Großgemeinden einfach durch alle anderen Tabellen durchrutschen und anderseits wiederum Statuenstädte sowohl in der Bezirks als auch Stadttabelle geführt werden, und auch den Fehler behoben das Wien in der Stadttabelle mit einer Bundesländerkennzahl geführt wird - weniger kann oft mehr sein und Fehler können sich schwerer einschleichen, die Wartung ist einfacher, da es für Österreich nur mehr 9 Tabellen gibt.

Die Höhenangabe macht auch Sinn, es gibt sehr wenig Geminiden die über einer Seehöhe von 1.500 Meter liegen, da sind dann auch solche Informationen relevant selbst dann wenn sie nicht durchgehend zur Verfügung stehen.

Wien als Bundesland könnte zwar das Marktrecht vergeben, da es gleichzeitig Stadt ist, widerspricht es dem, anderseits werden die Wiener Gemeindebezirke Wahlrechtlich als Bezirke behandelt wie jeder andere auch in Österreich, mit einer eigene Bezirkskennzahl (90100, Bezirk Innere Stadt), und Gemeindekennzahl (90101, Gemeinde, Innere Stadt) da ein Marktgemeinde einem Bundesland und weiter dem Bezirk untergeordnet sind, ist die Sichtweise ob die Wiener Katastralgemeinden in der Marktliste als eigens Bundesland zu führen ist im Strukturellen-Graubereich, für alle anderen Städte mit Stadtteilen hingegen klar, die gehören strukturell nicht berücksichtigt.

Für die Aufnahme Wien spricht auch noch das einige Katastralgemeinden eingemeindet wurden und historisch davor ein Marktrecht hatten, wird sowiso alles überarbeitet ist es ein leichtes die Wiener Katastralgemeinden als Unterkategorie der Wiener Gemeindebezirke in eigenen Zeilen zu führen dann eben ohne Gebietskennzahl, im Grunde wird diese Liste auch zwei mal geführt, jetzt, das es bei der Tabelle dann nur noch ein Wappen und ein Fläche gibt, spielt keine Rolle, mehr Information gibt es eben nicht.

Und ganz generell für jede Tabelle die Funktion "Tabelle in die Zwischenablage kopieren", am Ende jeder Tabelle. (nicht signierter Beitrag von 80.109.100.97 (Diskussion) 15:24, 3. Jun. 2016 (CEST))Beantworten

Signatur

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Das war mein letzter Beitrag!

Es steht geschrieben, das die IP-Adresse in der Versionsgeschichte gespeichert wird, kein Wort davon das sie im Text selbst stehen wird.

Zitat: "Du bist nicht angemeldet. Beim Speichern wird deine IP-Adresse in der Versionsgeschichte aufgezeichnet."

Das empfinde ich als Schweinerei und Verletzung des Datenschutzes, entweder die IP-Adresse sofort löschen, oder den Diskussionsabschnitt! (nicht signierter Beitrag von 80.109.100.97 (Diskussion) 17:40, 3. Jun. 2016 (CEST))Beantworten

Was ändert das die Versionsgeschichte ist auch für alle einsehbar. --K@rl 18:57, 3. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 78.48.144.236 16:09, 3. Feb. 2018 (CET)

Eingemeindung...

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Ein Markt verliert sein Marktrecht, wenn er eingemeindet wird?

Das kann ich nicht unterschreiben. Prölsdorf im Landkreis Haßberge (HAS), Gemeinde Rauhenebrach ist ein solcher Markt und zumindest auf den Ortstafeln taucht die Bezeichnung auf....--James87 (Diskussion) 22:28, 23. Feb. 2017 (CET)Beantworten

gründliches Durchdenken erforderlich

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Ich bin verwundert darüber, daß viele Beiträger Meinungen und Mutmaßungen vorlegen, statt sich auf die aktuell gültige (Bayerische) Gemeindeordnung zu beziehen; siehe dort insbesondere Art. 3, 5, 5a, 9. Der Namensbestandteil "Markt" ist eine heute funktionslose Bezeichnung, die die jeweilige Gemeinde von Alters her tragen kann und auch heute noch verliehen bekommen könnte, zwecks der Gaudi und der Ehre. Siehe das Gleiche auch für die Bezeichnung "Stadt". Zur Erwähnung Waldbröl/NRW: auch hier ist der Namensbestandteil "Marktstadt" nur funktionsloser Zierrat - vgl. die Hauptsatzung, 3. Nachtrag. --178.4.86.120 16:29, 20. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Dörfer?

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Der Artikel beantwortet die Frage, ob es sich um Dörfer bzw. in welchen Fällen um Dörfer handelt, nicht. --Sarcelles (Diskussion) 16:20, 27. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Ein Dorf ist eine Siedlungsform, eine Gemeinde kann aus mehreren Dörfern bestehen. Eine Marktgemeinde hat mehr Rechte als eine Gemeinde, ist aber keine Stadt. Sie kann allerdings städtischen Charakter haben. -- Grüße, 32X 17:21, 27. Feb. 2024 (CET)Beantworten