Diskussion:Merzbach (Rheinbach)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Silvicola in Abschnitt aber
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aber[Quelltext bearbeiten]

in der Wendung

„ist ein Wohnplatz, der zur Stadt Rheinbach, aber auch zur Ortschaft Neukirchen im Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen, gehört“

ist verwirrend. Man sollte wenigstens dazu sagen, dass Neukirchen ebenfalls zu Rheinbach gehört und der Wohnplatz also

teils zu dessen Ortschaft Neukirchen, teils zur Stadt Rheinbach im Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen selbst gehört“

Sonst könnte man annehmen, es ginge da eine Kommunalgrenze durch – oder gar, der ganze Wohnplatz habe zwei kommunale Zugehörigkeiten.

Ich hoffe, ich habe das nbach Recherche (nur hier in WP!) richtig verstanden. Wenn nicht, ist es ein Grund mehr, das unmissverständlicher auszudrücken. --Silvicola Disk 16:18, 28. Jul. 2014 (CEST)Beantworten