Diskussion:Militär-Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von 5glogger in Abschnitt Dolchstosslegende
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Dolchstosslegende[Quelltext bearbeiten]

Mir erschliesst sich nicht wirklich, warum hier ein Verweis auf die Dolchstosslegende erfolgt. Es muesste entweder klar dargestellt werden, wo hier die spezifischen Zusammenhänge liegen oder besser einfach diesen Satz loeschen --KlauRau (Diskussion) 20:06, 21. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Die Dolchstoßlegende bezieht sich ja auch auf die Matrosen, die dem im Felde unbesiegten Heer angeblich in den Rücken fielen... Ich sehe Deinen Punkt und muss mir mal über das WDR hinausgehend Material beschaffen. Also bitte etwas Geduld. Die NS-Zeit macht dann aus dem Gesetzeslemma etwas mehr. Schönen Abend noch. --5gloggerDisk 21:26, 21. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
wenn es denn konkrete Nachweise geben sollte, dass seitens des Heeres die Anwendung des Militär-Strafgesetzes gegen die revolutionären Matrosen gefordert wurde, koennte das relevant sein, muesste aber konzeptualisiert und belegt werden. (in der mir bekannten Literatur zur Revolution ist mir das Militär-Strafgesetzbuch nie untergekommen, was aber nichts heissen muss). Viel Erfolg bei der weiteren Recherche--KlauRau (Diskussion) 15:43, 22. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Dolchstoßlegende ist eine veranschaulichende Verkürzung des WDR. Den Zusammenhang kann man (möglicherweise) auch in wissenschaftlicher Literatur explizit benannt finden. Ab 1917/18 habe die Militärjustiz nicht hart genug gegen Zersetzung durchgegriffen. Seit 1916 wurde die "totale Kriegsanstrengung" propagiert und nach dem Krieg vor allem von Ludendorff weiterentwickelt. Mit einigen Verordnungen (zentral ist KSSVO) wurde dann eine Verschärfung erreicht und im Zuge des NS-Maßnahmenstaates (von Rechtsstaat kann da keine Rede mehr sein) durch variierende Zuständigkeiten ständig radikalisiert. Siehe Kalmbach: „Schutz der geistigen Wehrkraft”: NS-Strafrechtsreformen für den „totalen Krieg”. JuristenZeitung 2015, S. 814–819. Das interessantere ist die Radikalisierung in der NS-Zeit. Bitte etwas Geduld, ich werde es einbauen. --5gloggerDisk 08:20, 23. Okt. 2023 (CEST)Beantworten