Diskussion:Militärgouverneur

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Malabon in Abschnitt Generalgouvernement
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bei einem Link hierher fallen mir ein paar Dinge auf, die ich demnächst hier unterbringen werde (... oder wer will ...)

Präzisierung und weitere Beispiele[Quelltext bearbeiten]

Umgangssprachlich wird auch ein Befehlshaber im eigenen Land als Militärgouverneur bezeichnet, insbesondere wenn das Land sich im Kriegszustand befindet und im eigenen Land das Kriegsrecht ausgerufen wurde (der französische Militärgouverneur in Paris ordnet 1914 Verteidigungsmaßnahmen in Paris an).

In den von Deutschland eroberten und besetzten Ländern gab es im Zweiten Weltkrieg Militärgouverneure, so z. B. kurzfristig in Warschau oder für längere Zeit in Paris. Der deutsche Militärgouverneur in Paris mußte sich allerdings die Macht teilen mit dem Deutschen Botschafter, der dem Auswärtigen Amt unterstand, und mit dem Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD, der dem Reichssicherheitshauptamt unterstand. Er war aber nicht nur militärischer Oberbefehlshaber der deutschen Truppen.

Links und Kategorien[Quelltext bearbeiten]

  • Links: Besetzung, Okkupation, Annexion, Kriegsvölkerrecht : dort herrscht allerdings auch noch Bedarf
  • Kategorien: Krieg, Kriegsrecht

es ist noch genug zu tun ... --Goesseln 13:46, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Bezeichnung für Prinzenerzieher in militärischen Belangen[Quelltext bearbeiten]

Was hier völlig fehlt, ist die Bezeichnung "Militärgouverneur" für Prinzenerzieher (ein leider noch bestehender Rotlink), wie es bspw. Gustav von Schrötter, der Militärgouverneur des nachmaligen Kaisers Wilhelm II. war (siehe bspw. in Röhls Biographie von Wilhelm II., Band 1 S. 138). Es kann sein, dass die Bezeichnung nur in Preußen verwendet wurde, zumindest habe ich bei schneller Googelei die Bezeichnung nur in preußischem Zusammenhang entdeckt, erwähnt werden sollte sie dennoch. Eine valide Quelle über die reine Verwendung des Begriffs hinaus wäre allerdings dafür wünschenswert. --Carsaig (Diskussion) 17:28, 4. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Generalgouvernement[Quelltext bearbeiten]

gehört als zivile Besatzungseinrichtung m. E. nicht hierher. --Malabon (Diskussion) 21:14, 20. Okt. 2017 (CEST)Beantworten