Diskussion:Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 62.112.55.14 in Abschnitt Anmerkung
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Anmerkung[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist völlig in Ordnung. Er beschreibt die aktuelle Rechtslage und verwendet ausschließlich Informationen der BaFin. Vorbemerkungen wie "kann wech" oder "FinTech Geblubber" sind nicht nur unsachlich, sondern zeugen von Unkenntnis in der Materie.

--62.112.55.14 09:02, 3. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Die MaGo ist eine weitere Mindestanforderung der deutschen Finanzleistungsaufsicht BaFin an die Unternehmen der Versicherungswirtschaft. Diverse andere Mindestanforderungen (z.B. MaRisk) sind schon auf Wikipedia beschrieben. Einfach mal nachgucken. Diesen notwendigen Eintrag als "FinTec-Geblubber" zu diskreditieren spricht vorschnellem Urteil in Verbindung mit grandioser Unkenntnis. Wer macht denn da die Qualitätssicherung?????