Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen
Das BaFin-Rundschreiben 2/2017 (VA) – Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) wurde nach einer Konsultationsphase am 25. Januar 2017 veröffentlicht und ist seit dem 1. Februar 2017 in Kraft. Die MaGo ersetzt das bereits per 31. Dezember 2015 aufgehobene MaRisk (VA) Rundschreiben (3/2009). Mit der MaGo werden Mindeststandards an die Ausgestaltung der Geschäftsorganisation von Versicherern gesetzt. Eine Verschärfung der Anforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherern ist unter anderem im Bereich Dokumentation der Prozesse, Ordnung der schriftlichen Leitlinien und des Anweisungswesens zu verzeichnen.
Ziel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ziel des Rundschreibens ist die Auslegung der Vorschriften über die Geschäftsorganisation im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und in der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 (DVO). Es legt diese Vorschriften für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verbindlich aus und gewährleistet hierdurch eine konsistente Anwendung gegenüber allen Unternehmen und Gruppen.[1]
Anwendungsbereich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Anwendungsbereich der MaGo bezieht sich ausschließlich auf die unter Solvency II fallenden Versicherungsunternehmen.[2]
Aufbau der MaGo
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Untergliedert ist die MaGo in einen allgemeinen (1.–7.) und einen besonderen Teil (8.–14.). Unter Absatz 3 wird das Verhältnis des Rundschreibens zu den EIOPA-Leitlinien und anderen BaFin-Veröffentlichungen thematisiert. Neben normativen Regelungen benennt die MaGo in ihren 14 Absätzen Beispiele, die sich aus ersten Erfahrungen der Solvency II-Aufsichtspraxis ergeben haben. Im Rundschreiben wird an diversen Stellen auf das Proportionalitätsprinzip verwiesen, welches als Maßstab für die Umsetzung der Anforderungen an die Geschäftsorganisation das individuelle Risikoprofil des Versicherers setzt. Das Risikoprofil ergibt sich nach Wesensart, Umfang und Komplexität, der mit der Tätigkeit des Unternehmens einhergehenden Risiken.[3] Zudem ist eine angemessene Risikokultur (Rd. 155 MaGo) zu implementieren. Sämtliche Richtlinien sind auf die Strategien – insbesondere auf die Geschäftsstrategie und die Risikostrategie – hin ausgerichtet und werden laufend entsprechend angepasst.[4]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2017/rs_1702_mago_va.html
- http://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/branche/aufsichtsrechtliche-mindestanforderungen-an-versicherer-bafin-entwurf-zur-konsultation-1889639.html
- https://www.experten.de/2017/02/01/die-mago-sind-da/
- http://www.av-finance.com/no_cache/versicherungsbetriebe/newsdetails-vb/artikel/253/die-solvency-ii-reports-sind-eingereicht-und-jetzt/?tx_ttnews%5BsViewPointer%5D=1
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2017/rs_1702_mago_va.html
- ↑ http://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/branche/aufsichtsrechtliche-mindestanforderungen-an-versicherer-bafin-entwurf-zur-konsultation-1889639.html
- ↑ https://www.experten.de/2017/02/01/die-mago-sind-da/ (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im März 2022. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Archivierte Kopie ( des vom 2. August 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.