Diskussion:Mitglieder der Württembergischen Landstände 1825 bis 1831
Rabergs Handbuch und das Königlich Württembergische Hof- und Staatshandbuch
[Quelltext bearbeiten]Als Grundlage zur Erstellung der Listen über die Mitglieder der Württembergischen Landstände diente bislang allein das Buch von Frank Raberg. Die hier zu disktierende Liste wurde zusätzlich mit den verfügbaren Ausgaben des Königlich Württembergischen Hof- und Staatshandbuchs abgeglichen. Näheres dazu wird auf der Diskussionsseite hier behandelt. --Stolp 17:41, 14. Jun. 2009 (CEST)
Vorsicht bei der Zuordnung der Vertreter der Ritterschaft zu den Kreisen
[Quelltext bearbeiten]Die nachfolgende Tabelle zeigt, wo es Unterschiede zwischen der Zuordnung von Abgeordneten des ritterschaftlichen Adels zu den Kreisen bei F. Raberg und dem Staatshandbuch von 1828 gibt.
Abgeordneter des ritterschaftlichen Adels | Zuordnung im Handbuch von Frank Raberg | Zuordnung im Staatshandbuch von 1828 |
---|---|---|
Freiherr Gustav von Berlichingen | Jagstkreis | Neckarkreis |
Johann Friedrich Cotta von Cottendorf | Neckarkreis | Schwarzwaldkreis |
August Freiherr von Hornstein-Bußmannshausen | Jagstkreis | Donaukreis |
Karl Eberhard Freiherr Varnbüler von und zu Hemmingen | Neckarkreis | Schwarzwaldkreis |
Freiherr Josef von Raßler | Raßler taucht nirgends auf, wurde offenbar ganz vergessen | Donaukreis |
Folgt man den Angaben im Staatshandbuch von 1828, so stimmen die Zahlen der Abgeordneten für die jeweiligen Kreise: je drei im Neckar-, Jagst- und Schwarzwaldkreis und vier im Donaukreis, insgesamt also 13. --Stolp 22:46, 18. Aug. 2009 (CEST)