Diskussion:Moicheia
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im zweiten Absatz ist von Strafen bei Ehebruch die Rede, obwohl Moichea nach Absatz 1 ja gerade kein Ehebruch ist, weil die Frau ja unverheiratet ist. Da scheint eine UNstimmigkeit vorzuliegen.
- Äh nö - wo sollte das im ersten Abschnitt stehen? Moichea bezieht sich auf jeden Geschlechtsverkehr gegen den Willen des Vormundes - das kann auch ein Ehemann sein. Schließt also Ehebruch ein. Marcus Cyron Bücherbörse 10:48, 30. Aug 2006 (CEST)
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