Diskussion:Motiv (Recht)

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Unvollständig[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist unvollständig, da er das Motiv nur aus strafrechtlicher Perspektive beschreibt. Das deutsche Zivilrecht kennt aber den Motivirrtum, arbeitet also auch mit dem Begriff. --Bendix Grünlich (Diskussion) 16:17, 31. Dez. 2020 (CET)Beantworten

@Bendix Grünlich: werd ich bald tun, danke!--Keimzelle talk 18:41, 31. Dez. 2020 (CET)Beantworten

„Im Strafrecht ist das Motiv – im Gegensatz zur Absicht – kein Element der Straftat.“[Quelltext bearbeiten]

Stimmt das? Z. B. bei den Mordmerkmalen? --Malabon (Diskussion) 22:07, 31. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Das war eine rhetorische Frage, aus Höflichkeit. Der Satz ist definitiv falsch. Ein Versehen auch in folgendem Satz: „Eine sonst straffreie Tat wird mit einem geächteten Motiv begangen, wodurch die Tat straffrei wird.“ --Malabon (Diskussion) 11:25, 2. Jan. 2021 (CET)Beantworten