Diskussion:Namenszusatz „-Emden“

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Helfmann in Abschnitt Namensänderungsverfahren
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Namensänderungsverfahren

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Die Behauptung "Das Namensänderungsverfahren erfolgte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch." steht zwar in der Quelle, die auf der Seite der Emdenfamilie wörtlich wiedergegeben wird, kann aber nicht zutreffen; siehe Namensrecht (Deutschland). Auch die Ausführungen am Ende dieser Seite sollten beachtet werden, nämlich: "Inzwischen haben wir in der Staatsbibliothek Berlin das gesammelte Werk "Zentralblatt für das Deutsche Reich, herausgegeben im Reichsministerium des Innern" Nr 48-1920 bis Nr 50-1922, nach der Verordnung durchgesehen, leider ohne Erfolg. Auch die Recherche in 7 Jahrgängen (1918-1924) des "Ministerialblatt für die Preußische Innere Verwaltung", hrsg. im Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern, brachte leider kein positives Ergebnis." --Lexberlin (Diskussion) 12:45, 28. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Hi @Lexberlin, hast du die Möglichkeit da etwas herauszufinden? Es muss ja ein Verfahren gegeben haben, für diesen Namenszusatz. Viele Grüße --Itti 12:50, 28. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Die Preußische Gesetzsammlung, Jahrgang 1919, Nummer 49, Seite 177-178 (Nr. 11818) enthält die Verordnung, betreffend die Änderungen von Familiennamen. Darin ist das Verfahren geregelt. Inhaltliche Anforderungen sind nicht zu entnehmen, außer der Ablehnung bereits durch das Amtsgericht bei offensichtlich unlauteren Zwecken (§ 5 Absatz 3); sonst entschied der Justizminister. Bemerkenswert ist auch der Musterantrag von 1927, in dem zur Begründung lediglich der Wunsch vorgetragen und nicht auf irgendwelche Verordnungen oder Erlasse ab 1919 verwiesen wurde, sondern nur auf eine amtsgerichtliche Einzelfallentscheidung (Püschel-Emden), was wohl laienhaft die Zulässigkeit belegen sollte. Zudem wurde unbelegt behauptet, der gewesene Kaiser habe eine solche Namensführung angeordnet (was schon deshalb nicht zutreffen konnte, weil eine Anordnung die Namensänderung bereits in der Monarchie herbeigeführt hätte). Die wörtlich zitierte Quelle Hildebrand, Röhr, Steinmetz, Die Deutschen Kriegsschiffe, Bd 2, S.70, Koehler, 1.Auflage 1980, vermerkt nur eine Genehmigung aus dem Exil, die nach den "Hausgesetzen" für ein Familienmitglied erging, was staatsrechtlich in der Republik bedeutungslos war. Man wird vermuten dürfen, dass das Namensrecht der Weimarer Republik auch diese Namensänderung schlicht ermöglichte, weil die Erschwernisse, die in der NS-Zeit aufgestellt wurden, noch nicht bestanden. --Lexberlin (Diskussion) 15:49, 28. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Na dann muss es halt schwammiger formuliert werden. Es gab wohl eine ziemliche Heldenverklährung nach dem Untergang und der abenteuerlichen Rückkehr der Überlebenden. Es kann durchaus sein, dass so einiges darauf zurückzuführen ist. Viele Grüße --Itti 10:14, 29. Dez. 2022 (CET)Beantworten
In dem "Musterschreiben" gibt der Antragsteller an, "Der Kaiser hätte den Namenszusatz als Ehrbezeichnung angeordnet". Das wird ja nicht ohne Grund geschrieben worden sein, denke ich. Hm, bin mir nicht sicher, wie man das nun umformulieren kann. Viele Grüße --Itti 10:20, 29. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Indem man es als Behauptung darstellt, die in dem "Musterschreiben" aufgestellt, aber nicht belegt wird. Insoweit fehlt ja schon das Allergeringste, nämlich eine Zeitangabe, wie sie in dem zitierten Werk für Erlasse usw. erfolgt, deren Fundstelle aber auch nicht belegt ist; jedenfalls nicht in dem Auszug, der auf der Seite der Emdenfamilie wiedergegeben wird. Solange niemand einen Beleg auftreibt, wird daraus nicht mehr. Auch die Formulierung "Ein Überlebender der SMS Emden und somit Träger des Namenszusatzes" trifft nicht zu. Kein Überlebender war somit Träger des geänderten Namens, sondern nur diejenigen, die die Namensänderung beantragten und die Genehmigung erhielten. Der Verfasser des "Musterantrags" hat das im Begleittext klar benannt als "eine rein persönliche Sache jedes Einzelnen und die Genehmigung ein Hoheitsrecht jedes einzelnen Landes". Das Einfachste wäre, den Abschnitt Namensänderungsverfahren zu streichen, solange man mehr nicht belegen kann. --Lexberlin (Diskussion) 12:32, 29. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Ich habe den Abschnitt erst einmal gelöscht. Eventuell finden sich noch bessere Quellen. --Helfm@nn -PTT- 14:05, 29. Dez. 2022 (CET)Beantworten