Diskussion:Natura 2000

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Melopsittacus in Abschnitt Wo gilt die Richtlinie, wo nicht
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Artenvielfalt

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Wie ist denn das mit "Artenvielfalt, nicht biologische Vielfalt" gemeint? Klickt man die jeweiligen Artikel an, erfährt man, dass Artenvielfalst die biol. Vielfalt in einem Lebensraum meint. Ich habe bisher Biodiversität und Artenvielfalt gleichzeitig benutzt. Knueller 23:41, 17. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Natura 2000 oder Europaschutzgebiet

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Das Land erklärt: Der Begriff "Natura 2000" kommt ausschließlich in der FFH-Richtlinie vor. Die Vogelschutzrichtlinie spricht lediglich von "besonderen Schutzgebieten" (= special protected areas, SPA). Mit der FFH-Richtlinie hat die Europäische Union den notwendigen länderübergreifenden Naturschutz von der Vogelwelt auch auf andere wertvolle Schutzobjekte (Trockenrasen, Auwälder, seltene Tierarten) ausgedehnt. Dabei wurden die notwendigen Schritte, wie die Gebiete geschützt, geprüft und kontrolliert werden sollen, konkretisiert (siehe auch Artikel 6 der FFH-Richtlinie). Alle diese Bestimmungen gelten - bis auf wenige Ausnahmen - auch für die Vogelschutzrichtlinie. Damit ist eine einheitliche Vorgangsweise für beide Richtlinien gewährleistet. auf [1]

Meine Frage dazu: Wäre da nicht richtiger das ganze unter dem Lemma Europaschutzgebiet statt unter Natura 2000 zu setzen, nachdem das Natura eben nur in der FFH- und nicht in der Vogelschutzrichtlinie vorkommt? --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 22:22, 1. Mai 2010 (CEST)Beantworten

PS Auch nach dieser Seite der Stadt Wien würde ich es so sehen. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 22:25, 1. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Bitte auch mal den Artikel lesen und das Logo oben rechts beachten. "Natura 2000" bezeichnet kein einzelnes Schutzgebiet, sondern ein Netz kohärenter Schutzgebiete. Die Bezeichnung ist offiziell und international, daran ist nichts zu ändern. - Anders ist es mit den einzelnen Bestandteilen des Netzes, den konkreten Schutzgebieten. Für die scheint es tatsächlich keine einheitlich-verbindliche Bezeichnung zu geben. In D nennt man sie mal "Natura-2000-Gebiet", mal "FFH-Gebiet", oft ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Anlaß der Ausweisung (FFH- oder VogelschutzRL), mal auch einfach nur "Besonderes Schutzgebiet", und in Österreich eben "Europaschutzgebiet". Aber darauf wird ja bereits im Abschnitt "Natura 2000-Gebiet" hingewiesen. --Epipactis 00:03, 2. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Den habe ich eben gelesen, aber du vielleicht den Text der NÖ Landesregierugn, wo steht, dass Natura 2000 nur in der FHH Richtlinie vorkommt, das heißt aber dass das Europaschutzgebiet drüber liegt, weil es FHH und Vogelschutz beinhaltet. Also kann man nicht sagen bei euch heißts so bei uns so. Es gibt in NÖ die NAtura 2000, in Wien Europaschutz, der höher ist. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 00:27, 2. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Es liegt nichts "drüber" oder "höher". Die VogelschutzRL ist lediglich älter, zum Zeitpunkt ihres Erlasses gab es den Begriff "Natura 2000" noch nicht. Die später erschienene FFH-RL verfügt, Zitat:
Artikel 3
(1) Es wird ein kohärentes europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung „Natura 2000“ errichtet. Dieses Netz besteht aus Gebieten, die die natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I sowie die Habitate der Arten des Anhang II umfassen, und muß den Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes dieser natürlichen Lebensraumtypen und Habitate der Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet gewährleisten. Das Netz „Natura 2000“ umfaßt auch die von den Mitgliedstaaten aufgrund der Richtlinie 79/409/EWG ausgewiesenen besonderen Schutzgebiete.
Demzufolge gehören logischerweise beide "Sorten" von Schutzgebieten gleichermaßen zum System "Natura 2000", das exakt so und nicht anders heißt. Demzufolge gibts auch hinsichtlich des Lemma keinerlei Ermessensspielraum. - Wie man jedoch ein einzelnes konkretes Gebiet in diesem Verbund zu nennen hat, gibt die Richtlinie nicht explizit vor. Darum kann man es ungehindert bei uns so und bei euch so nennen.
Zur Verwirrung hat allerdings die Strategie mancher Regierungen geführt, zuerst einen großen Teil der bereits vorhandenen "gewöhnlichen" Naturschutzgebiete auch als FFH- oder VS-Gebiet zu melden, und obendrein FFH- und VS-Gebiete flächenmäßig überlappend auszuweisen. Dadurch kann vielleicht der Eindruck eines mehrfachen und somit "höheren" Schutzes entstehen, ist aber leider nicht wirklich der Fall. Tatsächlich ist Natura 2000 eher weniger restriktiv als die traditionellen Schutzkategorien. --Epipactis 02:24, 2. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Natura 2000 integriert die nach der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Schutzgebiete zu einem einheitlichen Schutzgebietsnetzwerk. Die Gebiete nach der FFH-Richtlinie werden nominiert, diese werden anschließend durch die Kommission (in Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten) im Rahmen der Biogeographischen Seminare diskutiert und in die Liste der "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" ("Sites of Community Importance") aufgenommen. Die im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Gebiete ("Special Protection Areas) werden automatisch in das Schutzgebietsnetzwerk integriert. In Österreich spricht man von Europaschutzgebieten sofern die ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete auch gesetzlich verordnet sind. -- 2penguins 23:24, 5. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Brexit

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Müssen die Richtlinien mit Großbritannien neu verhandelt werden oder bleibt alles beim alten? --Melly42 (Diskussion) 10:26, 28. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Soweit ich weiß liegt es nachdem der Austritt vollzogen ist ganz in der Hand der Amtierenden Regierung ob die Naturschutzgesetzte weiterhin so in Kraft sind wie sie sind. JOris2003 (Diskussion) 00:13, 5. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Wo gilt die Richtlinie, wo nicht

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Wäre es nicht sinnvoll, im Artkel zu erwähnen, wo genau die RL gilt und wo nicht - mit Bezug auf Karte File:EU_OCT_and_OMR_map_de.png z. B.? = Azoren ja(?), Franz. Guayana nein? dann ist auch Karte File:EU_Member_states_and_Candidate_countries_map.svg nicht (komplett) richtig (auch ohne Beitrittskandidaten), richtig? --kai.pedia (Disk.) 18:28, 16. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Gemäß Art. 1 Abs. 1 VogelschutzRL und Art. 2 Abs. 1 FFHRL bezwecken beide Richtlinien den Arten- und Naturschutz jeweils nur "im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten", also insbesondere nicht in den Überseegebieten Frankreichs, obwohl diese zur EU gehören. Dementsprechend beschränken sich auch die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH) und Schutzgebiete (VogelschutzRL) auf das geografische Europa und lassen Überseegebiete aus. Das hat nichts damit zu tun, ob diese Gebiete zur EU gehören oder nicht, steht also nicht in einem Widerspruch zu den beiden Karten, die etwas anderes abbilden. Allerdings kann man das im Artikel tatsächlich mal vernünftig darstellen, ich bin mir nur noch nicht sicher, an welcher Stelle. --Melopsittacus (Diskussion) 09:37, 26. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Wie sieht es mit dem Königreich der Niederlande aus, dass ebenfalls mit den Überseegebieten Aruba, Sint Maarten, Curaçao zur EU gehört? --Fährtenleser (Diskussion) 13:59, 27. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Genauso. Die Richtlinie gilt im "europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten", also nicht in Überseegebieten... --Melopsittacus (Diskussion) 16:49, 27. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Luftsauberkeit

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Gehört das nicht auch in das Natura2000 Programm

Betreff :Luftsauberkeit? JOris2003 (Diskussion) 00:16, 5. Jun. 2018 (CEST)Beantworten