Diskussion:Netting (Finanzen)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 178.12.230.224 in Abschnitt Fehlende Aktualität
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Ganz, ganz schlechter Artikel,

kein Zusammenhang erkennbar und es wird hauptsächlich auf eine spezielle Form des Netting eingegangen.

Bitte überarbeiten !!!


-- 87.174.148.222 12:45, 8. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Fehlende Aktualität![Quelltext bearbeiten]

Verweise beziehen sich beispielsweise auf die GroMiKV mit Gültigkeit bis 31.12.2006. Fachlich erfolgte meinerseits daher auch keine Betrachtung mehr.

--Wikacc123 (Diskussion) 15:00, 18. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Unklare Passagen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe zwei Textpassagen gefunden, die mich verwirren. Da ich mich inhaltlich nicht auskenne, kann ich das nicht selber fixen.

Passage 1: Innerhalb der SolvV war seit Oktober 1996 für Kreditinstitute jedoch die Möglichkeit vorgesehen, Swap-Geschäfte und ... Laut dem Artikel zu SolvV gibt es diese erst seit 2007, davor war der Grundsatz I gültig. Bezieht sich der Text auf die falsche Verordnung und sollte stattdessen Grundsatz I genannt werden?

Passage 2: Dieser Vorgang ist mit keiner rechtlichen Wertung verbunden, das Netting aber mit seiner konsensualen Aufrechnung schon. Clearing ist somit der Oberbegriff. Wie kann es sich bei Clearing um einen Oberbegriff handeln, wenn Clearing und Netting unterschiedlich sind in Bezug auf rechtliche Wertung? Entweder ist Clearing nicht der Oberbegriff oder es muss besser erklärt sein, wie Clearing definiert ist. --Bfx0 (Diskussion) 15:37, 17. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Fehlende Aktualität[Quelltext bearbeiten]

Die CRR wurde mittlerweile durch die CRR 2 abgelöst. Entsprechend ist der aufsichtliche Teil in diesem Artikel veraltet. (nicht signierter Beitrag von 178.12.230.224 (Diskussion) 13:16, 5. Mär. 2022 (CET))Beantworten