Diskussion:Oberlandesgericht

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Bmstr in Abschnitt Erkennbarkeit, dass es mehrere OLGs gibt
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OLG Prag[Quelltext bearbeiten]

Gab es neben dem OLG Prag (für reichsangehörige Deutsche) auch weiter das Oberlandesgericht Prag - in der Nachfolge des tschechoslowakischen Oberlandesgerichts - für die tschechische Bevölkerung? --Hvs50 (Diskussion) 22:05, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

OLG Jena Thüringen[Quelltext bearbeiten]

In der Karte ist das OLG von Thüringen fälschlicherweise in Gera lokalisiert, der Link funktioniert jedoch und verweißt auf Jena, jedoch ist als Buchstabe das G für Gera angegeben, könnte man das bitte ändern?

--SaureGurke05 (Diskussion) 21:15, 3. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Erkennbarkeit, dass es mehrere OLGs gibt[Quelltext bearbeiten]

Das "Ein" am Beginn der Einleitung erfüllt eine wichtige Funktion, da dadurch erkennbar ist, dass es nicht nur ein einziges "Das" Oberlandesgericht gibt, sondern viele. Es ist die gängige Formulierung dazu hier in der Wikipedia. --Bmstr (Diskussion) 23:05, 30. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Unsinn. Was denn für eine wichtige Funktion? Was für eine gängige Formulierung? Es geht um die Institution "OLG" innerhalb der Rechtspflege als Teil des Instanzenzuges. DAS Oberlandesgericht. Wie viele es davon gibt, steht breit im Artikel. Formulierungen von justizbezogenen Artikeln sollten den Fachleuten vorbehalten bleiben. --Opihuck 00:06, 1. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Es bringt hier nichts wenn Du die sachlichen Beiträge anderer ab qualifizierst mit "Unsinn" ... . Bei der Frage geht es auch in keinster Weise um etwas Justizspezifisches. Uns selbst dann gibt es keine Wiki-Regel, dass daran nur Benutzer arbeiten dürfen, die auf ihrer Seite angeben Volljuristen zu sein. Und ich bin durchaus auch mit Rechtsfragen bewandert.
Die Formulierung wurde auch nicht von mir eingeführt sondern war dort über Jahre so. Du bist es der hier etwa ohne Konsens her zu stellen ändern will. Und bereits Deine Musterbeispiele im Änderungskommentar zeigen, dass Du falsch liegst: Bundesregierung wird mit "Eine" eingeleitet, da es weltweit mehrere gibt, genauso Bundesamt. Und z. B. der excellente Artikel im Rechtswesen Internationale Organisation (Völkerrecht) verwendet selbstverständlich auch "Eine", da es mehrere gibt. --Bmstr (Diskussion) 02:23, 1. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Meine nächtens angeführten Beispiele waren in der Tat nicht gut gewählt, weil die Artikel keine bestimmten Behörden bezeichnen. Bei Bundesregierung (Deutschland), bei z. B. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und z. B. Europäische Zentralbank wird jedoch der bestimmte Artikel verwendet. Bei Amtsgericht und Landgericht ist es auch so. Nur hier hat mal jemand eine ausgesprochen seltsame Formulierung gewählt. Beispiel aus Creifelds, Rechtswörterbuch, Stichwort "Oberlandesgericht": Oberlandesgericht ist das → ordentliche Gericht, das im Gerichtsaufbau über dem → Landgericht und unter dem → Bundesgerichtshof steht. Wir brauchen aber den Creifelds nicht. Schon das allgemeine Sprachempfinden müsste dir als juristisch Bewanderten eigentlich aufzeigen, dass die Einleitung dieses Artikels ziemlich schräg klingt. --Opihuck 09:05, 1. Feb. 2022 (CET)Beantworten
In Deinem Eingang muss es logisch richtig heißen "keine bestimmte Behörde" und natürlich wird dann bei Deinen neuen Beispielen, bei denen es um genau eine Behörde geht der bestimmte Artikel verwendet. Ja es gibt andere Lexika ... die sich selbst ein anderes System gegeben hat. Das kann jedes für sich regeln. In der Wikipedia ist die Kennzeichnung von Artikelgegenständen die nicht singulär sind durch den unbestimmten Artikel Standard.
Wo ich bei Dir bin, ist das der erste Satz, nicht aufgrund des zuvor geschilderten Sachverhalts, sondern davon völlig unabhängig etwas schief ist. Frage wäre dabei ob es einen klaren Begriff gibt für die Stufe des jeweiligen Gerichts im Gerichtsaufbau gibt. "Instanz" ist da schwierig, da es mit dem individuellen Instanzenzug für das einzelne Verfahren in Verbindung steht, der sehr unterschiedlich sein kann. --Bmstr (Diskussion) 07:25, 6. Feb. 2022 (CET)Beantworten