Diskussion:Ostmarkgesetz

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Wolfgang J. Kraus in Abschnitt Alternative Verwaltungsgliederung?
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

Gab es auch Ostmarkgesetze zu anderen Terminen? Sonst reicht das Lemna Ostmarkgesetz--Grenzgänger 20:05, 5. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe den Artikel verschoben. --Forevermore 20:04, 6. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Alternative Verwaltungsgliederung?[Quelltext bearbeiten]

Wurde Österreich nicht innerhalb der rein staatliche Verwaltungsstruktur auch als ganzes als Land des Deutschen Reiches eingegliedert? Ich habe einen Atlas von 1939 wo das ersichtlich ist. Dort sieht man neben Ländern wie Preußen und Mecklenburg eben auch Österreich eingezeichnet. Hochrot (Diskussion) 21:49, 21. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Anfangs wurde das Land Österreich eingegliedert. Bald wurde dann allerdings danach getrachtet, den Begriff Österreich zu vermeiden; man sprach von der Ostmark. Auch dieser Begriff erinnerte das Regime wohl offenbar zu stark an das frühere Österreich, weshalb dann der Begriff Donau- und Alpenreichsgaue vorgeschrieben wurde. Diese Gaue unterstanden Berlin direkt, ohne den Umweg über Wien. Eine der ganz wenigen Institutionen, denen es gelang, ihren Namen beizubehalten, war die 1819 gegründete Erste österreichische Spar-Casse, die heutige Erste Bank. --Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 15:46, 22. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die Antwort! Weißt Du vielleicht auch weitere Details zum „Land Österreich“ innerhalb des Deutschen Reiches? In welcher Form wurde es in die staatliche Verwaltungsstruktur eingegliedert bevor die nur halbstaatliche Einteilung in Reichsgaue zustande kam? Hochrot (Diskussion) 19:24, 23. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Du findest mehr darüber unter den Stichwörtern Alpen- und Donau-Reichsgaue und Österreich in der Zeit des Nationalsozialismus. Auf alex.onb.ac.at findest Du das Gesetzblatt für das Land Österreich, das 1938 bis 1940 erschien, komplett digitalisiert. Die Einteilung in Reichsgaue war übrigens nicht halbstaatlich; sie war staatlich wie überall im Deutschen Reich von 1933 bis 1945. Die Einteilung wurde von der NSDAP für ihre Organisation übernommen. Der Reichsstatthalter eines Reichsgaues fungierte zumeist auch als Gauleiter der NSDAP, so wie heute ein österreichischer Landeshauptmann gleichzeitig Vorsitzender einer Partei im betreffenden Bundesland sein kann; Unterschied: Es gab damals nur eine Partei. -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 19:59, 23. Jun. 2013 (CEST)Beantworten