Diskussion:PVZ Pressevertriebszentrale

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Geist, der stets verneint in Abschnitt Rechtliche Drohungen
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Verbraucherschutz

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Der Artikel liest sich wie eine Firmenwerbung. Dabei warnen Verbraucherschützer in mehreren Bundesländern vor illegaler Telefonbewerbung und Abofallen. Das würde ich mit Verweis auf entsprechende Links im Artikel zumindest erwähnen. --AktenzeichenXylophon (Diskussion) 20:35, 19. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Rechtliche Drohungen

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Jemand der Behauptet anwaltlich für PVZ zu sprechen droht mittlerweile mit rechtlichen Schritten: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer_Diskussion:AktenzeichenXylophon&oldid=244175580 --Geist, der stets verneint (Diskussion|meine Beiträge) 20:37, 18. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Jedenfalls sollte man das Ganze inhaltlich prüfen. Die Drohung wurde ja inzwischen gelöscht, es wäre aber nicht auszuschließen, dass hier tatsächlich ein Fehler vorliegt. Auf jeden Fall haben die beiden vz die entsprechenden Texte inzwischen gelöscht. Vielleicht kann man da mal nachfragen, warum, oder ansonsten die kritischen Passagen rausnehmen. --Hyperdieter (Diskussion) 01:23, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wahrscheinlich sind die VZ unter einer Klageandrohung eingeknickt. Ich würde da nichts rausnehmen - eher neue Quellen nehmen:
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/marktbeobachtung/vorsicht-bei-rechnungen-der-pvz-fuer-zeitschriftenabos-84112
(Ich hätte noch deutlich mehr mögliche Quellen, die bring ich aber erst wenn sie gebraucht werden falls sich mein Verdacht erhärtet. Can't stop the signal). --Geist, der stets verneint (Diskussion|meine Beiträge) 17:29, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Frage ist, ob die Formulierung "Werbeanrufe durchführen lassen" so haltbar ist, das steht so auch nicht in der Quelle. Ich halte es für nicht ausgeschlosen, dass die Werber gar nicht im (offiziellen) Auftrag der PVZ, sondern auf eigene Rechnung handeln und gegenüber der PVZ nur behaupten, es läge ein Vertragsabschluss vor, die PVZ also nur Erfüllungsgehilfe ist. Vielleicht macht man da draus: Mehrere Verbraucherzentralen in Deutschland berichten von Fällen, in denen Kunden, denen kostenlose Zeitschriftenausgaben versprochen worden waren, dennoch Rechnungen der PVZ für angeblich abgeschlossene Abonnements erhalten hätten, entsprechende Hinweise würden seitens der PVZ ignoriert. Die VZ empfehlen ein Zurückweisen der Forderungen. --Hyperdieter (Diskussion) 00:51, 22. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Klingt gut. --Geist, der stets verneint (Diskussion|meine Beiträge) 11:45, 22. Apr. 2024 (CEST)Beantworten