Diskussion:Packungsgrößenkennzeichnung

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Änderung der Packungsgrößen mit AMNOG[Quelltext bearbeiten]

Durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) vom 1. Januar 2011 ändert sich die Packungsgrößenkennzeichnung N1, N2 und N3 und wird auf die Dauer der typischen Behandlungszyklen abgestimmt.

So soll vermieden werden, dass während eins Behandlungszyklus eine neue Arzneimittelverordnung erforderlich wird bzw. die verordnete Stückzahl den therapeutischen Bedarf erheblich übersteigt.

Weil die Dauer der jeweiligen Behandlungszyklen erst definiert weden muss, sieht das AMNOG eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2013 vor, um die erforderliche Umstellung vorzunehmen. Ab dem 1. Juli 2013 beziehen sich die Packungsgrößen dann auf die Therapiedauer.

Das bedeutet dann:

  • N1: Packungen für die Akuttherapie oder zur Therapieeinstellung für eine Behandlungsdauer von zehn Tagen bei einer Abweichung von bis zu 20 Prozent.
  • N2: Packungen für die Dauertherapie, die einer besonderen ärztlichen Begleitung bedarf, für eine Behandlungdauer von 30 Tagen bei einer Abweichung von bis zu zehn Prozent.
  • N3: Packungen für die Dauertherapie für eine Behandlungdauer von 100 Tagen bei einer Abweichung von bis zu fünf Prozent.

Bis zum AMNOG entsprachen die Größenangaben keiner konkreten Anzahl von Tabletten, Kapseln oder einer definierten Menge in Mililitern.

Durch diese Änderung der Definition im AMNOG ändern sich die Messzahlen auf die Packungsgrößenkennzeichnung. So gelten z.B. als N1 alle Packungsgrößen mit "Menge" = "Meßzahl für N1" +/- 20%

Größe Bsp.-Meßzahl mögl. Abweichung Menge
N1 20 +/- 20% 16-24
N2 50 +/- 10% 45-55
N3 100 - 5% 95-100

--62.180.233.91 16:04, 30. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]

Warum ist bei N3 nur eine Abweichung nach unten angegeben? Müsste hier nicht auch eine Packungsgröße von 95-105 zulässig (wenn vielleicht auch unüblich) sein? -- 77.87.228.68 11:49, 17. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Nein, das ist definitiv nicht der Fall, die Messzahl für N3 gibt die Obergrenze an. Packungen, die auch nur 1 Einheit mehr als die Messzahl für N3 enthalten, werden Jumbopackungen genannt und nicht von der GKV erstattet - es sei denn, sie trugen nach der alten Normgrößenverordnung (vor dem 1.1.2011) eine N3-Kennzeichnung und der Arzt hat nur die Stückzahl verordnet, ohne die Normgröße dazuzuschreiben. Entsprechende Fälle sind auf dem Forum des Deutschen Apothekenportals dokumentiert. Barbara Grün (Diskussion) 15:40, 8. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

Die kleinste Packungsgröße bei Triptanen sind 2 Tbl. (nicht signierter Beitrag von 88.75.230.61 (Diskussion) 11:29, 16. Jul 2013 (CEST))

Packungsgrößentabelle[Quelltext bearbeiten]

Ich würde mir eine Tabelle mit Packungsgrößen wünschen, denn die sind auch im Netz schwierig zu finden, oft versteckt oder auf Seiten mit viel Werbung oder hinter Anmeldehürden nur für „Fachleute“. Wenn ich dazu komme, werde ich so eine Tabelle auf meinen Benutzerunterseiten anfangen und, wenn sie groß genug ist, als Artikel in die WP einfügen, vielleicht unter Liste_der_Packungsgrößen. Sipalius (Diskussion) 11:05, 20. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

"Klinikpackung"[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht: "Weiterhin gibt es noch die Kennzeichnung als „Klinikpackung“." Was genau ist das? -- Mfnalex (Diskussion) 11:45, 19. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Es sind Packungen mit einer größeren Stückzahl an Einzeleinheiten, wie sie üblicherweise nicht für den Gebrauch durch Einzelpersonen vorgesehen sind. Oft sind sie als Bündelpackung aus kleineren Packungseinheiten zusammengestellt. Beispielbilder: [1][2][3] Gruß, --Benff 12:28, 19. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]