Diskussion:Personalberatung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Link geht nicht[Quelltext bearbeiten]

Der Link zum Bearbeiten des Abschnitts "Vergütung" ruft einen anderen Bereich auf. Ich würde den Abschnitt gerne etwas abändern, da die Definition über die Vergütungsmodelle nicht ganz korrekt sind. (nicht signierter Beitrag von Chrispape (Diskussion | Beiträge) 12:23, 17. Sep. 2013 (CEST))[Beantworten]

nur zur, schreibe eine korrektur. - aber wenn du nur wieder versuchst einen link auf deine seite unterzubringen, mach ich nen revert. ~~knt (nicht signierter Beitrag von 213.61.181.14 (Diskussion) 19:31, 1. Jul 2014 (CEST))

wie alles mit vorteilen ergeben sich ebenso nachteile, die aber in diesem artikel nicht erwähnt werden -> dieser liest sich ohnehin wie werbung die von personalberatungsfirmen verfasst wurde. (nicht signierter Beitrag von 193.171.244.35 (Diskussion) 13:21, 21. Aug. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Um ehrlich zu sein, fehlen einige Vorteile (Stellenbesetzungsgarantie, Garantie der Zeitachse, Möglichkeit einer verdeckten Suche für Mitarbeiter die noch im Unternehmen sind oder für politische Positionen, Garantie der Probezeit, Nicht-AGG oder Nicht-UWG konformes Recruitment usw.). Die aufgeführten Nachteile hingegen sind einerseits an den Haaren herbeigezogen (man kann keinen Mitarbeiter bei Unternehmen A rausziehen und bei Unternehmen A vorstellen und Drehtürgeschäfte zu Unternehmen B schließen Verträge aus), anderseits thematisieren sie nicht das Thema Kostenblock.--Psycho onkel (Diskussion) 22:12, 4. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Könnte man den Artikel mit folgendem Abschnitt zu den Nachteilen ergänzen?

"Nachteile der Personalberatung:
Personalberater ist weder ein anerkannter Ausbildungsberuf, noch eine geschützte Bezeichnung. Dementsprechend variiert die Qualität dieser Dienstleistung stark. Ein weiterer Nachteil bei der Inanspruchnahme einer Personalberaterung ist, dass externe Berater mit den internen Strukturen des jeweiligen Unternehmens wenig vertraut sind." --Seegrund (Diskussion) 09:21, 17. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]
Der erste Satz ist neutral und nachprüfbar - aber schon im Artikel enthalten. Der zweite eine offensichtlich klingende, aber nicht belegte kausale Schlußfolgerung. Der Dritte Satz ist wohl eher eine Behauptung - bestenfalls gestützt auf sybjektive Erfahrung. gg. Probe: "Gibt es auch externe Berater die sich mit den internen Strukturen vertraut machen? - Ja, wahrscheinlich." ~~knt (nicht signierter Beitrag von 213.61.181.14 (Diskussion) 19:31, 1. Jul 2014 (CEST))

Komplett belegfreier Artikel, die Literaturliste macht den Eindruck einer Spamhalde. Beim Artikel Personalmarketing sieht es nicht viel besser aus, der Artikel Personalvermittlung stützt sich lediglich auf einen Zeitschriftenaufsatz. Offenbar eine mehr als fragwürdige Branche. --Stobaios?! 15:37, 3. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Die Entfernung des Belege-Bausteins ohne Verbesserung des Artikels durch Benutzer:Chrispape geht garnicht. Die (Wieder-)Einfügung eines inhaltlich fragwürdigen Abschnitts mit Verweis auf die eigene Website pape.de Personalberatung widerspricht WP:WEB. - Der ursprüngliche Artikel von 2007 stützte sich auf eine Quelle (Sattelberger 1999). Dieser Artikeltext ist im Großen und Ganzen noch erhalten, die Artikelhistorie zeigt lediglich die Hinzufügung (und gelegentliche Entfernung) von Literatur- und Weblink-Spam. --Stobaios?! 18:46, 12. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Überarbeitung der Vorteile & Nachteile der Personalberatung[Quelltext bearbeiten]

Wäre es nicht sinnvoll die Vor- und Nachteile:

1. inhaltlich zu überarbeiten, denn sie enthalten teils sich widersprechende Mutmaßungen. 
2. Aufzuschlüsseln in Auftraggeber & Kandidaten, denn für beide Parteien gibt es recht unterschiedliche Vor- und Nachteile.

--Psycho onkel (Diskussion) 22:20, 4. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Rechtliche Situation[Quelltext bearbeiten]

Sollten nicht die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere im Unterschied Deutschland, Schweiz einmal thematisiert werden? Hierzu gibt es ja höchstrichterliche Urteile, die auch offen einsehbar sind.--Psycho onkel (Diskussion) 22:20, 4. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]