Diskussion:Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld-Gelnhausen

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Jesi in Abschnitt Wittelsbacher Hausvertrag
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Wittelsbacher Hausvertrag[Quelltext bearbeiten]

Welcher Wittelsbacher Hausvertrag ist gemeint? Einer der dort aufgeführten oder noch ein anderer? -- Jesi (Diskussion) 16:35, 3. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Hausvertrag ist ggf. der falsche Ausdruck, es geht auf ds Testament Heroog Wolfgangs 1569 zurück: " Das Meisenheimer Testament Herzog Wolfgangs vom 18.8.1568 wurde von wesentlicher staatsrechtlicher Bedeutung für die Familiengesetze des Hauses Wittelsbach.Herzog Wolfgang ordnete hierin noch die Teilung seines Landes unter seinen Söhnen an, verbot jedoch für die Zukunft jede weitere Aufspaltung. Er führte für sein Haus die Erbfolge nach dem Recht der Erstgeburt ein." http://www.bipontina.de/Karl1.html,eine Bessere quelle kann ich im Moment nicht bieten. -- Mannlich (Diskussion) 07:19, 18. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Ok, danke erst einmal. Ich werde dann erst einmal den BKL-Link entfernen, er bringt ja nichts. Vielleicht kann das noch ergänzt/erweitert werden. -- Jesi (Diskussion) 21:36, 19. Jun. 2017 (CEST)Beantworten