Diskussion:Polizei- und ordnungsrechtliche Generalklausel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 84.132.235.143 in Abschnitt Geschichtliches
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Lemma "Polizei- und ordnungsrechtliche Generalklausel" statt "Polizeirechtliche Generalklausel"[Quelltext bearbeiten]

Ich hielte es für sinnvoll, den Artikel unter dem Lemma "Polizei- und ordnungsrechtliche Generalklausel" zu führen. Von "Polizeilicher Generalklausel", von "Polizeirechtlicher Generalklausel" und von "Ordnungsrechtliche Generalklausel" würden wir jeweils auf "Polizei- und ordnungsrechtliche Generalklausel" verweisen.

Begründung:

  • Die Ausführungen im Artikel gelten schon jetzt der Sache nach genauso für die ordnungsrechtliche Generalklausel. Ich müsste nur noch § 14 OBG nw als Beispiel ergänzen und jeweils "polizei- und ordnungsrechtlich" etc. formulieren.
  • Polizei- und Ordnungsrecht gehört traditionell zusammen, daher gehören auch die polizei- und die ordnungsrechtlichen Generalklauseln zusammen.
  • Schon jetzt gibt es Beispiele wie die Schließung der Wettbüros, die auf die ordnungsrechtliche und nicht auf die polizeirechtliche Generalklausel verweisen.
  • Das Zitat aus BVerfGE 54, 143 steht im Kontext einer Vorschrift des OBG nw. Daher wäre das Zitat unter dem vorgeschlagenen Lemma, sagen wir, authentischer. Dass das BVerfG in diesem Zusammenhang, wie korrekt zitiert, von der polizeirechtlichen Generalklausel spricht, bestätigt, dass polizei- und ordnungsrechtliche Generalklausel zusammengehören. --Fehlerteufel 13:38, 10. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Nachdem kein Widerspruch erfolgt ist, habe ich den Redirect versucht. Hoffentlich habe ich nichts zerstört! --Fehlerteufel 01:52, 14. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Außerdem habe ich noch den ersten Begründungspunkt abgearbeitet und in den neuen Lemmata "Ordnungsrechtliche Generalklausel" und "Polizei- und ordnungsrechtliche Generalklauseln" Redirects auf dieses Lemma eingerichtet. Letztgenanntes Lemma ist wichtig, weil es in der Tat typischerweise jeweils zwei Generalklauseln gibt, eine im Allgemeinen Polizeirecht (z.B. § 8 PolG NRW) und eine im Allgemeinen Ordnungsrecht (z.B. § 14 OBG NRW). --Fehlerteufel 02:03, 14. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Auffangtatbestand[Quelltext bearbeiten]

Zur Frage, ob es Auffang- oder Auffangstatbestand heißt, siehe Benutzer Diskussion:Pelz#Auffangtatbestand. --Fehlerteufel 09:16, 14. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Geschichtliches[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt "Terminologie und Geschichtliches" enthielt bisher nur einen einzigen dürren Satz zur Geschichte. Ich habe mal einen knappen Abriss der Entwicklung eingefügt. 84.132.235.143 14:14, 3. Aug. 2008 (CEST)Beantworten