Diskussion:Präsidentenanklage

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 92.75.8.1
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Das ist doch alles voll unlogisch. Der Präsident ist in Wahrheit ein potenzieller Diktator und vergleichbar mit dem Reichspräsident, auch wenn dies in den 60 Jahren Bundesrepublik nie der Fall gewesen ist. Der Präsident kann gezielt gegen die Regierung operieren. Er kann zwar keine eigenen Gesetze erlassen, aber die Möglichkeit, Gesetze nicht zu erlassen, ist von existenzieller Bedeutung vor allem in Krisenzeiten. Man stelle sich einmal den Normalfall des politischen Betriebs vor, nämlich dass eine Regierung nicht über eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag oder Bundesrat verfügt. Dann kann der Präsident jedoch bei wichtigen politischen Themen und Gesetzen gezielt für die Opposition arbeiten und einfach die Unterschrift verweigern. Er müsste vermutlich nichts zu befürchten haben, denn die absolute Mehrheit des Parlamentes reicht nicht aus, um ihn vor dem Verfassungsgericht anzuklagen. Die Opposition hingegen wird einen ihr wohlgesonennen Präsidenten nicht aus dem Amt entheben. Horst Köhler könnte zum Beispiel nach der Bildung einer Linksregierung 2009 mit fadenscheinigen Argumenten einfach die ihm zur Unterschrift zugesandten Gesetze in den Scheiterhaufen werfen - ohne jegliche Konsequenzen.--89.52.189.44 15:12, 5. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Es gibt auch das Organstreitverfahren, mit dem der Fall bewältigt werden könnte. --92.75.8.1 09:39, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten