Diskussion:Privilegierter Altar

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Rabanus Flavus in Abschnitt zweite Bedeutung
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zweite Bedeutung[Quelltext bearbeiten]

Kann altare privilegiatum wirklich einen Altar bezeichnen, „an dem die Zelebration einer heiligen Messe Klerikern mit besonderen Vorrechten (Altarprivileg) vorbehalten war“? Privilegiert war in diesem Fall ja der Kleriker, nicht der Altar. Der Altar müsste altare reservatum o.ä. heißen. - Aber natürlich beuge ich mich jedem validen Beleg :) --Rabanus Flavus (Diskussion) 18:57, 4. Aug. 2021 (CEST)Beantworten