Diskussion:Prostituiertenschutzgesetz

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letzter abschnitt enthähttps://de.wikipedia.org/wiki/Prostituiertenschutzgesetzlt unbelegte aussagen (bitte quellen zitieren) und fehlerhafte interpunktion (nicht signierter Beitrag von 178.238.175.206 (Diskussion) 18:12, 10. Mär. 2017 (CET))[Beantworten]

Regulierung und Schutz[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt Regulierung und Schutz muss dringend umgeschrieben werden. Die Formulierung ist sehr länglich, die selbe Aussage (Schutz durch Regulierung) wird in drei Verschiedenen Formulierungen in mehreren Sätzen hintereinander immer wieder wiederholt. Zudem ist die Aussage nicht neutral formuliert. Formulierungen wie: "Die Bundesregierung hat erkannt", "Deutschland wird verspottet als" und "die vermeintliche Lücken [...] schamlos ausnutzen" stellen die Position der Bundesregierungen als Tatsache da. Zudem ist ein Großteil des Absatzes Umgangssprachlich geschrieben, formulierungen wie "als wenn man nicht weiß, wer überhaupt in Deutschland der Prostitution nachgeht" gehören nicht in ein Wiki. Und letztendliches enthält der Absatz jede Menge explizite und implizite Behauptungen, von der keine belegt wird, wie mein Vorredner bereits beschrieben hat. --Marvmind (Diskussion) 13:48, 12. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

Falsche Darstellung Werbeverbot[Quelltext bearbeiten]

"Die Werbung für sexuelle Dienstleistungen ist verboten (§ 32 Abs. 3 ProstSchG)."

Das scheint so pauschal nicht richtig zu sein. Siehe: https://www.buzer.de/gesetz/12217/a201364.htm Das Werbeverbot bezieht sich offenbar nur auf Sex ohne Kondom, Beinträchtigung des Jugendschutzes oder Sex mit Schwangeren.91.4.176.62 19:15, 11. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]

Habe den Text entsprechend angepasst. Danke für den Hinweis. --Hindicleft (Diskussion) 11:08, 24. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]

Versuchte Löschung?[Quelltext bearbeiten]

Es gab mal einen Löschantrag auf diesen Artikel, es läss sich aber keine Diskussion dazu finden? --Eppelheim (Diskussion) 08:46, 30. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]

@Eppelheim: Der Löschantrag wurde entfernt, da keine Diskussion dazu angelegt wurde.--Cirdan ± 21:47, 12. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Sollte man noch ergänzen, dass für die betroffenen Frauen nicht unerhebliche Kosten entstehen, die von den Städten festgelegt werden? Man scheint hier durch die Hintertür abkassieren zu wollen. --Eppelheim (Diskussion) 08:48, 30. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]

Der komplette Absatz "Regulierung und Schutz" ist unbequellt. Vor allem die wieder einmal aufgetischte These vom "Freudenhaus Europas" ärgert mich. Dass im bevölkerungsreichste Land der EU die meisten Prostituierten arbeiten, ist eine banale Feststellung. Interessanter wäre eine Aufschlüsselung pro-Kopf und eine Einbeziehung des Dunkelfelds. Solche Statistiken werden aber nie in die Diskussion eingebracht, warum wohl? --Eppelheim (Diskussion) 08:53, 30. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]

@Eppelheim: Ich habe diese Aussagen entfernt und im Wesentlichen durch die Begründung der Bundesregierung ersetzt. Was noch fehlt ist eine unabhängige Einschätzung der Lage 2016.--Cirdan ± 21:48, 12. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Negative Entwicklung seit dem ProstSchG[Quelltext bearbeiten]

Langsam kann man auch mal schauen wie sich die Lage durch das Gesetz verändert hat. Erste Medienberichte über die Auswirkungen sind negativ: Prostituierte berichten von schlechteren Bedingungen und beklagen sich über die Kosten und Bußgelder. Die Kondompflicht funktioniert nicht (und funktionierte schon in Bayern und im Saarland Jahre vorher nicht) und was vielleicht am Wichtigsten ist: Es meldete sich nur ein Bruchteil der Prostituierten an, obwohl spätestens seit dem 01.01.2018 absoluter Meldezwang besteht. Es sieht jetzt schon so aus als habe das Gesetz in seinen wesentlichen Teilen versagt und dies wird auch öffentlich kritisiert.--91.16.223.217 20:43, 11. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Hallo 91.16.223.217: Kein Gesetz wird von 100 % aller Leute eingehalten. Aber normalerweise halten sich zumindest die Mehrheit der Leute dran. Die Kondompflicht ist im Interesse sowohl der Prostituierten als aich der Freier wie auch der Allgemeinheit (Volksgesundheit). Die gesetzliche Kondompflicht stärkt die Positionen und Rechte der Mehrheit der Prostituierten, die keinen ungeschützten Geschlechtsverkehr wollen, davor, von Zuhältern oder Freiern dazu gedrängt zu werden. Früher boten Prostituierte, die zu wenig normale Kunden hatten, zwecks Aufbesserung ihrer Kassenlage oft "AO" also ungeschützten Analverkehr (der mit erhöten Infektionsrisiken verbunden ist) an - dieses Phänomen findet man seit Inkrafttreten des Gesetzes Gott sei dank nicht mehr. Das Gesetz ging in die richtige Richtung. Es wäre noch besser wenn der Arbeits-Schutz der Prostituierten (Bauarbeiter müssen ja auch aus Arbeitsschutzgründen Helme und Schuhe mit Zehenschutz tragen, Chirurgen müssen Mundschutz und Handschuhe tragen, u.s.w. u.s.f.) zukünftig noch weiter ginge, etwa durch die Gründung einer Gewerkschaft oder eines Berufsverbandes oder einer Berufsgenossenschaft. Fragwürdig an der aktuellen Praxis sind bloß die Polizei-Razzien, bei denen je nach Bundesland oder auch je nach zuständigem Polizeipräsidium oft nicht nur Zuhälter, sondern oft auch Prostituierte und Freier von indiskreten und sich lustig machenden Polizisten oft abwertend und herabwürdigend und respektlos oder gar bedrohlich behandelt und in ihren Bürgerrechten verletzt werden. Problematisch ist auch, daß die von Prostituierten erbrachten Dienstleistungen von einer weitgehend heuchlerisch-bigotten Gesellschaft nicht wertgeschätzt werden, und Prostituierte immer noch oft weitgehend wie Bürger zweiter Klasse angesehen und behandelt werden, obwohl sie zum körperlichen Wohlbefinden und zur seelischen Ausgeglichenheit ihrer Kunden beitragen, was insbesondere für behinderte und altersschwache Kunden die Lebensquailtät erhöht (insbesondere durch "Sexualassistenz"). Im aufgeklärten Dänemark und in den liberalen Niederlanden geht man mit weniger moralischer Überheblichkeit mit Prostituierten um. Deutschland hinkt da noch hinterher.--2003:E7:7BC4:5501:90C0:9B22:17DD:1B16 23:44, 3. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]

Das ist fast korrekt. Richtig wäre, gesetzlich zu regeln, dass weder Freier noch Zuhälter, Bordellbetreiber, Vermittler etc. von der/dem Prostituierten Praktiken verlangen dürfen, die diese nicht zu erbringen bereit sind. Ich sehe natürlich die Schwierigkeit, ließe man das in einem Graubereich; allerdings hat der Gesetzgeber mit der gegenwärtigen Regelung eben theoretisch - also wenn das Gesetz tatsächlich (überwiegend) befolgt würde - für alle außer "Massage-Prostituierte" das Geschäft zerstört. Hier wäre eine Anpassung an die Realität erforderlich, allein schon, weil es dem erklärten Ziel, Prostitution in einen legalen Rahmen zu bringen, ja zuwider läuft, wenn nun gefühlt 90 % der Prostitutiondienstleistungen eben gerade nicht mehr legal sind. --Bye, K&K, T-Zee --77.11.218.26 20:31, 9. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]

Das Gesetz gilt jetzt seit über sechs Jahren, ich vermisse in dem Artikel, der ein heute gültiges Gesetz behandelt, aber anscheinend nur dessen Einführung behandelt, jegliche weitere Verfolgung der Auswirkungen. Wieviele Prostituierte sind heute noch/schon registriert? Wieviel Prozent davon deutsche Staatsbürgerinnen? Nach Alter gestaffelte Zahlen? Im Artikel wurde der Begriff "Bordell Europas" auf die Zeit nach der Legalisierung 2002 bezogen, aber ich habe ihn seit der Einführung dieses Getzes noch häufiger gehört, kann es sein, dass das Gesetz junge einheimische Frauen tatsächlich massiv abschreckt und darum in der Branche fast nur noch Zugereiste tätig sind? Vor allem in der jungen Altersgruppe unter 21, in der sie von organisierter Prostitution ausgeschlossen und auf sich allein gestellt und besonderen staatlichen Schikanen ausgesetzt sind? (Zusätzliche ständige Ermahnungstermine.) --92.215.120.110 09:11, 28. Okt. 2023 (CEST) (ein glühender Befürworter der Prostitution, der sie allerdings selber nur zur Partnersuche genutzt hat, und seit der Einführung des Gesetzes dadurch keine deutschen Frauen in der gesuchten Altersgruppe mehr kennenlernt)[Beantworten]

Kopiert von Benutzer Diskussion:Cirdan Hallo @Cirdan:,

Hinsichtlich deinen Einwänden zu meinen Änderungen. Dein jeweiliger Einwand und darunter meine Antwort.

Bundesverband zu unspezifisch,

Antwort NDWP: Der BesD (Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V.): Ist der größte Berufsverband aller Sexualdienstleister in Deutschland und ist konkret Anlaufstelle für alle Sexualdienstleister (Prostituierte) in Deutschland. Da es viele individuelle Fragen zum dem ProtSchG gibt, welche der Berufsverband ausführlich auf deren Homepage beantwortet ist die Auflistung des Links meines Erachtens doch recht wichtig.

Mehrwert des Videos für die Leser unklar.

Antwort NDWP: Hier wird das aktuelle Prostitutionsschutzgesetz welches 2017 in Kraft trat plastisch und sehr einfach erklärt. Dieses Video dient der Aufklärung des neuen Prostitutionsschutzgesetz (kurz ProstSchG) da ich davon ausgehe, dass auch Sexworker auf Wikipedia studieren um sich Informationen zu diesem Thema zu suchen.


Besten Gruß

Hallo NDWP,
bitte schaue in WP:WEB: Die Links sollen spezifisch und „vom Feinsten“ sein. In keinem Fall können wir einen Callboy-Vermittler verlinken. Material des BesD e.V. müsste sich spezifisch auf das Gesetz beziehen, ein allgemeiner Link auf die Verbandswebsite ist nicht konkret genug.--Cirdan ± 15:34, 18. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]


Hallo Cirdan,
Danke für die Auklärung. Habe nun den spezifischen Link vom BesD. zu dem Thema herausgesucht und dies entsprechend korrigiert. Der Youtube Link mit Titel ProstSchG einfach erklärt wurde direkt mit Youtube verlinkt (nicht signierter Beitrag von NDWP (Diskussion | Beiträge) 19:41, 18. Nov. 2018 (CET))[Beantworten]

Im Abschnitt Hintergrund und Einführung, Abs. 2 steht, dass Gruppensex Verboten wurde. Könnte jemand dazu schreiben, wo das im Gesetz steht. Ich konnt's nicht finden.

Habe eher das Gefühl, dass es um von Bordell-Betreibern organisierte „Paketangebote“ (à la „Prostituierte im 10er-Pack“) geht. Aber das 10 einzelne Prostituierte immer noch mit einem Freier entgeltlichen Gruppensex vereinbaren können (oder so ähnlich).

--Markus Prokott (Diskussion) 11:56, 6. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]

Nochmals geprüft. Laut Gesetz ist das zulässig: "Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person" ! --Kulturkritik (Diskussion) 23:42, 20. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]
Der Artikel behauptet nicht, dass das im Gesetz stünde. Es wurde aber 2014 zum Beginn des Gesetzgebungsprozesses so beschlossen. Daher habe ich die Änderung unter Angabe eines Belegs zurückgesetzt. Die Formulierung, ein Verbot sei lediglich „diskutiert“ worden, ist nicht zutreffend. Möglicherweise müsste „Gruppensex“ aber etwas eingeschränkt werden, denn es ging um ein Verbot für „menschenunwürdige Geschäftspraktiken“ wie Flatrate-Sex und Gruppensex-Partys (Gang Bang).--Cirdan ± 12:04, 21. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]