Diskussion:Quilow

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Sehenswürdigkeit Turmhügel?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, zu dieser Änderung ([1]) des Benutzers Chron-Paul: Inwiefern ist der Turmhügel Quilow eine Sehenswürdigkeit, wenn er mit einem Wasserschloss überbaut ist? Was sieht man denn dann noch vom Turmhügel? Gruß, --Turpit (Diskussion) 23:52, 9. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Hallo, der Turmhügel ist in der Bodendenkmalliste M-V aufgeführt. In der Liste der Turmhügel in Deutschland, Abschnitt Kreis Vorpommern-Greifswald ist er auch mit entsprechendem Foto verzeichnet. Dort siehst Du den Hügel, den Graben und den späteren Überbau. Dass er später mit einer Burg überbaut wurde, ist ja wohl keine Seltenheit in Deutschland - siehe viele Fotos in der Liste. Da ich jetzt erst die Liste aus dem Verzeichnis von über 7000 Bodendenkmalen extrahiert habe und danach in die Liste eingefügt habe, sowie die einzelnen Bodendenkmale (Turmhügel) in alle Ortsartikel eingefügt habe, muß mir noch Zeit gegeben werden, möglichst viele Turmhügel mit eigenen Artikeln zu versehen. Danach werden sie entsprechend in den Ortsartikeln verlinkt. Grundsätzlich werden ja Bodendenkmale in die Liste aufgenommen, wenn sie urkundlich oder archäologisch nachgewiesen sind - auch dieser Turmhügel hat den Nachweis - Fundplatz Quilow Fpl. 1 - hier extra für Dich der Eintrag in der Liste der Bodendenkmale M-V: "'1962: Frühdeutsche Burganlage. Nach Angaben aus der Ortsakte: Frühdeutscher Turmhügel, ca. 2-3 m hoch, mit Renaisanceschloß überbaut. Der Wassergraben ist heute größtenteils verfüllt. Ausdehnung nach OA kartiert (Jantzen, 15.3.2005).
1994: Luftbild 2146/0674-01, film 1126, 1127. 1996: Reibstein. ALM 1997/345." Die Telefon-Nr. von Jantzen (Chef Bodendenkmale in Schwerin) findest Du sicher alleine, wenn Du mir nicht glaubst.--Chron-Paul (Diskussion) 00:24, 10. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]
Mit „Grundsätzlich werden ja Bodendenkmale in die Liste aufgenommen...“ meinst du die Liste der Bodendenkmale MV oder die Liste der Sehenswürdigkeiten im Ortsartikel? Ersteres ist ja meist ein hinreichende Bedingung für Relevanz in der WP und hier garnicht das Thema. Die Frage ist doch, warum das Bodendenkmal Turmhügel separat in der Liste der Sehenswürdigkeiten aufgeführt wird, wo es doch mit dem Baudenkmal Wasserschloss eine Einheit bildet? Mal davon abgesehen, dass Turmhügel ja vielleicht als Teil der Ortsgeschichte möglichst auch in entsprechenden Textabschnitten erwähnt werden sollten. Wenn es oberirdische Bauten gibt, und sei es als Ruine, sind diese gewöhnlich der thematische Mittelpunkt und der jeweilige Turmhügel, Burgwall oder Schlossberg nur Nebenaspekte. Erst wenn nur noch ein Burgstall übrig ist, liegt der Schwerpunkt auf diesem.
Ist die Liste der Bodendenkmale in MV eigentlich öffentlich zugänglich? Ich meine jetzt über Internet oder als Publikation in Bibliotheken, nicht den Bodendenkmalpfleger unseres Vertrauen. Gruß --Erell (Diskussion) 08:25, 10. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]
Hallo Erell, gemeint war die Liste der Bodendenkmale M-V. Ich verfolgte mit dem Eintrag folgende Strategie:
  • Eintrag in Liste der Turmhügel nach dem extrahieren und umarbeiten in Kurzfassung
  • Übertragen in die Ortsartikel, falls sie dort nicht stehen - praktisch als Memo
  • Erarbeiten von selbstständigen Artikeln für jeden Turmhügel, falls genügend Infos vorhanden sind
  • Wenn Artikel erstellt - verlinken in Ortsartikel, wenn nicht genügende Infos für Artikel, umarbeiten in den Ortsartikeln in der Liste der Sehenswürdigkeiten, aber auch als Textabschnitte (möglich auch Löschen)
Das dauert aber etwas - 39 für V-G und 49 für V-R, ob ich das noch für die anderen Kreise Meckl. mache, weiß ich noch nicht. Natürlich sind die überbauten Turmhügel (wie Quilow) ein Sonderfall, da sie dann als Bestandteil des Baudenkmals gelten und dort verzeichnet sind, aber das hätte ich dann in der Folge selbst bearbeitet. Man könnte solche als Memo verwendeten Infos ja auch unsichtbar machen, aber Du weißt ja, ich habe mit diesen WP-Finessen so meine Probleme und der gemachte Eintrag ist ja wohl nicht falsch, höchstens später überflüssig.
Zur Liste der Bodendenkmale. Die Liste der obertägig sichtbaren Bodendenkmale wurde uns (Stöckmann und mir) für die Einpflegung in Kleks-online durch das Landesamt übergeben. Ich habe speziell Vorpommern und Stöckmann Mecklenburg bearbeitet. Ich habe dann aber auch bei Mecklenburg mitgearbeitet, da er es nicht geschafft hat. Prinzipiell sind alle entsprechenden Bodendenkmale in Kleks eingearbeitet, nur einige spezielle wurden vom Amt als „nicht zu veröffentlichen“ gekennzeichnet, sie sind nur in der internen Kleks-Software sichtbar.
Damit ist der Nachweis für WP gegeben, denn www.kleks-online.de ist ja für alle zugängig. Dort sind die Bodendenkmale mit Gemarkung und Fpl. Nr., sowie möglichst vielen Infos enthalten. Leider ist die Navigation für Ungeübte etwas schwierig, das tut aber dem Nachweis keinen Abbruch. In den Listen der Turmhügel habe ich auch diese Quellen angegeben.
Eigentlich sollten die Bodendenkmallisten lt. Denkmalgesetz auch im Internet, wie die Baudenkmale, veröffentlicht werden, aber das hat das Amt wohl bislang nicht geschafft. Bei den Baudenkmalen schaffen sie ja nicht einmal die Pflege und Aktualisierung der Listen, ich habe mir die jeweils gültigen immer über den Kreisdenkmalpfleger besorgt. Der Landesheimatverband hat dann in einem Projekt (ABM) von vielen Bodendenkmalen Fotos und Literaturtexte eingearbeitet. Für den ehemaligen Bezirk Nbg. lag ja mit dem Buch von Schwarz ein günstiger Nachweis vor, sogar mit Zustandsskizzen, die bei Kleks durch den LHV eigentlich illegal eingearbeitet wurden, das geht ja leider bei der WP nicht!! Viele Fotos stammen auch vom Amt oder von Bodendenkmalpflegern, aber ich bin mir nicht sicher ob und wie ich diese bei WP verwenden kann, ich bin da vorsichtig, nachdem mir schon etliche Bilder gelöscht wurden. Gruß --Chron-Paul (Diskussion) 12:18, 10. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Wir sind uns offenbar einig, dass der "Turmhügel Quilow" keine separate Sehenswürdigkeit darstellt, sondern mit dem Baudenkmal Wasserschloss eine Einheit bildet. Könnten wir ihn dann wieder streichen, oder allenfalls zum Wasserschloss Quilow setzen? Ich denke auch nicht, dass ein eigener Artikel Turmhügel Quilow sinnvoll wäre. Soweit erkennbar, war die Turmhügelburg doch bloß eine Entwicklungsstufe der Anlage, die sich heute als Wasserschloss Quilow darstellt. Dann wäre ein Abschnitt im Artikel über das Wasserschloss wünschenswert, aber auch hinreichend. Gruß, --Turpit (Diskussion) 19:57, 10. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Habe ich dann mal so umgesetzt. Gruß, --Turpit (Diskussion) 13:09, 14. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]